Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1150

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1150 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 1150); 1150 Gesetzblatt Teil II Nr. 154 Ausgabetag: 20. Dezember 1966 i Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerks (Gemischtbetriebe) sind. § 21 Sonderregelung für landwirtschaftliche Betriebe (1) Bei Lieferungen an die landwirtschaftlichen Betriebe gemäß Abs. 7 bleiben die Preise nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 weiterhin verbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Frachtstellung. (2) Abweichend von den Bestimmungen des Abs. 1 (letzter Satz) gelten bei Lieferung von Zement an landwirtschaftliche Betriebe, die bisher zu Preisen ab Werk verladen bezogen haben, bei Lieferung mittels Waggon oder Kahn die am 31. Dezember 1966 gültigen Industrieabgabepreise zuzüglich der Durchschnittsfracht gemäß Preisanordnung Nr. 444 vom 12. September 1955 Anordnung über die Neuregelung der Preise und Handelsspannen für Baustoffe (GBl. 1 S. 691 in Verbindung mit Sonderdruck Nr. 110 des Gesetzblattes). (3) Bei Lieferungen gemäß Abs. 1 haben die Hersteller- und Handelsbetriebe sowie Außenhandelsunternehmen die Rechnungserteilung an die landwirtschaftlichen Betriebe zu den am 31. Dezember 1966 gültigen Preisen vorzunehmen. Gleichzeitig mit der Ausstellung der Rechnung an die landwirtschaftlichen Betriebe haben die Lieferer eine Rechnung zu den Preisen nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 und vom 1. Januar 1967 auszustellen, wovon jeweils eine Ausfertigung a) der für den landwirtschaftlichen Betrieb kontoführenden Filiale der Landwirtschaftsbank der Deutschen Demokratischen Republik* und b) der für den Lieferer zuständigen kontoführenden Bank zu übersenden ist. Die landwirtschaftlichen Betriebe entrichten die Preise nach dem Stand vom 31. Dezember 1966. Die Preisdifferenzen werden durch die zuständige Filiale der Landwirtschaftsbank der Deutschen Demokratischen Republik an die Lieferer gemäß Abs. 1 nach einer besonderen Regelung des Ministers der Finanzen ausgeglichen. (4) Soweit Baumaterialien an die landwirtschaftlichen Betriebe zu Preisen nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 frei Empfangsstation zu berechnen sind und für die neuen Preise für diese Baumaterialien die Frachtstellung ab Werk verladen gilt, ist auf den Rechnungen gemäß Abs. 2 neben dem alten Preis frei Empfangsstation der neue Preis ab Werk verladen zuzüglich der ab 1. Januar 1967 gültigen effektiven Fracht auszuweisen. Der Ausgleich der Preisdifferenz erfolgt gemäß Abs. 3. (5) Sofern für Zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen (ZBO) und Meliorationsgenossenschaften entsprechend der Entscheidung des zuständigen Kreislandwirtschaftsrates die Preise für Baumaterialien nach dem Stand vom 1. Januar 1967 wirksam werden, haben diese Betriebe den Lieferern von Baumaterialien bei der Auftragserteilung davon Kenntnis zu geben. In diesen Fällen hat die Preisberechnung zu den Preisen rach dem Stand vom 1. Januar 1967 zu erfolgen. Die Übersendung einer Rechnungsdurchschrift an die Filiale * Fühn der landwirtschaftliche Betrieb sein Konto nicht bei ler Landwirtschaft?.bank (z. B. kircheneigen bewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe, private Gärtnereien), ist die Rechnung n die für diesen Betrieb territorial zuständige Filiale der Landwirtschaftsbank der Deutschen Demokratischen Republik '.u übersenden. der Landwirtschaftsbank und an die kontoführende Bank des Lieferers entfällt. (6) Landwirtschaftliche Betriebe gemäß Abs. 7, die Baumaterialien an solche gewerbliche Abnehmer weiter verkaufen, für die die Preise nach dem Stand vom 1. Januar 1967 gelten, haben auf den Rechnungen die Preise nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 und vom 1. Januar 1967 auszuweisen. Die Lieferer haben auf den Rechnungen an alle Abnehmer, bei denen die Preise vom 1. Januar 1967 wirksam werden, weiterhin anzugeben, daß diese Abnehmer an den Lieferer den Preis vom 31. Dezember 1966 zu zahlen haben, die Verrechnung der Preisdifferenzen a) bei volkseigenen Abnehmern mit ihren zuständigen wirtschaftsleitenden Organen, soweit diese nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, b) bei allen übrigen Abnehmern mit dem zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, zu erfolgen hat. Die landwirtschaftlichen Betriebe haben gleichzeitig an den für den Auftraggeber zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, eine Rechnungsdurchschrift zur Kontrolle zu übersenden. (7) Landwirtschaftliche Betriebe im Sinne der Absätze 1 bis 6 sind: volkseigene Güter (VEG) einschließlich VEG Saatzucht, VEG Tierzucht, VEG der Deutschen Akademie der Landwirt-schaftswissenschaften zu Berlin (DAL), volkseigene Gärtnereien, landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) Typ I, II und III für die genossenschaftliche Produktion, für Kooperationsgemeinschaften und für die zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen einschließlich Zwischengenossenschaftlicher Bauorganisationen (ZBO) und Meliorationsgenossenschaften*, individuelle Hauswirtschaften der Genossenschaftsmitglieder für die Durchführung der landwirtschaftlichen Produktion, gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) einschließlich GPG der Samen- und Pflanzenzucht, Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) einschließlich Zierfischproduktion, Gärtnereien mit staatlicher Beteiligung sowie private Gärtnereien einschließlich der Betriebe der Samen-und Pflanzenzucht, kircheneigen bewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe. § 22 Sonderregelung für Bäuerliche Handelsgenossenschaften und LPG-Gemeinschaftscinrichtungen (1) Für Bäuerliche Handelsgenossenschaften (BHG) und LPG-Gemeinschaftseinrichtungen, die Einzelhandelsfunktionen zur Versorgung der Bevölkerung mit * Ausgenommen sind Zwlsehengenossenschaftliehe Bauorganisationen (ZBO) und Meliorationsgenossenschaften, für die gemäß Beschluß des zuständigen Kreislandwirtschaftsrates die Preise für Bauleistungen nach dem Stand vom 1. Januar 1967 wirksam werden. Diese beziehen Lieferungen und Leistungen zu den ab 1. Januar 1967 gültigen Preisen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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