Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1131

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1131 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 1131); Gesetzblatt Teil II Nr. 154 Ausgabetag: 20. Dezember 1966 1131 die für die ökonomischen Beziehungen zwischen den Herstellerbetrieben, dem Produktionsmittelhandel und den Außenhandelsunternehmen gelten; Handelsspannen. die für die ökonomischen Beziehungen zwischen den Herstellerbetrieben und den Betrieben des Groß- und Einzelhandels gelten. (2) Mit der Einführung der neuen Industriepreise und Handelsspannen werden die Einzelhandelsverkaufspreise und die Preise für Leistungen für die Bevölkerung nicht verändert. B Zeitpunkt des Inkrafttretens §2 (1) Die in der Anlage zu dieser Preisanordnung aufgeführten Preisanordnungen treten am 1. Januar 1967 in Kraft. Dies gilt auch für Preisbewilligungen, die in Ergänzung dieser Preisanordnungen bis zum 31. Dezember 1966 erteilt werden. (2) Am 1. Januar 1967 treten ferner Preisbewilligungen in Kraft, die bis zum 31. Dezember 1966 auf der Grundlage der Preisanordnungen Nr. 4247 vom 1. Oktober 1966 Polygraphische Erzeugnisse und Erzeugnisse der Papier- und ■ . Pappenverarbeitung, deren Preise in den sonstigen Preisanordnungen der Industriepreisreform nicht geregelt sind (GBl. II S. 897); Nr. 4261 vom 1. Oktober 1966 Erzeugnisse aus Holz und Holzwerkstoffen, deren Preise in den sonstigen Preisanordnungen der Industriepreisreform nicht geregelt sind (GBl. II S. 903); . Nr. 4571 vom 1. Oktober 1966 Musikinstrumente, Kulturwaren und sonstige Erzeugnisse aus Glas und Keramik, deren Preise in den sonstigen Preisanordnungen der Industriepreisreform nicht geregelt sind (GBl. II S. 909) erteilt werden. Ferner treten am 1. Januar 1967 die Preisbewilligungen in Kraft, die der DEWAG für Werbebau und Vermietung von Werbeelementen und dem VEB Deutsche Schallplatte für Schallplatten bis zum 31. Dezember 1966 erteilt werden. (3) Die in der Anlage enthaltenen Preisanordnungen, die durch die Preisanordnung Nr. 1843/14 vom 20. Juni 1966 Inkraftsetzung von Preisanordnungen (Sonderdrude Nr. 544 des Gesetzblattes) erst bezüglich einzelner Teile in Kraft gesetzt wurden, treten am 1. Januar 1967 in bezug auf die Industriepreise und Handelsspannen in vollem Umfang, in Kraft. Dies gilt auch für die auf der Grundlage dieser Preisanordnungen erteilten Preisbewilligungen. C Das Wirksamwerden der neuen Preisanordnungen §3 Die Industriepreise und Handelsspannen der Preis-an'ordhungen und Preisbewilligungen gemäß § 2 (nach- stehend neue Preisanordnungen genannt) werden grundsätzlich für alle Lieferer (Hersteller- und Handelsbetriebe sowie Außenhandelsunternehmen) und gegenüber allen Abnehmern mit Ausnahme der Bevölkerung wirksam. Soweit die Industriepreise und Handelsspannen der neuen Preisanordnungen für bestimmte Lieferer bzw. gegenüber bestimmten Abnehmern nicht wirksam werden, wird dies in den nachfolgenden Bestimmungen dieser Preisanordnung bzw. in den neuen Preisanordnungen geregelt. §4 (1) Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks und direkt beziehende Handwerksbetriebe (Produktionsgenossenschaften des Handwerks und private Handwerksbetriebe) sind von den Herstellerbetrieben, den Betrieben des Produktionsmittelhandels und den Außenhandelsunternehmen zu den Preisen der neuen Preisanordnungen zu beliefern, sofern nicht nach den Bestimmungen dieser Preisanordnung für die Beliefererung dieser Abnehmer eine andere Regelung getroffen ist. (2) Für die Preisberechnung der Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks gegenüber den Handwerksbetrieben sowie für die Preisberechnung der Handwerksbetriebe gegenüber ihren Abnehmern gelten die Bestimmungen der für die Handwerkszweige herausgegebenen besonderen Anordnungen über die Beibehaltung der gegenwärtig geltenden Preise des Handwerks für Lieferungen und Leistungen für die Bevölkerung nach Einführung der Industriepreise der 3. Etappe der Industriepreisreform.* §5 (1) Bestimmungen der neuen Preisanordnungen, wonach die Bevölkerung (in den neuen Preisanordungen als individuelle Verbraucher bezeichnet) bei unmittelbarem Bezug von den Herstellern und dem Großhandel zum Einzelhandelsverkaufspreis zu beliefern ist, finden nur Anwendung, wenn die Berechnung des Einzelhandelsverkaufspreises bisher zulässig war und der Verkauf auch zu diesem Preis erfolgt ist. Wurde bisher durch die Hersteller oder den Großhandel ein niedrigerer Preis als der Einzelhandelsverkaufspreis berechnet, so ist vom 1. Januar 1967 an dieser niedrigere Preis beim Verkauf an die Bevölkerung weiterhin anzuwenden. (2) Liefern Hersteller oder der Produktionsmittelhandel Erzeugnisse, die ihrer Zweckbestimmung nach Produktionsmittel sind, erstmalig als Konsumgüter an den Konsumgüterhandel, den Einzelhandel oder die Bevölkerung, so haben sie in jedem Falle den Einzelhandelsverkaufspreis durch das zuständige Preisbildungsorgan gemäß § 6 Abs. 4 bestätigen zx lassen. (3) Bei der Ermittlung der Einzelhandelsverkaufs preise für Erzeugnisse, die erstmalig an den Kon sumgütergroßhandel, den Einzelhandel oder die Be völkerung geliefert werden, sind vom 1. Januar tää an nicht mehr anzuwenden: Diese Anordnungen werden in den nädisten Nomro des Gesetzblattes verkündet.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Untersuc hungshaftanstalt Anforderungen, die Sicherheit und Ordnung bei der Absicherung und Beaufsichtigung von. - Absicherung der weiblichen bei Betreuer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von.

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