Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1130

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1130 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 1130); 1130 Gesetzblatt Teil II Nr. 154 Ausgabetag: 20. Dezember 1966 werden den Handwerksbetrieben gesondert bekanntgegeben. (4) Die Handwerksbetriebe gemäß § 1 Absätzen 1 und 2 sind berechtigt, anstelle einer Verrechnung der Frachtdifferenzen gemäß Absätzen 1 und 2 den Preisausgleich für Frachtdifferenzen zusammen mit dem Ausgleich gemäß § 7 vorzunehmen. (5) Für Transportleistungen im Werkverkehr wird bei den genannten Betrieben die gemäß Preisanordnung Nr. 3030/3 vom 1. November 1966 Änderung des Güterkraftverkehrs-Tarifes (GRT) ab 1. Januar 1967 festgeiegte Verbrauchsabgabe nicht erhoben. § 7 Ausgleich von Gewinn- bzw. Einkommensveräiulerungen (1) Handwerksbetriebe gemäß § 1 Abs. 2, die Material zu den neuen Preisen (Stand 1. Januar 1967) beziehen und es entsprechend den Bestimmungen dieser Anordnung zu den alten unveränderten Preisen (Stand 31. Dezember 1966) an ihre Abnehmer weiterberechnen, erhalten die ihnen dadurch entstehende Differenz zwischen den neuen und den alten Materialpreisen entsprechend den Festlegungen in der Anordnung vom 15. Dezember 1966 für das Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerk (GBl. II S. 1125) in voller Höhe erstattet. Durch den Bezug des Materials zu den neuen Preisen treten keine Auswirkungen auf die Gewinne der Produktionsgenossenschaften des Handwerks bzw. auf die Einkommen der privaten Handwerksbetriebe ein. (2) Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften bzw. Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks, die Material zu den neuen Preisen beziehen und nach den Bestimmungen dieser Anordnung zu den Preisen nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 an die Abnehmer weiterberechnen, erhalten die ihnen dadurch entstehende Differenz zwischen den neuen und den alten Materialpreisen entsprechend den Bestimmungen der im § 6 Abs. 2 genannten Anordnung in voller Höhe erstattet. Durch den Bezug des Materials zu den neuen Preisen tritt keine Auswirkung auf den Gewinn dieser Betriebe ein. (3) Handwerksbetriebe, die für ihre Erzeugnisse und Leistungen gegenüber Industrie und Gewerbe die neuen Preise der Industriepreisreform berechnen, erlösen mit diesen neuen Preisen ihrer Erzeugnisse auch die neuen Materialpreise. Durch den Bezug des Materials zu den neuen Preisen treten somit auch in diesen Fällen keine Auswirkungen auf die Gewinne bzw. die Einkommen dieser Betriebe ein. (4) Andere Auswirkungen, die sich auf den Gewinn bzw. das Einkommen bei den Betrieben gemäß § 1 im Zusammenhang mit der 3. Etappe der Industriepreis-'eform ergeben (z. B. durch den Bezug von Werkzeugen, Modellen usw. zu neuen Preisen, durch Veränderung der Transporttarife für Hilfsmaterial, durch Wirk.-■.amwerden neuer Abgabepreise für im eigenen Betrieb lergesteilte Erzeugnisse, durch Veränderung von Han-ielsspannen). werden ausgeglichen: a) bei den Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften und Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks durch Gewinnausgleich nach den Bestimmungen der Anordnung vom 14. November 1966 über die Durchführung vorübergehender finanzieller Maßnahmen bei nichtvolkseigenen Betrieben, für deren Erzeugnisse im Zusammenhang mit der Industriepreisreform neue Industriepreise wirksam werden (GBl. II S. 818), durch Steuerermäßigung gemäß Beschluß des Ministerrates vom 29. September 1966 über die Weiterentwicklung der Finanzwirtschaft im Zusammenhang mit dor Einführung der 3. Etappe der Industriepreisreform und zur Förderung der Rationalisierung bei Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie privaten Industrie-, Bau-, Verkehrs- und Handelsbetrieben (GBl. II S. 711); b) bei den privaten Handwerksbetrieben durch den Gewinnausgleich bzw. Steuerermäßigung nach den Bestimmungen der Anordnung vom 15. Dezember 1966 über die Durchführung vorübergehender finanzieller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Industriepreis-refor-m bei privaten Handwerkern und Inhabern von Kleinindustriebetrieben (GBl. II S. 1112). (5) Der Ausgleich von Gewinn- bzw. Einkommens-Veränderungen erfolgt durch den Rat des Kreises Abteilung Finanzen . (6) Der Rat des Kreises Abteilung Finanzen kann auf Antrag der Betriebe gemäß § 1 die Zuführung beim Gewinnausgleich bzw. die Verrechnung der Steuerermäßigung mit steuerlichen Abschlagszahlungen monatlich bzw. vierteljährlich vornehmen. § 8 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. Berlin, den 15. Dezember 1966 Der Minister der Finanzen I. V.: K a m i n s k y Erster Stellvertreter des Ministers Der Minister für Bauwesen I. V.: Schmiechen Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers Preisanordnung Nr. 3000/14. Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform (Erzeugnisse der Leichtindustrie mit Ausnahme des Bereiches Textil Bekleidung Leder) Vom 10. Dezember 1966 I. Allgemeine Bestimmungen A Geltungsbereich § 1 (1) Mit dieser Preisanordnung werden in Kraft gesetzt: Industriepreise (Betriebspreise, Industrieabgabepreise, Importabgabepreise) Der Leiter des Amtes für Preise Halbritter;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage und der sich ergebenden Sicherheitsbedürfnisse im Verantwortungsbereich. Die gründliche Analyse der aktuellen Situation auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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