Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1127

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1127 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 1127); Gesetzblatt Teil II Nr. 154 Ausgabetag: 20. Dezember 1966 1127 (3) Die Handwerksbetriebe gemäß § 1 Absätzen 1 und 2 sind berechtigt, zur Vereinfachung des Verfahrens anstelle einer Verrechnung der Preisdifferenzen gemäß Absätzen 1 und 2 den Preisausgleich zusammen mit dem Ausgleich gemäß § 3 vorzunehmen. § 5 Bewegliche Anlagegegenstände Die im § 1 aufgeführten Handwerksbetriebe beziehen bewegliche Anlagegegenstände (z. B. Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Vorrichtungen) zu den ab 1. Januar 1967 gültigen Preisen der 3. Etappe der Industriepreisreform. §6 Neubauleistungen und Baureparaturen Handwerksbetriebe gemäß § 1, die Neubauleistungen und Baureparaturen in Anspruch nehmen, bezahlen auch nach dem Inkrafttreten der Preisanordnungen der 3. Etappe der Industriepreisreform die 1966 gültigen Baupreise (Preise vor der Einführung der Preisanordnungen der 3. Etappe der Industriepreisreform) entsprechend den . Bestimmungen der Preisanordnung Nr. 3000/12 vom 10. Dezember 1966 weiterhin. § 7 Transporttarife ,m .■ (1) Gegenüber den im § 1 aufgeführten Handwerksbetrieben werden die ab 1. Januar 1967 gültigen Transporttarife wirksam. (2) Soweit bei der Ermittlung der Preisdifferenzen zwischen den am 31. Dezember 1966 und den am 1. Januar 1967 gültigen Einstandspreisen für Grundmaterial bzw. kalkulationsfähiges Material gemäß § 2 Absätzen 3 bis 5, die Feststellung der am 31. Dezember 1966 gültigen effektiven Frachten Schwierigkeiten bereitet, können Abschiagskoeffizienten von den ab 1. Januar 1967 gültigen Transporttarifen angewendet werden. Diese werden den Handwerksbetrieben gemäß § 1 Absätzen 1 und 2 gesondert bekanntgegeben. (3) Für Transportleistungen im Werkverkehr wird bei den genannten Betrieben die gemäß Preisanordnung Nr. 3030/3 vom 1. November 1966 Änderung des Güterkraftverkehr-Tarifs (GKT) ab 1. Januar- 1967 festgelegte Verbrauchsabgabe nicht erhoben. § 8 Ausgleich von Gewinn- bzw. Einkommensveränderungcn (1) Handwerksbetriebe, die Material zu den neuen Preisen (Stand 1. Januar 1967) beziehen und es entsprechend den Bestimmungen dieser Anordnung zu den alten unveränderten Preisen (Stand 31. Dezember 1966) an ihre Abnehmer weiterberechnen, erhalten die ihnen dadurch entstehende Differenz zwischen den neuen und den alten Materialpreisen entsprechend der Festlegung im § 4 in voller Höhe erstattet. Durch den Bezug des Materials zu den neuen Preisen treten keine Auswirkungen auf die Gewinne der Produktionsgenossenschaften des Handwerks bzw. auf die Einkommen der privaten Handwerksbetriebe ein. (2) Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossen-;chaiten bzw. Einkaufs- und Lief srgencsssnsch alten des Handwerks, die Material zu den neuen Preisen beziehen und nach den Bestimmungen dieser Anordnung zu den alten unveränderten Preisen an die Abnehmer weiterberechnen, erhalten die ihnen dadurch entstehende Differenz zwischen den neuen und den alten Materialpreisen entsprechend der Festlegung im § 4 in voller Höhe erstattet. Durch den Bezug des Materials zu den neuen Preisen tritt keine Auswirkung auf den Gewinn dieser Betriebe ein. (3) Bei Handwerksbetrieben, die für ihre Erzeugnisse und Leistungen gegenüber Industrie und Gewerbe die neuen Materialpreise weiterberechnen, treten durch den Bezug des Materials zu den neuen Preisen auch in diesen Fällen keine Auswirkungen auf die Gewinne bzw. die Einkommen dieser Betriebe ein. (4) Andere Auswirkungen, die sich auf den Gewinn bzw. das Einkommen bei den Betrieben gemäß § 1 im Zusammenhang mit der 3. Etappe der Industriepreisreform ergeben (z. B. durch den Bezug von Werkzeugen, Modellen usw. zu den neuen Preisen, durch Veränderungen von Handelsspannen) werden ausgeglichen: a) bei den Produktionsgenossenschaften des Handwerks, Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften und Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks durch Gewinnausgleich nach den Bestimmungen der Anordnung vom 14. November 1966 über die Durchführung vorübergehender finanzieller Maßnahmen bei nichtvolkseigenen Betrieben für deren Erzeugnisse im Zusammenhang mit der Industriepreisreform neue Industriepreise wirksam werden (GBl. II S. 818), durch Steuerermäßigung gemäß Beschluß des Ministerrates vom 29. September 1966 über dis Weiterentwicklung der Finanzwirtschaft Im Zusammenhang mit der Einführung der 3. Etappe der Industriepreisreform und zur Förderung der Rationalisierung bei den Betrieben mv staatlicher Beteiligung, Produktionsgenossen schäften des Handwerks sowie privaten Indu strie-, Bau-, Verkehrs- und Handeisbetriebei (GBl. II S. 711), b) bei den privaten Handwerksbetrieben durch den Gewinnausgleich bzw. Steuerermäßi gung nach den Bestimmungen der Anordnun vom 15. Dezember 1966 über die Durchführun vorübergehender finanzieller Maßnahmen ir Zusammenhang mit der Industriepreisreforr bei privaten Handwerkern sowie Inhaber von Kleinindustriebetrieben (GBl. II S. 1112). (5) Der Ausgleich von Gewinn- bzw. Einkommensve: änderungen erfolgt durch den Rat des Kreises Abte lung Finanzen . (6) Der Rat des Kreises Abteilung Finanzen kar auf Antrag der Betriebe gemäß § 1 die Zuführung bei Gewinnausgleich bzw. die Verrechnung der Steue ermäßigung mit steuerlichen Abschlagszahlungen m natlich bzw. vierteljährlich vornehmen. (7) Der Rat des Kreises Abteilung Finanzen kai auf Antrag der Betriebe gemäß § 1 die Zuführung bei;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden. Die Kräfte der Außensicherung der Untersuchungs haftanstalt sind auf der Grundlage der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung den Inhaftierten zur Benutzung ausgehändigt erden können. Wie Knsmetikartikel als Verstecke präpariert beziehungsweise genutzt wurden, zeigt deren fotografische Dokumentierung.

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