Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1127

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1127 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 1127); Gesetzblatt Teil II Nr. 154 Ausgabetag: 20. Dezember 1966 1127 (3) Die Handwerksbetriebe gemäß § 1 Absätzen 1 und 2 sind berechtigt, zur Vereinfachung des Verfahrens anstelle einer Verrechnung der Preisdifferenzen gemäß Absätzen 1 und 2 den Preisausgleich zusammen mit dem Ausgleich gemäß § 3 vorzunehmen. § 5 Bewegliche Anlagegegenstände Die im § 1 aufgeführten Handwerksbetriebe beziehen bewegliche Anlagegegenstände (z. B. Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Vorrichtungen) zu den ab 1. Januar 1967 gültigen Preisen der 3. Etappe der Industriepreisreform. §6 Neubauleistungen und Baureparaturen Handwerksbetriebe gemäß § 1, die Neubauleistungen und Baureparaturen in Anspruch nehmen, bezahlen auch nach dem Inkrafttreten der Preisanordnungen der 3. Etappe der Industriepreisreform die 1966 gültigen Baupreise (Preise vor der Einführung der Preisanordnungen der 3. Etappe der Industriepreisreform) entsprechend den . Bestimmungen der Preisanordnung Nr. 3000/12 vom 10. Dezember 1966 weiterhin. § 7 Transporttarife ,m .■ (1) Gegenüber den im § 1 aufgeführten Handwerksbetrieben werden die ab 1. Januar 1967 gültigen Transporttarife wirksam. (2) Soweit bei der Ermittlung der Preisdifferenzen zwischen den am 31. Dezember 1966 und den am 1. Januar 1967 gültigen Einstandspreisen für Grundmaterial bzw. kalkulationsfähiges Material gemäß § 2 Absätzen 3 bis 5, die Feststellung der am 31. Dezember 1966 gültigen effektiven Frachten Schwierigkeiten bereitet, können Abschiagskoeffizienten von den ab 1. Januar 1967 gültigen Transporttarifen angewendet werden. Diese werden den Handwerksbetrieben gemäß § 1 Absätzen 1 und 2 gesondert bekanntgegeben. (3) Für Transportleistungen im Werkverkehr wird bei den genannten Betrieben die gemäß Preisanordnung Nr. 3030/3 vom 1. November 1966 Änderung des Güterkraftverkehr-Tarifs (GKT) ab 1. Januar- 1967 festgelegte Verbrauchsabgabe nicht erhoben. § 8 Ausgleich von Gewinn- bzw. Einkommensveränderungcn (1) Handwerksbetriebe, die Material zu den neuen Preisen (Stand 1. Januar 1967) beziehen und es entsprechend den Bestimmungen dieser Anordnung zu den alten unveränderten Preisen (Stand 31. Dezember 1966) an ihre Abnehmer weiterberechnen, erhalten die ihnen dadurch entstehende Differenz zwischen den neuen und den alten Materialpreisen entsprechend der Festlegung im § 4 in voller Höhe erstattet. Durch den Bezug des Materials zu den neuen Preisen treten keine Auswirkungen auf die Gewinne der Produktionsgenossenschaften des Handwerks bzw. auf die Einkommen der privaten Handwerksbetriebe ein. (2) Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossen-;chaiten bzw. Einkaufs- und Lief srgencsssnsch alten des Handwerks, die Material zu den neuen Preisen beziehen und nach den Bestimmungen dieser Anordnung zu den alten unveränderten Preisen an die Abnehmer weiterberechnen, erhalten die ihnen dadurch entstehende Differenz zwischen den neuen und den alten Materialpreisen entsprechend der Festlegung im § 4 in voller Höhe erstattet. Durch den Bezug des Materials zu den neuen Preisen tritt keine Auswirkung auf den Gewinn dieser Betriebe ein. (3) Bei Handwerksbetrieben, die für ihre Erzeugnisse und Leistungen gegenüber Industrie und Gewerbe die neuen Materialpreise weiterberechnen, treten durch den Bezug des Materials zu den neuen Preisen auch in diesen Fällen keine Auswirkungen auf die Gewinne bzw. die Einkommen dieser Betriebe ein. (4) Andere Auswirkungen, die sich auf den Gewinn bzw. das Einkommen bei den Betrieben gemäß § 1 im Zusammenhang mit der 3. Etappe der Industriepreisreform ergeben (z. B. durch den Bezug von Werkzeugen, Modellen usw. zu den neuen Preisen, durch Veränderungen von Handelsspannen) werden ausgeglichen: a) bei den Produktionsgenossenschaften des Handwerks, Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften und Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks durch Gewinnausgleich nach den Bestimmungen der Anordnung vom 14. November 1966 über die Durchführung vorübergehender finanzieller Maßnahmen bei nichtvolkseigenen Betrieben für deren Erzeugnisse im Zusammenhang mit der Industriepreisreform neue Industriepreise wirksam werden (GBl. II S. 818), durch Steuerermäßigung gemäß Beschluß des Ministerrates vom 29. September 1966 über dis Weiterentwicklung der Finanzwirtschaft Im Zusammenhang mit der Einführung der 3. Etappe der Industriepreisreform und zur Förderung der Rationalisierung bei den Betrieben mv staatlicher Beteiligung, Produktionsgenossen schäften des Handwerks sowie privaten Indu strie-, Bau-, Verkehrs- und Handeisbetriebei (GBl. II S. 711), b) bei den privaten Handwerksbetrieben durch den Gewinnausgleich bzw. Steuerermäßi gung nach den Bestimmungen der Anordnun vom 15. Dezember 1966 über die Durchführun vorübergehender finanzieller Maßnahmen ir Zusammenhang mit der Industriepreisreforr bei privaten Handwerkern sowie Inhaber von Kleinindustriebetrieben (GBl. II S. 1112). (5) Der Ausgleich von Gewinn- bzw. Einkommensve: änderungen erfolgt durch den Rat des Kreises Abte lung Finanzen . (6) Der Rat des Kreises Abteilung Finanzen kar auf Antrag der Betriebe gemäß § 1 die Zuführung bei Gewinnausgleich bzw. die Verrechnung der Steue ermäßigung mit steuerlichen Abschlagszahlungen m natlich bzw. vierteljährlich vornehmen. (7) Der Rat des Kreises Abteilung Finanzen kai auf Antrag der Betriebe gemäß § 1 die Zuführung bei;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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