Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1120

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1120 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 1120); 1120 Gesetzblatt Teil II Nr. 153 Ausgabetag: 20. Dezember 1966 § 6 Transporttarife (1) Die Industriepreise der 3. Etappe der Industriepreisreform werden für in Anspruch genommene Verkehrsleistungen bei den Betrieben gemäß § 1 wirksam. Für den Ausgleich von Preisdifferenzen bei Verkehrsleistungen gilt § 3 Abs. 2 entsprechend. (2) Für Transportleistungen im Werkverkehr wird bei den Produktionsgenossenschaften des Handwerks die gemäß Preisanordnung Nr. 3030/3 vom 1. April 1966 Einführung des Güterkraftverkehrs-Tarifes (GKT) ab 1. Januar 1967 festgelegte Dienstleistungsabgabe nicht erhoben. § 7 Ausgleich von Gewinn- und Einkommensveränderungen (1) Auswirkungen, die sich auf den Gewinn bei den Produktionsgenossenschaften des Handwerks, in der Gewerberolle des Handwerks eingetragenen Betrieben sowie privaten Industriebetrieben im Zusammenhang mit der 3. Etappe der Industriepreisreform ergeben (z. B. durch den Bezug von Material, Werkzeugen, Modellen usw. zu neuen Preisen, durch Veränderungen der Transporttarife) werden ausgeglichen: a) bei den Produktionsgenossenschaften des Handwerks und den privaten Industriebetrieben durch Gewinnausgleich nach den Bestimmungen der Anordnung vom 14. November 1966 über die Durchführung vorübergehender finanzieller Maßnahmen bei nichtvolkseigenen Betrieben, für deren Erzeugnisse im Zusammenhang mit der Industriepreisreform neue Industriepreise wirksam werden (GBl. II S. 818); durch Steuerermäßigung gemäß Beschluß des Ministerrates vom 29. September 1966 über die Weiterentwicklung der Finanzwirtschaft im Zusammenhang mit der Einführung der 3. Etappe der Industriepreisreform und zur Förderung der Rationalisierung bei Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie privaten Industrie-, -Bau-, Verkehrs- und Handelsbetrieben (GBl. II S. 711); b) bei den Betrieben, die in die Gewerberolle des Handwerks eingetragen sind, durch den Gewinnausgleich bzw. Steuerermäßigung nach den Bestimmungen der Anordnung vom 15. Dezember 1966 über die Durchführung vorübergehender finanzieller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Industriepreisreform bei privaten Handwerkern sowie Inhabern von Kleinindustriebetrieben (GBl. II S. 1112). (2) Der Ausgleich von Gewinn- bzw. Einkommensveränderungen erfolgt durch den Rat des Kreises Abteilung Finanzen . (3) Der Rat des Kreises Abteilung Finanzen kann auf Antrag der Betriebe gemäß § 1 die Zuführung beim Gewinnausgleich bzw. die Verrechnung der Steuerermäßigung mit steuerlichen Abschlagszahlungen monatlich bzw. vierteljährlich vornehmen. § 8 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. Berlin, den 15. Dezember 1966 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminslty Erster Stellvertreter des Ministers Der Minister für Bauwesen I. V.: Schmiechen Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Beibehaltung der gegenwärtig geltenden Preise des Handwerks fiir Lieferungen und Leistungen für die Bevölkerung nach Einführung der Industriepreise der 3. Etappe der Industriepreisreform. Schornsteinfegerhandwerk Vom 15. Dezember 1966 Um zu sichern, daß die Einführung der neuen Industriepreise der 3. Etappe der Industriepreisreform am 1. Januar 1967 nicht mit Veränderungen der am 31. Dezember 1966 geltenden Preise des Handwerks für Lieferungen und Leistungen an die Bevölkerung verbunden wird, die Einkommen der privaten Handwerker durch die neuen Industriepreise nicht verändert werden, keine Einschränkungen der Leistungen für die Bevölkerung eintreten, wird angeordnet: § 1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für private Handwerksbetriebe des Schornsteinfegerhandwerks sowie für Einkaufsund Liefergenossenschaften, wenn sie an Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks Lieferungen durchführen. § 2 Gebühren (1) Die Gebühren für Schornsteinfegerleistungen bleiben unverändert, (2) Für die Gebühren gelten weiterhin Erste Durchführungsbestimmung vom 9. Juli 1953 zur Verordnung über das Kehren von Schornsteinen und Rauchabzugsrohren und die Überprüfung der Feuersicherheit Kehrgebührenordnung (GBl. II S. 871); Zweite Durchführungsbestimmung vom 30. Mai 1961 zur Verordnung über das Kehren von Schornsteinen und Rauchabzugsrohren und die Überprüfung der Feuersicherheit Kehrgebührenordnung (GBl. II S. 243); die auf der Grundlage dieser Gebührenregelungen erteilten Preisbewilligungen. Der Leiter des Amtes für Preise Halbritter;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten. wird zum Nachteil der Interessen der für eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder für ausländische Organisationen sowie deren Helfer zum Zwecke der Durchführung subversiver Aktivitäten, vorrangig zur Spionage, die gegen die andere sozialistische Staaten und friedliebende Völker gerichtet ist.

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