Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1069

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1069 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 1069); Gesetzblatt Teil II Nr. 152 Ausgabetag: 20. Dezember 1966 10G9 §6 Ausgleich der Mehraufwendungen für bewegliche Anlagegegenstände (1) Zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Backwaren sind Rationalisierungsmaßnahmen in den Betrieben des Bäcker- und Konditorenhandwerks auf Grund der bei diesen Betrieben vorhandenen Bedingungen besonders zu fördern. Deshalb werden zur Verhinderung von Mehraufwendungen, die sich bei der Neuanschaffung bzw. Ersatzbeschaffung von Maschinen des Bäcker- und Konditorenhandwerks aus den neuen Industriepreisen der Industriepreisreform gegenüber den Preisen nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 ergeben, staatliche Zuschüsse gewährt. (2) Der Antrag auf staatlichen Zuschuß zum Ausgleich der Mehraufwendungen nach Abs. 1 ist innerhalb eines Monats beim zuständigen Rat des Kreises, Abteilung örtliche Versorgungswirtschaft, zu stellen. (3) Der staatliche Zuschuß ist innerhalb eines Monats nach Antragseingang durch den zuständigen Rat des Kreises Abteilung Finanzen auszuzahlen. §7 Ncubauleistungen und Baureparaturarbeiten Betriebe gemäß § 1, die Neubauleistungen und Baureparaturleistungen in Anspruch nehmen, erhalten entsprechend einer für die Bauwirtschaft getroffenen gesonderten Regelung diese Leistungen durch die bauausführenden Betriebe zu den 1966 gültigen Baupreisen berechnet. §8 Transporttarife (1) Nehmen Betriebe gemäß § 1 für den Transport von Backwaren den Kraftverkehr in Anspruch, werden diesen Betrieben die für die Bevölkerung geltenden Tarife berechnet. (2) Für Transportleistungen im Werkverkehr wird bei den im § 1 genannten Handwerksbetrieben die gemäß Preisanordnung Nr. 3030/3 vom 1. November 1966 Änderung des Güter-Kraftverkehrs-Tarifs (GKT) ab 1. Januar 1967 festgelegte Verbrauchsabgabe nicht erhoben. §9 Ausgleich von Gewinn- bzw. Einkommensveränderungen (1) Handwerksbetriebe, die Material zu den neuen Preisen (Stand 1. Januar 1967) beziehen und es entsprechend den Bestimmungen dieser Anordnung zu den alten unveränderten Preisen (Stand 31. Dezember 1966) an ihre Abnehmer weiterberechnen, erhalten die ihnen dadurch entstehende Differenz zwischen den neuen und den alten Materialpreisen entsprechend der Festlegung im § 4 in voller Höhe erstattet. Durch den Bezug des Materials zu den neuen Preisen treten keine Auswirkungen auf die Gewinne der Produktionsgenossenschaften des Handwerks bzw. auf die Einkommen der privaten Handwerksbeti'iebe ein. (2) Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften bzw. Einkaufs- und Liefergenossenschaflen des Handwerks, die Material zu den neuen Preisen beziehen und nach den Bestimmungen dieser Anordnung zu den alten unveränderten Preisen an die Abnehmer weiterberechnen, erhalten die ihnen dadurch entstehende Differenz zwischen den neuen und den alten Materialpreisen entsprechend der Festlegung im § 4 in voller Höhe erstattet. Durch den Bezug des Materials zu den neuen Preisen tritt keine Auswirkung auf den Gewinn dieser Betriebe ein. (3) Handwerksbetriebe, die für ihre Erzeugnisse und Leistungen gegenüber Industrie und Gewerbe die neuen Preise der Industriepreisreform berechnen, erlösen mit diesen neuen Preisen ihrer Erzeugnisse auch die neuen Materialpreise. Durch den Bezug des Materials zu den neuen Preisen treten somit auch in diesen Fällen keine Auswirkungen auf die Gewinne bzw. die Einkommen dieser Betriebe ein. (4) Andere Auswirkungen, die sich auf den Gewinn bzw. das Einkommen bei den Betrieben gemäß § 1 im Zusammenhang mit der 3. Etappe der Industriepreisreform ergeben (z. B. durch den Bezug von Werkzeugen, Modellen usw. zu neuen Preisen, durch Veränderung der Transporttarife, durch Wirksamwerden neuer Abgabepreise für im eigenen Betrieb hergestellte Erzeugnisse durch Veränderung von Handelsspannen), werden ausgeglichen: a) bei den Produktionsgenossenschaften des Handwerks, Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften und Einkaufs- ünd Liefergenossenschaften des Handwerks durch Gewinnausgleich nach den Bestimmungen der Anordnung vom 14. November 1966 über die Durchführung vorübergehender finanzieller Maßnahmen bei nichtvolkseigenen Betrieben, für deren Erzeugnisse im Zusammenhang mit der Industriepreisreform neue Industriepreise wirksam werden (GBl. II S. 818), durch Steuerermäßigung gemäß Beschluß des Ministerrates vom 29. September 1966 über die Weiterentwicklung der Finanzwirtschaft im Zusammenhang mit der Einführung der 3. Etappe der Industriepreisreform und zur Förderung der Rationalisierung bei Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie privaten Industrie-, Bau-, Verkehrs- und Handelsbetrieben (GBl. II S. 711); b) bei den privaten Handwerksbetrieben durch Gewinnausgleich bzw. Steuerermäßigung nach den Bestimmungen der Anordnung vom 15. Dezember 1966 über die Durchführung vorübergehender finanzieller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Industriepreisreform bei privaten Handwerkern und Inhabern von Kleinindustriebetrieben.* (5) Der Ausgleich von Gewinn- bzw. Einkommensveränderungen erfolgt durch den Rat des Kreises Abteilung Finanzen (6) Der Rat des Kreises Abteilung Finanzen kann auf Antrag der Betriebe gemäß § 1 die Zuführung beim Gewinnausgleich bzw. die Verrechnung der Steuerermäßigung mit steuerlichen Abschlagszahlungen monatlich bzw. vierteljährlich vornehmen. § 10 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft Berlin, den 15. Dezember 1966 Der Minister Der Leiter der Finanzen des Amtes für Preise I.V.: Kaminsky Halbritter Erster Stellvertreter des Ministers Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Krack * Wird in einem der nächsten Gesetzblätter veföffentlicht.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

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