Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1043

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966, Seite 1043 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, S. 1043); Gesetzblatt Teil II Nr. 151 Ausgabetag: 20. Dezember 1966 1043 (5) Der Ausgleich von Gewinn- bzw. Einkommensveränderungen erfolgt durch den Rat des Kreises Abteilung Finanzen . (6) Der Rat des Kreises Abteilung Finanzen kann auf Antrag der Betriebe gemäß § 1 die Zuführung beim Gewinnausgleich bzw. die Verrechnung der Steuerermäßigung mit steuerlichen Abschlagszahlungen monatlich bzw. vierteljährlich vornehmen. §9 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. Berlin, den 15. Dezember 1966 Der Leiter Der Minister des Amtes der Finanzen für Preise I.V.: Kaminsky Halbritter Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Beibehaltung der gegenwärtig geltenden Preise des Handwerks für Lieferungen und Leistungen für die Bevölkerung nach Einführung der Industriepreise der 3. Etappe der Industriepreisreform. Seilerhandwerk Vom 15. Dezember 1966 Um zu sichern, daß die Einführung der neuen Industriepreise der 3. Etappe der Industriepreisreform am 1. Januar 1967 nicht mit Veränderungen der am 31. Dezember 1966 geltenden Preise des Handwerks für Lieferungen und Leistungen an die Bevölkerung verbunden wird, die Gewinne der Produktionsgenossenschaften des Handwerks entsprechend dem Beschluß des Ministerrates vom 29. September 1966*) beibehalten und die Einkommen der privaten Handwerker durch die neuen Industriepreise nicht verändert werden, durch die neuen Industriepreise keine Einschränkung der Leistungen für die Bevölkerung eintritt, wird angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für Produktionsgenossenschaften und private Betriebe des Seilerhandwerks (nachfolgend als Handwerksbetriebe bezeichnet). Sie gilt ferner für die Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften und für Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks. * Beschluß vom 29. September 1966 über die Weiterentwicklung der Finanzwirtschaft im Zusammenhang mit der Einführung der 3. Etappe der Industriepreisreform und zur Förderung der Rationalisierung bei Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie privaten Industrie-, Bau-, Verkehrs- und Handelsbetrieben (GBl. II S. 711) §2 Preise für Erzeugnisse des Seilerhandwerks (1) Die Abgabepreise des Seilerhandwerks für Erzeugnisse, die als Konsumgüter zur Versorgung der Bevölkerung geliefert werden, bleiben auch nach Inkrafttreten der Preisanordnungen der 3. Etappe der Industriepreisreform unverändert nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 bestehen. Diese Preise ergeben sich aus Preisliste 2 der Preisanordnung Nr. 4326 vom 1. April 1966 Seilerwaren und Werg , die am 11. Juli 1966 durch die Preisanordnung Nr. 1843 14 vom 20. Juni 1966 Inkraftsetzung von Preisanordnungen (Sonderdruck Nr. 544 des Gesetzblattes) in Kraft gesetzt wurde bzw. aus den in Ergänzung dieser Preisliste erteilten Preisbewilligungen. (2) Für Seilerwaren, die als Produktionsmittel geliefert werden (Lieferung an gewerbliche Abnehmer), ermitteln die Betriebe des Seilerhandwerks ihre Abgabepreise zugleich als Betriebspreise auch nach dem 31. Dezember 1966 nach den bisher geltenden Preisvorschriften des Seilerhandwerks, jedoch unter Berücksichtigung der am 1. Januar 1967 wirksam werdenden Industriepreise der Industriepreisreform für das verwendete Material. Die Regelleistungspreise der Preisverordnung Nr. 184 vom 20. August 1951 über die Änderung der Preisverordnung Nr. 84 Verordnung über die Preisbildung im Seilerhandwerk (GBl. S. 831) sind ab 1. Januar 1967 nicht mehr anzuwenden. Für die Anwendung von Materialgemeinkostenzuschlägen gilt § 4. Bei Lieferung von Werg als Produktionsmittel sind die Abgabepreise aus Preisliste 1 der Preisanordnung Nr. 4326 vom 1. April 1966 anzuwenden. (3) Die Betriebspreise für Konsumgüter sind von den Betrieben des Seilerhandwerks nach den in Abs. 2 getroffenen Bestimmungen zu ermitteln. Die. Differenzbeträge zwischen den Betriebspreisen und den Abgabepreisen für Konsumgüter sind von den Betrieben des Seilerhandwerks als Verbrauchsabgabe abzuführen oder werden als produktgebundene Preisstützung gewährt. §3 Grund- und Hilfsmatcrial Die Betriebe des Seilerhandwerks beziehen das gesamte Material zu den ab 1. Januar 1967 geltenden Industriepreisen der Industriepreisreform. §4 Anwendung von Materialgcmeinkostenzuschlägen Damit durch die Anwendung der neuen Materialpreise der Industriepreisreform bei der Ermittlung der Betriebspreise für Seilerwaren keine Veränderung in der Höhe der kalkulatorischen Materialgemeinkosten eintritt, sind die in der Ersten Durchführungsbestimmung zur Preisverordnung Nr. 84 vom 28. Juli 1950 Preisbildung im Se'ilerhandwerk (GBl. S. 812) aufgeführten Materialgemeinkostenzuschläge (einschließlich Abgang auf das Material) nach dem 31. Dezember 1966 nicht mehr anzuwenden. Diese Zuschläge werden neu festgesetzt und den Betrieben des Seilerhandwerks durch den Rat des Bezirkes Gera, Abteilung Finanzen, bekanntgegeben. Soweit eine Bekanntgabe bis zum 31. Dezember 1966 nicht erfolgt ist, sind die neuen Zuschläge bei dieser Dienststelle anzufordern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 159 vom 30. Dezember 1966 auf Seite 1260. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠ 1966, Nr. 1-159 v. 8.1.-30.12.1966, S. 1-1260).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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