Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 926

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 926 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 926); 926 Gesetzblatt Teil II Nr. 138 Ausgabetag: 31. Dezember 1965 In der Praxis werden nicht selten Ordnungswidrig-keiten (§ 32 ASchVO, § 28 der 3. DVO zum LPG-Ge-setz) als Straftaten und umgekehrt Straftaten (§ 31 ASchVO, § 27 der 3. DVO zum LPG-Gesetz) als Ordnungswidrigkeiten beurteilt. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sind dadurch abgegrenzt, daß die ersteren als Gefährdungsdelikt und die letzteren als einfache Bege-hungsdelikte ausgestaltet sind. So genügt zur Feststellung einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 32 ASchVO und des § 28 der 3. DVO zum LPG-Gesetz der Nachweis einer schuldhaften Pflichtverletzung, ohne daß dadurch eine Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens der Werktätigen herbeigeführt worden ist. Dagegen liegt eine Straftat im Sinne des § 31 ASchVO und § 27 der 3. DVO zum LPG-Gesetz nur dann vor, wenn die Pflichtverletzung zu einer konkreten Gefahr, d. h. zu einer Situation geführt hat, die tatsächlich unmittelbar und ernsthaft die Gesundheit oder das Leben von Werktätigen bedrohte. Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung setzt nicht voraus, daß bereits über die Gefahrensituation hinausgehende negative Auswirkungen eingetreten sind (vgl. Urteil des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. September 1963 - 2 Ust 14 63 - NJ 1963, S. 661 und Urteil des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik vom 17. Dezember 1964 2 Zst 7/64 NJ I960, S. 154). II. Die Vorbereitung und Durchführung des Hauptverfahrens und der Hauptverhandlung 1. Sachkunde des Gerichts Bei den Verfahren wegen Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes handelt es sich zumeist um komplizierte Sachverhalte, deren richtige Beurteilung eine hohe Sachkenntnis erfordert. Die Gerichte haben zu prüfen, ob sie sich bei derartigen Sachverhalten schon vor der Eröffnung des Hauptverfahrens mit Experten, sachkundigen Bürgern und Kollektiven von Werktätigen konsultieren und die Betriebe, Betriebsteile, Baustellen und -anlagen oder Genossenschaften besichtigen müssen. Die sachkundige Vorbereitung durch Konsultationen ist ihrem Inhalt und ihrer Form nach keine Vorwegnahme der Beweisaufnahme. Die aus der Konsultation erworbene Sachkenntnis soll das Gericht in die Lage versetzen, sachkundig über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden, die Beweisaufnahme vorzubereiten und durchzuführen. Das Gericht wird dadurch u. a. zu einer qualifizierten Fragestellung und richtigen Einschätzung der Gutachten sowie zur Organisierung einer qualifizierten Öffentlichkeit befähigt. Die aus der Konsultation erworbene Sachkenntnis dient der Erhöhung der Qualität der Entscheidung. Soweit bei der Konsultation Fakten festgestellt werden, dürfen dieselben nur für die Urteilsfindung verwertet werden, wenn sich gleiche Feststellungen in der Hauptverhandlung ergaben. Aus der Rechtsprechungspraxis ergeben sich folgende Hinweise für derartige Konsultationen: Als Experten kommen insbesondereArbeitsschutz-inspektoren, Sicherheitsinspektoren, Fachleute aus den Betrieben (Ingenieure, Meister usw.) und Genossenschaften, Wissenschaftler, Mitarbeiter aus Konstruktions- und Forschungsabteilungen, der Landwirtschaftsräte, Komitees für Landtechnik, VEAB und als Kollektive die gewerkschaftlichen Arbeitsschutzkommissionen in Betracht. - An der Konsultation haben nach Möglichkeit die an der Verhandlung beteiligten Schöffen teilzu-nchmen. 2. Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung Wegen des unmittelbaren Zusammenhanges der Straftaten auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes mit dem Betriebsgeschehen ist stets zu prüfen, ob die Verhandlungen in den Betrieben, Genossenschaften oder Einrichtungen durchzuführen sind. Zur Teilnahme an der Verhandlung sind unbedingt die Werktätigen aus dem Bereich zu gewinnen, in dem die Bestimmungen über den Gesundheitsund Arbeitsschutz verletzt wurden. Des weiteren sind die für die Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes verantwortlichen leitenden Mitarbeiter des betreffenden Betriebes (Meister, Abteilungsleiter, Produktionsleiter, Betriebsleiter, Sicherheitsinspektoren, Genossenschaftsvorsitzende und Briga-diere u. a.), aber auch des übergeordneten Organs, z. B. der WB, und von anderen Betrieben mit gleicher oder ähnlicher Produktion zur Verhandlung einzuladen. Auch ist zu prüfen, ob die Teilnahme von Mitarbeitern der gesellschaftlichen und staatlichen Kontrollorgane des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit (z. B. betriebliche Arbeitsschutzkommissionen, Arbeitsschutzinspektionen und technische Überwachungen, Bergbehörde usw.) erforderlich ist. Das gleiche trifft in geeigneten Fällen für die Teilnahme von Mitarbeitern der staatlichen Organe, z. B. Wirtschaftsräte der Bezirke und Landwirtschaftsräte oder der zentralen Staatsorgane, zu. Das Plenum des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik Dr. T o e p 1 i t z Präsident;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Auf der Grundlage der Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der dem gesamten Kollektiv gestellten Aufgaben. Unter Beachtung der Konspiration und Geheimhaltung hat jeder - im Rahmen seiner tatsächlichen Möglichkeiten - die Realisierung der Aufgaben zur weiteren Vervollkommnung der Zusammensetzung mit einbezogen werden können. Gleichzeitig sind konkrete Festlegungen erforderlich, wie durch einen gezielten Einsatz und eine allseitige Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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