Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 924

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 924 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 924); 924 Gesetzblatt Teil II Nr. 138 Ausgabetag: 31. Dezember 1965 Für die Anleitung und Kontrolle der leitenden Mitarbeiter ist auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der Betriebsleiter verantwortlich, der hierbei durch verschiedene Funktionalorgane unterstützt wird. Die Pflicht zur Koordinierung aller Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes obliegt dem Betriebsleiter und nicht dem Sicherheitsinspektor. Der Sicherheitsinspektor und der Brandschutzverantwortliche unterstützen den Betriebsleiter bei der Erfüllung seiner Pflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz (§ 19 Abs. 1 ASchVO) und im Brandschutz (§ 5 Abs. 1 der 1. DB zum Brandschutzgesetz); dabei haben Sicherheitsinspektor und Brandschutzverantwortlicher eng zusammenzuarbeiten. Eine Abgrenzung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Sicherheitsinspektors und des Brandschutzverantwortlichen kann nicht derart vorgenommen werden, daß für die sich aus dem betrieblichen Brandgeschehen ergebenden Maßnahmen die Verantwortlichkeit des Brandschutzverantwortlichen und für die sich aus dem Unfallgeschehen ergebenden Maßnahmen die Verantwortlichkeit des Sicherheitsinspektors begründet wird. Zum Verantwortungsbereich des Sicherheitsinspektors gehören auch Fragen des Brandschutzes, jedoch nur insoweit, als sie untrennbar mit dem Arbeitsschutz und der technischen Sicherheit im unmittelbaren Produktionsprozeß verbunden und z. B. in den Arbeitsund Brandschutzanordnungen (z. B. ABAO 31/2 Feuer- und explosionsgefährdete Betriebsstätten . ABAO 6131 Aufträgen von Anstrichstoffen , ABAO 850/1 Verkehr mit brennbaren Flüssigkeiten ) geregelt sind, soweit darin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (z. B. in der ASAO 615 Schweißen und Schneiden ). Die einheitliche Verantwortlichkeit für den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie für den Brandschutz in den Genossenschaften ergibt sich aus § 4 Abs. 1 der 3. DVO zum LPG-Gesetz bzw. aus der AO über den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks. e) Zur Verantwortung des Leiters einer Reparaturbrigade (Feierabendbrigade) für die Durchführung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes Der auf der Grundlage der vorläufigen Richtlinie für den Aufbau, die Aufgaben und die Arbeitsweise der Reparaturbrigaden vom 14. Dezember 1964 (abgedruckt in „Sozialistische Demokratie“ vom 25. Dezember 1964, S. 7, und in „Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Bauwesen“, Berlin 1965, S. 238) einzusetzende Brigadeleiter ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit in der Reparaturbrigade gemäß §§ 8, 18 ASchVO verantwortlich. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn sich mehrere Bürger zur Erledigung kleinerer Reparaturen kurzfristig und in der Regel nur einmalig oder in größeren Zeitabständen zusammenfinden. In diesen Fällen der sog. Nachbarschaftshilfe gibt es keinen besonderen Leiter und damit auch keinen Verantwortlichen für die Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes bei der Durchführung der Arbeiten. Bei solchen Arbeiten obliegen jedem Beteiligten die gleichen Sorgfaltspflichten, d. h., er muß die von ihm zu verrichtenden Arbeiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und der allgemeinen Erfahrungen vornehmen, ohne daß sich daraus die Rechtspflicht ergibt, auch dafür zu sorgen, daß die anderen Mitarbeiter der Gruppe ebenfalls diese Pflichten einhalten. Der Leiter von sog. Feierabendbrigaden, die außerhalb des Rahmens der obengenannten vorläufigen Richtlinie oder der Nachbarschaftshilfe tätig werden, ist dann für die Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit innerhalb der Brigade entsprechend § 8 ASchVO verantwortlich, wenn er wie dies der Regelfall ist die anleitende und kontrollierende Stellung eines Leiters eines Kollektivs von Werktätigen innehat, was sich beispielsweise daraus ergeben kann, daß er die Verträge mit den Auftraggebern abschließt und uie übrigen Brigademitglieder mit Arbeiten beauftragt und sie entlohnt. Soweit es sich um sog. Feierabendbrigaden innerhalb des Betriebes mit eigenen Betriebsangehörigen handelt, gelten keine anderen Grundsätze als die für die leitenden Mitarbeiter des Betriebes verbindlichen Bestimmungen (§§ 8, 18 ASchVO). f) Zur Verantwortung des Generalauftragnehmers bzw. Hauptautragnehmers für die Durchsetzung und Durchführung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes Entsprechend Abschnitt VII der Grundsätze zur Erhöhung des kulturell-technischen Niveaus und zur Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Werktätigen auf Großbaustellen der Deutschen Dem atischen Republik vom 25. September 1964 (GBl. II S. 813) ist der Generalauftragnehmer für die Durchsetzung aller Maßnahmen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes auf der Großbaustelle verantwortlich. Er ist insoweit gegenüber allen auf der Großbaustelle tätigen Kooperationsbetrieben weisungsbefugt. Die Weisungen können auch gegenüber dem auf der Großbaustelle für die jeweiligen Arbeiter vom Kooperationsbetrieb eingesetzten Leiter (z. B. Montageleiter) erteilt werden. Die Weisungen können sich nur auf die Durchsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes auf den Großbaustellen erstrecken. Die Durchführung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes bei den einzelnen Arbeitsvorgängen obliegt eigenverantwortlich weiterhin den leitenden Mitarbeitern der Kooperationsbetriebe. Die Verantwortlichkeit für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit durch den beauftragenden und den ausführenden Betrieb bei Ausführung von Instandsetzungsarbeiten durch andere Betriebe ist durch die ABAO 7 Arbeitssicherheit bei Instandsetzungsarbeiten in Betrieben vom 23. Juni 1965 (GBl. II S. 536) geregelt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage und der sich ergebenden Sicherheitsbedürfnisse im Verantwortungsbereich. Die gründliche Analyse der aktuellen Situation auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der Konspiration unerläßlich ist. Als Mitglied unserer Partei erwartet man von ihnen in ihren Wohngebieten auch bestimmte gesellschaftliche Aktivitäten und Haltungen.

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