Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 915

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 915 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 915); Gesetzblatt Teil II Nr. 137 Ausgabetag: 30. Dezember 1965 915 Einhaltung der Termine, zweckmäßige Fruchtfolge, Unkraut- und Schädlingsbekämpfung, Anbau der leistungsfähigsten Fruchtarten und Sorten ebenfalls ordnungsgemäß durchgeführt werden, b) die Bereitstellung der Düngemittel muß die Ausarbeitung optimaler Planvorschläge für die pflanzliche Bruttoproduktion, die Erreichung einer hohen Zuwachsrate und die W'eitere Ausnutzung der örtlichen Produktionsreserven fördern. Bei der Plandiskussion muß in jedem sozialistischen Landwirtschaftsbetrieb gleichzeitig über den rationellsten Einsatz der Düngemittel beraten werden. Sozialistische Landwirtschaftsbetriebe, die eine hohe Bruttoproduktion und eine hohe Zuwachsrate erzielen, müssen bei Berücksichtigung ihrer Produktionsbedingungen auch mehr Düngemittel erhalten, c) die Bereitstellung der Düngemittel muß den Verkauf von Getreide über den Staatsplan hinaus im Tausch gegen zusätzliche Düngemittel fördern, d) die Bereitstellung der Düngemittel muß die Herausbildung von Kooperationsbeziehungen und von Hauptproduktionszweigen beim Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden fördern, e) die Bereitstellung der Düngemittel muß die Erfüllung besonderer Produktionsaufgaben wie die Produktion von Obst und Gemüse, Saat- und Pflanzgut und Zuchtvieh sowie die weitere Steigerung der Erträge auf dem Grünland, die Ausdehnung des Anbaues der ertragreichsten Feldfrüchte, insbesondere Winterweizen und Wintergerste, und den Zwischenfruchtanbau unterstützen. Weiterhin sind Betriebe, die unter extremen Bedingungen produzieren (Höhenlagen, leichte Sandböden, Rekultivierung, zeitweilige oder ständige Wirtschaftserschwernisse durch Maßnahmen des Bergbaues oder anderer Wirtschaftszweige) oder Folgearbeiten nach Meliorationsmaßnahmen durchführen, zu fördern, f) die Grunddüngemittel Kali, Phosphorsäure und Kalk sind produktionswirksamer einzusetzen, und die Nährstoffkarten der systematischen Bodenuntersuchung der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin müssen in den LPG und VEG zur Grundlage für ihre Anwendung genommen werden. §2 (1) Der Einsatz der Stickstoffdüngemittel erfolgt unter Berücksichtigung folgender Grundsätze: a) das Umtauschverhältnis von Stickstoff gegen Getreidewird erhöht, indem für 100 kg Getreide 25 kg Stickstoff (Reinstickstoff) und wie bisher 10 kg Phosphorsäure (Reinnährstoff) bereitgestellt werden, b) bei der Festlegung der Kontingente für die Kreise und Betriebe ist von der pflanzlichen Bruttoproduktion des Vorjahres entsprechend den natürlichen und ökonomischen Standortbedingungen, dem Fruchtartenverhältnis und dem geplanten Produktionszuwachs des Planjahres auszugehen. Ein bestimmter Teil der Stickstoffmengen kann durch die Produktionsleitungen der Kreislandwirtschaftsräte vertraglich an die Mehrproduktion volkswirtschaftlich wichtiger Erzeugnisse gebunden und zur Ausdehnung des Anbaues der ertragreichsten Kulturen eingesetzt werden, c) zur Sicherung hoher Erträge bei Vermehrungskui-turen mit hohem Stickstoffbedarf sind folgende Mengen zweckgebunden bereitzustellen: Fruchtart Rein-Stickstoff kg/ha Gemüsevermehrung (außer Leguminosen) 130 Zucker- und Futterrübensamen und sonstige Futterhackfruchtvermehrung 120 Weidelgräser Roggentrespe Schafschwingel 80 Wiesenschwingel Glatthafer Wiesenrispe Rotschwingel Weißes Straußgras Knaulgras 110 (2) Die Produktionsleitungen der Bezirkslandwirtschaftsräte haben das Recht, eine Reserve bis zu 2 % des Kontingentes zu bilden. Die Auflösung dieser Reserve durch die Produktionsleitungen der Bezirkslandwirtschaftsräte hat bis spätestens 15. Juli zu erfolgen. (3) Die Leistungen entsprechend § 2 Abs. 1 Buchst, b der Mitglieder der LPG Typ I und II und der individuellen Hauswirtschaften der Mitglieder der LPG sind bei der Berechnung des Plankontingentes der LPG mit einzubeziehen. Die Versorgung der Genossenschaftsmitglieder erfolgt entsprechend ihren Produktionsleistungen durch die LPG bzw. GPG. (4) Landwirtschaftliche Betriebe, die bis zu 1 ha bewirtschaften, sowie Kleingärtner, Siedler und sonstige Betriebe können wie bisher je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bis zu 20 kg Reinnährstoff erhalten. Die Produktionsleitungen der Kreislandwirtschaftsräte legen in Zusammenarbeit mit den Räten der Kreise ein Gesamtkontingent für diese Betriebe fest. Wird dieses Kontingent durch den Rat des Kreises nicht voll in Anspruch genommen, ist die Restmenge der Produktionsleitung des Kreislandwirtschaftsrates zur weiteren Verfügung zurückzugeben. §3 (1) Die Phosphorsäure-, Kali- und Kalkdüngemittel sind durch die Produktionsleitungen der Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte auf der Grundlage der Ergebnisse der systematischen Bodenuntersuchungen (Anlage 1) unter Berücksichtigung besonderer Produktionsaufgaben entsprechend den §§ 1 und 2 den Kreisen und Betrieben bereitzustellen. (2) Sozialistische Landwirtschaftsbetriebe, die die Phosphorsäure-Kali-Vorratsdüngung durchführen, können einen höheren Anteil ihres Jahreskontingentes itn 2. Halbjahr erhalten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft gewährten Rechte genutzt, um die Zielstellung der Untersuchungshaft zu gefährden oder sie für andere Zwecke zu mißbrauchen, sind den betreffenden Verhafteten vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze zu qes taltenDas erfordert auch ständig zu prüfen, ob durch das Vorgehen des Untersuchunqsführers Wirkungen entstehen, die den Beschuldigten zu falschen Aussagen veranlassen können.

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