Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 913

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 913 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 913); f Ql 913 1 -T der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 30. Dezember 1965 Teil II Nr. 137 Tag Inhalt Seite 25.11. 65 Sechste Durchführungsbestimmung zur Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose. Erkrankungen durch andersartige Mykobakterien 913 1.12. 65 Anordnung über die Versorgung der Landwirtschaft mit Düngemitteln. Dünge- mittelanordnung 914 13.12. 65 Anordnung Nr. 2 über die Errichtung, die Rechtsstellung und die Statuten der Fach- schulen 918 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil III der Deutschen Demokratischen Republik 919 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 919 Sechste Durchführungsbestimmung* zur Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose. Erkrankungen durch andersartige Mykobakterien Vom 25. November 1965 Auf Grund des § 31 der Verordnung vom 26. Oktober 1961 zur Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose (GBl. II S. 509) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: Zu § 3 der Verordnung: §1 Durch andersartige Mykobakterien verursachte Erkrankungen, welche pathologisch-anatomisch, röntgenologisch und klinisch nicht von einer durch sogenannte Säugetier-Tuberkelbakterien (Typus humanus oder Tj’pus bovinus) hervorgerufenen Krankheit unterscheidbar sind, werden der Tuberkulose gleichgestellt. §2 Andersartige Mykobakterien im Sinne dieser Durchführungsbestimmung sind: a) Mycobacterium avium, b) Mycobacterium kansasii (photochromogene Mykobakterien), c) Mycobacterium marinum (balnei), d) Mycobacterium fortuitum, e) unklassifizierte Mykobakterien der Gruppe II (skotochromogene Mykobakterien), * 5. DB vom 30. April 1904 (GBl. II Nr. 42 S. 305) f) unklassifizierte Mykobakterien der Gruppe III, g) Mycobacterium ulcerans. §3 (1) Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erkrankung durch andersartige Mykobakterien sind: 1. Vorliegen eines klinischen oder röntgenologischen (gegebenenfalls auch bioptischen) Befundes, der mit der Annahme einer derartigen Erkrankung zu vereinbaren ist: ' a) subchronische und chronische Lungenveränderungen, besonders bei Männern über 40 Jahre, b) Halslymphknoten-Entzündung, besonders bei Kindern, c) (selten) Knochen- und Gelenkprozesse oder sonstige Organmanifestationen, d) Hautulzera. 2. Mehrfache Anzüchtung andersartiger Mykobakterien, die untereinander übereinstimmen und einer der oben genannten Arten bzw. Gruppen angehören. Die Anzüchtung andersartiger Mykobakterien ohne Nachweis eines der unter Ziff. I aufgeführlen klinischen oder röntgenologischen Befunde berechtigt nicht zur Anerkennung einer Erkrankung durch andersartige Mykobakterien. (2) Die Anerkennung einer durch andersartige Mykobakterien hervorgerufenen Erkrankung bedarf der Zustimmung des Bezirkstuberkulosearztes. Vor der Anerkennung hat der Bezirkstuberkulosearzt die Stellungnahme des Bakteriologen einzuholen, der die andersartigen Mykobakterien diagnostiziert hat.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen seiner persönlichen Verbindungen, Hinweise zur Person des Verhafteten und Uber von ihm ausgehende Gefahren. Die Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts Uber den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,.

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