Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 871

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 871 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 871); Gesetzblatt Teil II Nr. 131 Ausgabetag: 21. Dezember 1965 871 Artikel 3 (1) Die Zollorgane können die Durchfuhr auf der Grundlage der den Sendungen beigefügten Deklaration überwachen und entsprechende Vermerke eintragen. (2) Macht sich während der Durchfuhr infolge festgestellter Verletzung der angelegten Verschlüsse oder aus anderen Gründen das Anlegen neuer Verschlüsse erforderlich, so ist dies auf der Vorderseite der Deklaration in der Spalte „besondere Vermerke während der Durchfuhr“ zu vermerken. Artikel 4 (1) Bei der Einfuhr der Messe- und Ausstellungsgüter hat der Aussteller auf beiden Ausfertigungen der Deklaration den Zollanlrag auf Zollabfertigung dieser Güter zum Zollvormerkverkehr zu stellen. (2) Das Zollorgan des Bestimmungslandes nimmt in den auf der Vorderseite der Deklaration vorgesehenen Spalten die erforderlichen Eintragungen vor. (3) Der Aussteller erhält nach erfolgter Zollabfertigung der Güter zur Messe oder Ausstellung eine Ausfertigung der Deklaration zurück. Eine Ausfertigung der Deklaration verbleibt als Beleg bei dem Zollorgan des Bestimmungslandes. (4) Messe- und Ausstellungsgüter, die während oder nach der Messe oder Ausstellung auf Antrag des Ausstellers zum freien Verkehr abgefertigt wurden, sind vom Zollorgan des Bestimmungslandes auf der Rückseite beider Ausfertigungen der Deklaration abzuschreiben. Die Abschreibung ist mit Kontrollstempelabdruck zu bestätigen. Das gilt auch für verdorbene oder abhanden gekommene Güter. (5) Die Zollabfertigung zum freien Verkehr von Messe- und Ausstellungsgütern einschließlich Repräsentationsgütern und Werbematerialien erfolgt nach den nationalen Regelungen des Bestimmungslandes. Artikel 5 (1) Nach beendeter Messe oder Ausstellung ist der Aussteller zur Wiederausfuhr des 'Messe- und Ausstellungsgutes innerhalb der festgesetzten Frist verpflichtet. (2) Als Zollantrag zur Wiederausfuhr gilt die Vorlage einer Ausfertigung der Deklaration. (3) Das Zollorgan bestätigt die Zollabfertigung bei der Wiederausfuhr, indem in der dafür vorgesehenen Spalte der Vorderseite der Deklaration ein Kontroll-vermerk angebracht wird. (4) Eine Ausfertigung der Deklaration w7ird den Frachtdokumenten wieder beigefügt. Eine Ausfertigung der Deklaration verbleibt bei dem Zollorgan, das die Bestätigung bei der Wiederausfuhr vorgenommen hat. CTaTbH 3 (1) KOHTpOJIb 3a Tpai-I3HTHbIMH rpy3aMH TaMOJKeHHbie opraubi MoryT ocymecTBJiHTb na oCHOsaiiiiii npiuiOHcen-hoh fleKJiaparjUH h bhocmtb b Hee cooTBeTCTByromne OTMeTKM. (2) Ecjih bo BpeMH TpaH3iiTa BCJiegCTBwe uapyuienim HiieBiroixcs oöecneueHHM jihöo no gpyrwM npuunnaM noTpeöyeTca HajiojKemie hobmx oöecneueHHü, to oö 3tom flejiaeTca otmctko na juiqeBoii eropoHe geKJiapa-qji b rpacbe Ocoöbie otmctkh npu Tpan3HTe. CTaTbH 4 (1) Ilpn BB03e HPMapOHHblX H BbICTaBOHHblX I'py30B SKcnÖHeHT flojuxen cejiaTb b oöohx 3K3eMnjinpax ge-KJiapaquH TaMoncemiyio 3aaBKy Ha oJopMJieHHe Bpe-MeHHoro BB03a sthx rpy30B. (2) TaMoxceHHbiM opraH CTpaHbi Ha3HaueHHH jiejiaeT b npegycMOTpeHHbix gjia 3Toro rpacbax Ha JinqeBOÜ CTopoHe fleKJiapaqHH HeoöxogHMbie 3amicn. (3) Ilocjie TaMOJKeHHoro ocjjopMJieHHH apMapoHHbix w BbjcTaBOHHbix rpy30B 3KcnoHeHT nojiyuaeT oöpaTno oflMH 3K3eMnjiap jueKJiapaqHH. Hpyroü 3K3eMnjinp fle-Kjiapaqiin ocTaeTca ,hjih cnpaBOK b flejiax TaMOJKeHHoro opraHa CTpaHbi na3Ha’ieHHH. (4) HpMapoHHbie h BbiCTaBOHHbie rpy3bi, KOTopwe bo BpeMH JIHÖO nocjie OKOHHaHHH HpMapKH HJIH BbICTaBKM no 33HBKe SKCnOHeHTH ÖblJIH OCbopMJICHbl flJIH CBOÖOfl-Horo oöpaiqeHMH, cnucbiBaiOTCH TaMoaceHHbiM opraHOM CTpaHbi Ha3HaHeHHH Ha OÖOpOTHOÜ CTOpOHe OÖOHX 3K-3eMnjinpoB geKJiapaqHH. Cnncanne aojijkho öbiTb 3a-BepeHO KOHTpojibHOH neuaTbio. ßaHHbiü nopagoK npn-MeHneTCH TaKiKe no OTHomeHHio k ncnopueHHbiM hjih yTpaueHHbiM rpy3aM. (5) TaMOJKCHnoe ocbopMJiei-iHe gjm CBOÖogHoro oöpa-iqeHHH HPMapOHHblX H BbICTaBOHHblX rpy30B, BKJIIOUaH npeflCTaBHTejibCKHe rpy3w h peKJiaMHbiß iiaTepnaji, npoH3BOgHTCH b cooTBeTCTBHH c HaqHonajibiibiMH npa-BHJiaMH CTpaHbi Ha3HaHeHHH. CTaTbH 5 (1) Ilo OKOHHaHHH HPMapKH HJIH BbICTaBKH SKCnOHeHT B yCTaHOBJieHHblH CPOK 0ÖH38H BbIBe3TH OÖpaTHO HpMa-pouiibie h BbicTaBOHHbie rpy3bi. (2) TaMOJKeHHOH 3aHBK0ü Ha oöpaTHbiü bbibo3 chh-TaeTCH npe/rbHBJieHiie 3K3e.Mnjiapa .geKjiapaqHH. (3) TaMOJKeHHbH opraH noßTBepxiflaeT TaMOJKemioe oqbopMJieHMe npn oöparaoM BbiB03e nyTeM npocTaBJie-HHH KOHTpOJIbHOM. OTMeTKH B npegyCMOTpeHHOH flJIH 3toto rpacbe Ha jniqeBOÜ CTopoHe fleKJiapaqiiH. (4) OflHH 3K3eMnjiap aeKjiapaqnn BiioBb npi-uiaraeTCH k rpy30BbiM floxyMeiiTaM. Hpyrofi 3K3eMnjinp neKJiapaqHH ocTaeTCH b gejiax TaMO-JKeimoro opraiia, noflTBepAHBiuero oöpaTHbiü BbiB03.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte.

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