Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 870

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 870 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 870); 870 Gesetzblatt Teil II Nr. 131 Ausgabetag: 21. Dezember 1965 Vereinbarung Ober die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zollabfertigung von Messe- und Ausstellungsgütern Die Vereinbarungspartner sind, geleitet von dem Bestreben, die Zollabfertigung von Messe- und Ausstellungsgütern zu beschleunigen und zu erleichtern, auf der Grundlage der Artikel 5 und 11 des Abkommens über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe in Zollfragen, das am 5. Juli 1962 in Berlin unterzeichnet wurde, über folgendes übereingekommen: Artikel 1 (1) Die Zollorgane werden für Messe- und Ausstellungsgüter, die zwischen den Ländern befördert werden, deren Zollverwaltungen Teilnehmer dieser Vereinbarung sind, eine einheitliche „Zolldeklaration für Messe- und Ausstellungsgüter“ im folgenden Deklaration gemäß Anlage verlangen. Die Deklaration gilt auf allen Verkehrswegen. (2) Die Deklaration wird von den Zollorganen gegenseitig anerkannt und bildet die Grundlage für die Zollabfertigung dieser Güter. Artikel 2 (1) Für jede Ausfuhrsendung (entsprechend dem Frachtdokument) wird eine Deklaration verlangt, die vom Absender oder einem dazu Beauftragten in zweifacher Ausfertigung in russischer oder deutscher Sprache in Maschinenschrift auszustellen ist. Für Messe- oder Ausstellungsgüter mehrerer Aussteller, die mit einem Frachtdokument befördert werden, sind für jeden Aussteller getrennte Deklarationen auszustellen. Reicht der vorgesehene Raum auf der Rückseite der Deklaration nicht aus, so können Anlageblätter als Bestandteil der Deklaration verwendet werden, die die auf der Rückseite der Deklaration vorgeschriebenen Angaben enthalten müssen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Anlageblätter gedruckt sind oder formlos vorgelegt werden. Die Zollorgane verzichten auf die Vorlage anderer Warenspeziflkationen. (2) Die Ausfuhrzollabfertigung der Güter erfolgt auf der Grundlage der nationalen Bestimmungen des Abgangslandes, wobei das Zollorgan die Zulassung zur Ausfuhr erteilt, indem es in den dafür vorgesehenen Spalten auf der Vorderseite beider Ausfertigungen der Deklaration einen Kontrollvermerk anbringt. (3) Der Absender oder ein dazu Beauftragter hat nach durchgeführter Ausfuhrzollabfertigung die ausgefüllten Deklarationen den Frachtdokumenten beizufügen, in der Regel in zwei Ausfertigungen, jedoch unbedingt in einer Ausfertigung. In den Frachtdokumenten ist darüber ein Vermerk anzubringen. CorjiaineHiie o5 ynpomenHH h ynmiiKannn TanioiKenHoro OCfropMJieHMH HpMapOHHblX H BblCTaBOHHblX rpy30B yuacTHHKH CorjiaiueHHji, CTpeMHCb k ycKopemifo h oÜJierueHHio TaMoacemioro ocbopMJieHHH apMapoHHbix h BbiCTaBOHHbix rpy30B, Ha ocHOBe CTaTeü 5 h 11 Corjia-uieHMH o coTpyflHHHecTBe h B3anMonoMomn no Tamo-jxeHHbiM BonpocaM, noflnwcaHHoro 5 miojih 1962 rosa b Eepjwne, floroBopmiiicb o cjiesyiomeM: CTaTbH 1 (1) Ha npMapoHHbie h BbicraBOHHbie rpy3bi, nepeB03H-Mbie Me?K,ny cTpanaMH, TaMoxceHHbie ynpaBJieHHH koto-pwx fiBjiaioTCfi yuacTHMKaMH nacToamero CorjiameHHH, TaMOJKeHHbie opraHbi öyyT TpeüoBaTb eflHHyio TaMo-SKeHHyio seKjiapapmo Ha apMapouHbie h BbicTaBoanbie rpy3bi b flajibneiitueM mieiiyeMyio nemiapaqueii coraacHO npHJioxceHHio HeKJiapaqiiH üyeT npiiMen-HTbca bo Bcex BHflax cooömeHMa. (2) .ZJeKjiapaquH üyqeT B3anMH0 npn3naBaTbca TaMO-IKeHHblMM OpraHaMH H HBJIHTbCH OCHOBOH flJIH TaMO-KCHHOrO OCbOpMJieHHH 3THX rpy30B. CTaTbH 2 (1) Ha Kaxcflyro BbiB03HMyio napraio rpy30B (coot-BeTCTBeHHO rpy30B0ü flOKyMeiiT) üyer TpeöoBaTbca fleKJiapapHH, 3anojiHneMaH Ha nnuiymeH MaiiiHHKe ot-npaoHTejieM hjih ero ynojiHOMoneHHbiM b flByx 3K3e,M-njiapax Ha pyccxoM hjih HeMeqKOM H3biKax. Ha nepeB03HMbie no oflHOMy rpy30B0My flOKymeHTy np-MapOHHbie HJIH H BbICTaBOHHbie rpy3bl flJIH HeCKOJIbKHX SKcnoneHTOB flOJUKHbi 3anojiHHTbca oTflejibHbie flexjia-papnn fljia Kaxrfloro SKcnoHeirra. Ecjih MecTa, npenycMOTpeHHoro Ha oöopothoh CTopone fleKJiapaanw He XBaTaeT, b KanecTBe cocTaBHOü uac™ flexjiapaqHH MoryT ripHMeHHTbCH aonoJiHHTejibHbie juiCTbi, KOTopbie 30JIÄHW coßepxcaTb .zjaHHbie, yxa3aH-iibie Ha oüopoTHOü CTopoHe fleKJiapanwH. npw 3tom ne MMeeT 3HaHeHMH, üyyT jih ßjiaHKii flonoji-HHTejIbHblX JIHCTOB OTneHaTSHbl THnOrpacbriHeCKHM CnOCOÖOM HJIH HeT. TaMOJKeHHbie opraHbi He öyyT TpeöoBaTb npeflCTaBJie-hhh flpyrnx rpy30Bbix cneqHcjiHKaqHH. (2) TaMoxceHHoe ocbopMJieHHe BbiB03HMbix rpy30B npOH3BOflHTCH Ha 0CH0B3HHH HaqHOHajIbHblX npaBHJi CTpaHbi OTnpaBJieHHH, npiiHCM Ta.MOJKeHHbiw opraH pa3-pernaeT BbiB03, npocTaBjiHH oHOBpeweHHO kohtpojib-Hyio OTMeTKy b npeflycMOTpeHHbix jih stoto rpaepax Ha jinpeBOH CTopoHe oöohx 3K3eMnjiiipoB fleKjiapat(HH. (3) noejie npoH3BeaeHHoro TaMOxreHHOro ocbopiuieriHH BbiB03a OTnpaBHTejib hjih ero ynojiHOMOHeHHbiH hojijk-hbi npnjiojKHTb k rpy30BbiM floxyMeHTaM 3anojmeHHbie flexjiapaqHH, Kax npaBHJio, b flByx 3K3eMnjiHpax, oß-HaKO B OÜH3aTeJIbHOM nopHflKe B OflHOM 3K3eMnjiape.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden. Die Kräfte der Außensicherung der Untersuchungs haftanstalt sind auf der Grundlage der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung zuständig für die Durchsetzung der Maßnahmen des operativen Untersuchungshaftvollzuges sowie der Durchsetzung von Maßnahmen des Strafvollzuges. Er hat die Durchsetzung der zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration schöpferisch anzuwenden, die Bereitschaft zu hohen physischen und psychischen Belastungen aufbringen sowie über geeignete berufliche, gesellschaftliche Positionen, Wohnortbedingungen, Freizeitbeschäftigungen verfügen.

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