Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 840

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 840 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 840); 840 Gesetzblatt Teil II Nr. 125 Ausgabetag: 8. Dezember 1965 (2) Darüber hinaus vorhandene Mittel des Amortisations-Verwendungsfonds haben die WB bzw. Staatlichen Kontore am 4. Januar 1966 zugunsten des Kontos der Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates „Gewinn- und andere Abführungen der WB“ (bzw. der Staatlichen Kontore“) bei der Deutschen Notenbank, Berlin, abzuführen. (3) Die Generaldirektoren der WB bzw. Hauptdirektoren der Staatlichen Kontore bestimmen den Fälligkeitstag für die Abführungen der VEB an den Amortisations-Verwendungsfonds zur Sicherung der Verpflichtungen der WB bzw. des Staatlichen Kontors gemäß Abs. 2. §5 Umlauf mittel-Verteilungsfonds (1) Die WB und Staatlichen Kontore haben die nicht verbrauchten Mittel des Umlaufmittel-Vertei-lungsfonds bis zum 4. Januar 1966 zugunsten des Kontos der Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates „Gewinn- und andere Abführungen der WB“ (bzw. der Staatlichen Kontore“) bei der Deutschen Notenbank. Berlin, abzuführen. (2) Die Generaldirektoren der WB bzw. Hauptdirektoren der Staatlichen Kontore bestimmen den Fälligkeitstag für die Abführungen der VEB an den Umlaufmittel-Verteilungsfonds zur Sicherung der Verpflichtungen der WB bzw. der Staatlichen Kontore gemäß Abs. 1. §6 Fonds Technik bzw. wissenschaftlich-technische Entwicklung (1) Die zum 31. Dezember 1965 vorhandenen Bestände des Fonds Technik bzw. des Fonds wissenschaftlich-technische Entwicklung sind auf das Jahr 1968 zu übertragen. (2) Haushaltszuführungen für bestätigte Aufgaben des Planes „Neue Technik“ sind bis zum 31. Januar 1966 abzurechnen. Die sich aus den Abrechnungen ergebenden Zahlungen haben bis zum 15. Februar 1966 zu erfolgen. Rückzahlungen an den Haushalt sind an die zuständige Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates zugunsten des Einzelplankontos Nr. 11 000 bei der Deutschen Notenbank, Berlin, abzuführen. §7 Investitionen (1) Bei der Leistung von Ausgaben zu Lasten der Sonderbankkonten „Investitionen“ der VEB ist nach der Anordnung vom 2. Dezember 1965 über die Abgrenzung der Investitionsfinanzierung 1965/66 Jah-resabgrenzungs-Anordnung (GBl. II S. 836) zu verfahren. (2) Alle entsprechend der im Abs. 1 genannten gesetzlichen Bestimmung abzuführenden Mittel der Sonderbankkonten „Investitionen“ sind am 1. Februar 1966 durch die VEB an das Konto „Betriebsmittel der WB“ (bzw. des Staatlichen Kontors“) der zuständigen WB bzw. des Staatlichen Kontors zu überweisen. (3) Die auf dem Konto „Betriebsmittel der WB“ (bzw. „ des Staatlichen Kontors“) gemäß Abs. 2 vereinnahmten Beträge sind durch die WB bzw. das Staatliche Kontor am nächstfolgenden Tage nach Eingang auf das Konto des Ministeriums der Finanzen 11 94 050 bei der Deutschen Notenbank, Berlin, abzuführen. §8 Rationalisierungsfonds (1) Alle dem Rationalisierungsfonds planmäßig bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen im Jahre 1965 zuzuführenden Beträge sind bis zum 31, Dezember 1955 dem Rationalisierungsfonds und dem Sonderbankkonto „Rationalisierungsfonds“ zuzuführen. (2) Zum 31. Dezember 1965 sind die Mittel listenmäßig nachzuweisen, die zur Realisierung der bis zum 31. Oktober 1965 abgeschlossenen Verträge zur Anschaffung von Grundmitteln aus dem Rationalisierungsfonds gebunden sind. Diese Mittel verbleiben bis zur Realisierung dieser Verträge spätestens bis zum 31. Dezember 1966 auf dem Rationalisierungsfonds. (3) Alle über die gemäß Abs. 2 zu verwendenden Beträge hinaus auf dem Rationalisierungsfonds und dem Sonderbankkonto „Rationalisierungsfonds“ zum 31. Dezember 1965 vorhandenen Mittel sind bis zum 4. Januar 1966 von den Betrieben an das Konto „Betriebsmittel der WB“ der zuständigen WB abzuführen. (4) Die auf dem Konto „Betriebsmittel der WB“ gemäß Abs. 3 vereinnahmten Beträge sind durch die WB am nächstfolgenden Tage nach Eingang auf das Konto der Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates „Gewinn- und andere Abführungen der WB“ bei der Deutschen Notenbank, Berlin, abzuführen. §9 Prämienfonds der WB bzw. des Staatlichen Kontors (1) Mittel des einheitlichen Prämienfonds der WB bzw. des Staatlichen Kontors, die auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und der Festlegungen des Generaldirektors bzw. Hauptdirektors weder den Prämienfonds der VEB noch dem Prämienfonds der WB-Zentrale bzw. des Staatlichen Kontors (Zentrale) zugeführt werden können, sind zu sperren. (2) Die Verwendung dieser Mittel wird in den Grundsätzen über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds 1966 geregelt. §10 Sonstige Fonds Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reparatur-. fonds und den Verfügungsfonds werden von dieser Anordnung nicht berührt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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