Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 821

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 821 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 821); i iA 821 7 D J GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 3. Dezember 1965 Teil II Nr. 122 Tag 11. 11. 65 Inhalt Zweite Verordnung zur Änderung der Besoldungsverordnung Seite 821 Zweite Verordnung* zur Änderung der Besoldungsverordnung. Vom 11. November 1965 Zur Änderung der Besoldungsverordnung vom 24. Januar 1962 (GBl. II S. 49) wird folgendes verordnet: §1 § 1 der Verordnung erhält folgende Fassung: „(1) Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst leisten, erhalten Wehrsold entsprechend der Anlage zur Verordnung. (2) Zum Wehrsold werden Zuschläge a) für besondere physische oder psychische Belastungen während der Ausübung des Dienstes (Erschwerniszuschläge), b) bei Erreichung in militärischen Bestimmungen geregelten besonderen Leistungen (Leistungszuschläge) gezahlt. (3) Der Wehrsold und die Zuschläge sind lohnsteuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.“ §2 § 15 Abs. 1 der Verordnung erhält folgende Fassung: „(1) Die Dienstbezüge umfassen: a) die Vergütungen für die Dienstgrade der Soldaten auf Zeit, b) die Vergütungen für die Dienstgrade und Dienststellungen der Berufssoldaten, c) die Vergütungen für Unteroffiziersschüler und Offiziersschüler, d) die Vergütungen für das Dienstalter. Soldaten auf Zeit können den Berufssoldaten in den Vergütungen gleichgestellt werden. Festlegungen hierzu trifft der Minister für Nationale Verteidigung.“ §3 § 16 Abs. 1 der Verordnung erhält folgende Fassung: „(1) Zu den Dienstbezügen werden bei besonderen Bedingungen Zulagen sowie für besondere physische ■ ■ : r (1.) VO vom 27. Mal 1964 (GBl. II Nr. 60 S. 558) oder psychische Belastungen während der Ausübung des Dienstes Zuschläge (Erschwerniszuschläge) gezahlt.“ §4 § 17 der Verordnung erhält folgende Fassung: „Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten erhalten für die Dauer der Ausbildung an der Militärakademie und an den Schulen der Nationalen Volksarmee Dienstbezüge.“ §5 § 19 der Verordnung erhält folgende Fassung: „Die Vergütungen für die Dienstgrade der Berufssoldaten unterliegen dem gesetzlichen Lohnsteuerabzug. Alle anderen Vergütungen sgwie die Zulagen und Zuschläge sind lohnsteuerfrei.“ §6 § 22 Abs. 2 der Verordnung erhält folgende Fassung: „(2) An Berufssoldaten können nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst bei einer notwendigen Einarbeitung für den zivilen Beruf Beihilfen gezahlt werden.“ §7 § 23 der Verordnung erhält folgende Fassung: „Festlegungen über Reisekostenvergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung trifft der Minister für Nationale Verteidigung.“ §8 § 27 Abs. 1 der Verordnung erhält folgende-Fassung: „(1) Durchführungsbestimmungen und militärische Bestimmungen über die Besoldung der Wehrpflichtigen für die Dauer des Wehrdienstes erläßt der Minister für' Nationale Verteidigung.“ §9 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1966 in Kraft. Berlin, den 11. November 1965 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister für Nationale Verteidigung Hof fm a n n Bibliothek Techn.-Phys. Inst. I Univ. Jona Ei,W- 1 MEZ. 1735 ~rS -ts %;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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