Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 810

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 810 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 810); 810 Gesetzblatt Teil II Nr. 120 Ausgabetag: 29. November 1965 (2) In der Kleinen Hochseefischerei müssen der Kapitän und der Erste Offizier das Befähigungszeugnis B 3, die Nautischen Offiziere das Befähigungszeugnis B 2 besitzen. (3) Auf Fischereifahrzeugen in anderen Fahrtbereichen muß der Schiffsführer mindestens das Befähigungszeugnis B 1 besitzen, wenn vom Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik nichts anderes bestimmt wird. §13 Fahrtbereiche Der Fahrtbereich wird vom Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Fahrterlaubnisschein vermerkt. Die in der Seefunkordnung vom 1. Juni 1964 (GBl. II S. 713) festgelegten Fahrtbereiche bleiben von dieser Anordnung unberührt. §14 Besetzung der Maschinenanlage mit Ingenieuren und Technischen Offizieren (1) Auf Schiffen und Fahrzeugen mit Maschinenanlagen von mehr als 3000 kW installierter Leistung müssen der Leitende Ingenieur und der nachfolgende Technische Offizier das Befähigungszeugnis C 6, die weiteren Technischen Offiziere das Befähigungszeugnis C 5 besitzen. (2) Bei Maschinenanlagen von 252 bis 3000 kW installierter Leistung müssen der Leitende technische Offizier und der nachfolgende Technische Offizier das Befähigungszeugnis C 4, die weiteren Technischen Offiziere das Befähigungszeugnis C 3 besitzen. (3) Bei Maschinenanlagen von 151 bis 251 kW installierter Leistung müssen alle Seemaschinenführer das Befähigungszeugnis C 2 besitzen. (4) Bei Maschinenanlagcn bis 150 kW installierter Leistung muß der Seemotorenführer das Befähigungszeugnis C 1 besitzen. § 15 Radarbeobachter Auf allen mit Radaranlagen ausgerüsteten Schiffen müssen in der Großen Fahrt und der Großen Hochseefischerei mindestens der Kapitän und 2 Nautische Offiziere, in der Kleinen Fahrt, der Kleinen Hochseefischerei und allen kleineren Fahrtbereichen mindestens der Kapitän und 1 Nautischer Offizier eine besondere Radarausbildung entsprechend den Verfügungen des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik besitzen. 4. Abschnitt Schlußbestimmungen § 16 Schulbesuch und Prüfungen (1) Die vorgeschriebenen Prüfungen sind an einer staatlich anerkannten Ausbiidungsstätte abzulegen. (2) Schulbesuch und abgelegte Prüfungen an anderen Ausbildungsstätten können anerkannt werden. Die Ablegung einer Ergänzungsprüfung kann gefordert werden. §17 Verantwortlichkeit Für die Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnittes sind die Betriebe, Dienststellen, Genossenschaften und die Kapitäne bzw. Schiffsführer verantwortlich. § 18 Ausnahmen (1) Der Leiter des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik ist ermächtigt, in begründeten Fällen Ausnahmen von dieser Anordnung zuzulassen. (2) Die nach den bisherigen Bestimmungen ausgestellten Befähigungszeugnisse bleiben weiterhin gültig. Dabei sind folgende Befähigungszeugnisse gleichzusetzen: alt Kapitän (I) auf Großer Fahrt A 6 Kapitän (II) auf Großer Fahrt A 5 Kapitän (I) auf Kleiner Fahrt A 3 Kapitän (II) auf Kleiner Fahrt A 2 Berechtigungsschein Schiffsführer in der I Küstenfahrt Kapitän (I) in Großer Hochseefischerei B 5 Kapitän (II) in Großer Hochseefischerei B 4 Kapitän (I) in Kleiner Hochseefischerei B 3 neu Kapitän auf Großer Fahrt A 6 Nautischer Offizier auf Großer Fahrt A 5 Kapitän auf Kleiner Fahrt A 3 Nautischer Offizier auf Kleine) Fahrt A 2 Schiffsführer in der Küstenfahrt A Kapitän in Großer Hochseefischere. E 6- Nautischer Offizier in Großer Roch Seefischerei ~B 6 Kapitän in Kleiner Hochseefischerei B 3;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

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