Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 788

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 788 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 788); 788 Gesetzblatt Teil II Nr. 115 Ausgabetag: 24. November 1965 §6 Zubringerdienst und Versorgung der Fluggäste (1) Die INTERFLUG sorgt in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbetrieben dafür, daß den Fluggästen ein Zubringerdienst zum Flughafen zur Verfügung steht. Hierauf finden diese Beförderungsbedingungen keine Anwendung. (2) Die INTERFLUG trägt dafür Sorge, daß die Fluggäste auf den Flughäfen durch die für die Versorgung von Reisenden zuständigen Einrichtungen betreut werden. §7 Pflichten des Fluggastes Der Fluggast hat die zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung erlassenen Bestimmungen einzuhalten und die Anweisungen der Mitarbeiter der INTERFLUG zu befolgen. III. Durchführung der Beförderung §8 Flugplan (1) Die INTERFLUG ist verpflichtet, den Linienflugverkehr auf der Grundlage eines für einen längeren Zeitraum geltenden Flugplanes durchzuführen. (2) Der Flugplan ist spätestens 10 Tage vor seinem Inkrafttreten zu veröffentlichen. §9 Verkauf von Flugscheinen (1) Die INTERFLUG hat den Verkauf von Flugscheinen durch eigene oder Flugscheinverkaufsstellen anderer Einrichtungen zu gewährleisten. (2) Diese Flugscheinverkaufsstellen sind mit. allen erforderlichen Unterlagen für die Auskunftserteilung auszustatten. §10 Tarife (1) Für die Beförderung nach diesen Bedingungen gelten die veröffentlichten Tarife der INTERFLUG, die an dem Tage in Kraft sind, an dem der Fluggast die Flugreise auf Grund des ersten Teils des Flugscheines (erster Flugabschnitt) antritt. (2) Haben sich die Tarife bis zum Tage des Flugantritts für den ersten Flugabschnitt geändert, so wird dem Fluggast der zuviel gezahlte Betrag erstattet bzw. hat der Fluggast, den zuwenig gezahlten Betrag nachzuzahlen. (3) Die veröffentlichten Tarife gelten vom Abgangs-bis zum Bestimmungsflughafen. Die Kosten für den Zubringerdienst zwischen Flughafen und Stadt sind darin nicht enthalten. §11 Anspruch auf Beförderung (1) Wer im Besitz eines gültigen Flugscheines ist, hat einen Anspruch auf Beförderung nach diesen Bedingungen. (2) Für Reisegruppen können Sammelflugscheine ausgestellt werden. § 12 Inhalt des Flugscheines Der Flugschein muß enthalten: a) Ort und Datum seiner Ausstellung, b) den Abgangs- und den Bestimmungsflughafen, c) die Angabe der ausstellenden Flugscheinverkaufsstelle, d) die Angabe, daß für die Beförderung die Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Juli 1963 über die zivile Luftfahrt und diese Bedingungen gelten. § 13 Vorweisen der Flugscheine, Reihenfolge der Flugabschnitte (1) Der Fluggast hat den Flugschein während der Beförderung bei sich zu führen und ihn auf Verlangen vorzuweisen. (2) Der Fluggast muß die sich aus dem Flugschein ergebende Reihenfolge der Flugabschnitte einhalten. Hat er einen Flugabschnitt nicht ausgenutzt, so verliert er den Beförderungsanspruch auf diesen Flugabschnitt, kann aber die Reise auf Grund eines folgenden Flugabschnittes fortsetzen. Die Erstattung für den nicht ausgenutzten Flugabschnitt erfolgt nach diesen Bedingungen. §14 Antritt der Flugreise (1) Der Fluggast ist berechtigt, den Flug innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Flugscheines anzutreten. - (2) Der Flug auf Grund des letzten Flugabschnittes muß spätestens 6 Monate nach Antritt der Flugreise auf Grund des ersten Flugabschnittes begonnen werden. (3) Die Gültigkeitsdauer des Flugscheines kann von der INTERFLUG verlängert werden. §15 Nicht ordnungsgemäße Flugscheine Die INTERFLUG ist berechtigt, nicht ordnungsgemäß ausgestellte, beschädigte oder unbefugt geänderte Flugscheine zurückzuweisen. §16 Buchung (1) Der Fluggast hat Anspruch auf Beförderung für die Tage, Zeiten und Linien, für die ein Platz vorgemerkt wurde (Buchung).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen.

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