Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 777

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 777 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 777); Do . 777 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 15. November 1965 Teil 11 Nr. 112 Tag Inhalt Seite 1.11. 65 Anordnung Nr. 2 über die Ausübung von Tanz- und Unterhaltungsmusik 777 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Renublik 778 Anordnung Nr. 2* über die Ausübung von Tanz- und Unterhaltungsmusik. Vom 1. November 1965 Im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend wird folgendes angeordnet: §1 Staatliche Spielerlaubnis \ (1) Wer als Laienmusiker oder nebenberuflich tätiger Musiker in öffentlichen Veranstaltungen Tanzmusik ausüben will, bedarf einer staatlichen Spielerlaubnis. (2) Die staatliche Spielerlaubnis wird auf Antrag von der Abteilung Kultur des Rates des Kreises, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, mit Gültigkeit für das gesamte Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellt. (3) öffentliche Veranstaltungen im Sinne des Abs. 1 sind Veranstaltungen nach § 1 Abs. 4 der Anordnung (Nr. 1) vom 15. Juni 1964 über die Ausübung von Tanz- und Unterhaltungsmusik (GBl. II S. 597). §2 Voraussetzung für die Erteilung der Staatlichen Spielerlaubnis (1) Die staatliche Spielerlaubnis kann ausgestellt werden, wenn der Nachweis der künstlerischen Befähigung zur Ausübung von Tanzmusik als Laienmusiker oder nebenberuflich tätiger Musiker vor einer Kommission, die vom Rat des Kreises, Abteilung Kultur, zu bestellen ist, erbracht wird und der Antragsteller über die für ein öffentliches Auftreten als Laienmusiker oder nebenberuflich tätiger Musiker erforderlichen gesellschaftlichen Voraussetzungen verfügt. Die Kommission setzt sich zusammen aus einem Vertreter des Rates des Kreises, Abteilung Kultur, der den Vorsitz in der Kommission führt, Vertretern der Leitungen der Trägerorganisationen für das künstlerische Volksschaffen, Vertretern der Kreisarbeitsgemeinschaft Tanzmusik, bekannten Persönlichkeiten des Musiklebens Anordnung (Nr. 1) vom 15. Juni 1964 (GBl. £1' Nr. 65 S. 597) des Kreises, darunter erfahrene Tanzmusiker, Vertretern der Musikschulen u. a. (2) Die staatliche Spielerlaubnis wird befristet oder unbefristet ausgestellt. Sie kann mit Auflagen auch hinsichtlich der Vergütungsfestlegung verbunden werden. Uber die staatliche Spielerlaubnis wird eine Urkunde ausgestellt. (3) Der Rat des Kreises, Abteilung Kultur, kann, wenn eine ausreichende Befähigung des Antragstellers bekannt ist, bis zum Abschluß des Erlaubnisverfahrens eine befristete vorläufige Spielerlaubnis ausstellen. §3 Pflicht des Veranstalters Jeder Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen im Sinne dieser Anordnung ist verpflichtet, zur Ausübung von Tanzmusik außer Berufsmusikern nur Laienmusiker oder nebenberuflich tätige Musiker zu engagieren, die eine gültige staatliche Spielerlaubnis nach § 1 vorweisen. In den Vertragsunterlagen ist die Nummer der staatlichen Spielerlaubnis zu vermerken. §4 Entziehung der staatlichen Spielerlaubnis (1) Die staatliche Spielerlaubnis kann jederzeit von dem Rat des Kreises, Abteilung Kultur, der sie ausgestellt hat, befristet oder unbefristet entzogen w'erden, wenn die Voraussetzungen für die Spielerlaubnis nicht mehr erfüllt sind oder der Inhaber gegen Auflagen einer Spielerlaubnis verstößt oder durch sein Verhalten Anlaß zu Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bietet. (2) Der Entzug der staatlichen Spielerlaubnis hat schriftlich mit Begründung zu erfolgen. Dem Betroffenen steht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der schriftliche Einspruch an den Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, zu, der endgültig entscheidet. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. § 5 Ordnungsstrafmaßnahmen (1) Mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 MDN bis 500 MDN kann bestraft werden, wer vorsätzlich a) als Laienmusiker oder nebenberuflich tätiger Musiker ohne staatliche Spielerlaubnis öffentlich Tanzmusik ausübt, f 7bllcthek ’ ~] T®'*n-Phys l-.sr. I Univ.Jur \;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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