Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 770

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 770 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 770); 770 Gesetzblatt Teil II Nr. 110 Ausgabetag: 3. November 1965 §2 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt Cur Versuchsstätten, Versuchsund Demonstrationsanlagen der Universitäten, Hoch-und Fachschulen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen im Bereich des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen, der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin und des Ministeriums für Gesundheitswesen. §3 Bau und Einrichtung von Versuchsstätten (1) Hoch- und Niederspannungsanlagcn, elektrische Energiequellen, Betriebsmittel und Ausrüstungen zum Betreiben von Versuchs- und Demonstrationsanlagen und Elektroinstallationen einschließlich Leuchten müssen den in der Deutschen Demokratischen Republik verbindlichen Standards und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Soweit Standards für Elektrotechnik noch nicht vorliegen, gelten die Bestimmungen des Vorschriftenwerkes Deutscher Elektrotechniker (VDE). (2) Erzeugungs- und Verteilungsanlagen für Gas, Dampf, Druckluft, Wasser usw. müssen den in der Deutschen Demokratischen Republik verbindlichen Standards und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. (3) Fest installierte Leitungssysteme für alle erforderlichen Energiearten müssen bis in Nähe der aufzubauenden Versuchs- und Demonstrationsanlagen geführt sein. Sie sind eindeutig unter Beachtung bestehender Standards zu kennzeichnen. (4) Absperrschieber für Gas, Wasser, Dampf usw. und Gefahrenschalter für Elektrizität müssen eindeutig gekennzeichnet und jederzeit ungehindert erreichbar sein. Absperrmöglichkeiten sind mindestens in jedem Stockwerk vorzusehen. (5) Versuchsstätten, in denen Versuchs- und Demon-sfrationsanlagen mit besonderen Gefahren (z. B. Strahlengefahr, Explosionsgefahr, Infektionsgefahr, Hochspannung) betrieben werden, sind gegen den Zutritt Unbefugter zu sichern. Geeignete Warnschilder sind anzubringen. (6) Türen müssen in Richtung des Evakuierungsweges (Fluchtweg) aufschlagen. Die Türen ständig abgeschlossener Versuchsstätten müssen Panikschlösser haben. §4 Aufbau und Betrieb der Vcrsuclis-und Demonstrationsanlagen (1) Versuchs- und Demonstrationsanlagen sind übersichtlich aufzubauen. Alle nicht zum Versuch benötigten Geräte und Materialien sind so abzustellen, daß Personen nicht behindert oder gefährdet werden können und Brandgefahren ausgeschlossen sind. (2) Flexible Versorgungsleitungen müssen so kurz wie möglich sein. Diese müssen ausreichende Querschnitte und genügende Festigkeit besitzen und an den Anschlußstellen sicher befestigt werden. Nach Beendigung der Versuchsarbeiten sind sie umgehend zu beseitigen. (3) Antriebe, Getriebe, Wellen, Kupplungen und ähnliche Teile, die als Versuchsobjekte beobachtet werden müssen, sind mittels durchsichtiger splitterfreier Schilde abzuschirmen oder, sofern diese für den Versuch hinderlich sind, in geeigneter Weise unter Beachtung bestehender Standards (z. Z. TGL 0 4818) zu kennzeichnen. (4) Den beim Betrieb von Versuchs- und Demonstrationsanlagen möglichen besonderen Gefahren, z. B. durch Explosionen und Implosionen, Lichtbögen, umherfliegende Teile, Gasbildung, Feuer, Berührung mit spannungführenden Teilen, aufgeladene Kondensatoren, sich bewegende Teile, Vergiftungen, Strahlenexposition, elektrostatische Aufladungen ist bereits beim Aufbau wirksam zu begegnen, vorrangig durch Anwendung unbedingt wirkender sichcr-heitstechnischer Mittel und Maßnahmen. (5) Für eine gefahrlose Bedienung von Versuchsund Demonstrationsanlagen müssen geeignete Arbeitsschutz- und sicherheitstechnische Mittel (Schutzbrillen, Schutzhandschuhe, Atemschutzgeräte, Spannungsprüfer, Erdungs- und Kurzsehließungsvorrichtungen usw.) verwendet werden. Sie müssen am Arbeitsplatz oder in erreichbarer Nähe in einwandfreiem Zustand und in der erforderlichen Anzahl vorhanden sein. (6) Bei Versuchen unter Anwendung von Elektroenergie muß unmittelbar an der Versuchsanlage die Möglichkeit bestehen, die Stromzuführung allpolig abzuschalten. Soweit möglich, müssen Schutzschaltungen mit Notdrucktaslern Anwendung finden, erst in zweiter Linie Hebel- oder Drehschalter. (7) Werden in einer Versuchsstätte mehrere Versuchs- und Demonstrationsanlagen gleichzeitig betrieben, sind ausreichende Schutzabstände einzuhalten oder es sind die einzelnen Gefahrenbereiche gegeneinander abzugrenzen, z. B. durch Schutzwände, Schutzgitter, Seilabsperrungen. (8) Evakuierungswege dürfen nicht verstellt oder in anderer Weise unbenutzbar gemacht werden. §5 Aufsicht über Versuchsstätten (1) Versuchsstätten müssen unter Aufsicht stehen, solange darin gearbeitet wird. Sofern der Leiter der Versuchsstätte diese Aufsicht nicht selber ausüben' kann, muß er einen oder mehrere geeignete Aufsichtführende und je einen Vertreter benennen. Diese müssen im Besitz eines gültigen „Befähigungsnachweises zur Anleitung und Kontrolle auf dem Gebiet des Gesund-heits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes“ sein. Die Namen der Aufsichtführenden und ihrer Vertreter sind durch Anschlag bekanntzugeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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