Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 767

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 767 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 767); Gesetzblatt Teil 11 Nr. 109 Ausgabetag: 2. November 1965 767 Anlage ZU vorstehender Verordnung Ankunftstag: Meldeschein der Beherbergungsstätten Beherbergungsstälte: Abreisetag: 1 Name (auch Geburtsname) Vorname Beruf Geburtsdatum -ort -kreis Familienstand Staatsbürgerschaft Wohnort, -kreis, Straße, Nr. Land (wenn Ausland) Pcrsonaiausweis-/Reisepaß-Nr. Ausstellungsort Ausstellungstag lüeburtsname des mitreisenden Ehegatten Vorname Geburtsdatum Geburtsort -kreis Staatsbürgerschaft Personalaus\veis-/Reisepaß-Nr. Ausstellungsort Ausstellungstag Anzahl der mitreisenden Kinder: Unterschrift Die Angaben im Meldeschein können außerdem auch in russischer, englischer und französischer Sprache eingedruckt werden. Anordnung über die Erfüllung der Meldepflicht. Vom 16. Juli 1965 Auf Grund der §§ 2, 4 und 29 der Meldeordnung (MO) vom 15. Juli 1965 (GBl. II S. 761) wird folgendes angeordnet: §1 Von der Meldepflicht sind befreit: 1. Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die vorübergehend ihren Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik haben und sich mit einer Tagesaufenthaltsgenehmigung in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten; 2. Bürger der westdeutschen Bundesrepublik, die sich mit Tagesaufenthaltsgenehmigung in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten; 3. Bürger Westberlins, die sich mit einem Passierschein in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten; 4. Ausländer, die in der Deutschen Demokratischen Republik nicht nach § 7 der Meldeordnung gemeldet sind und zum Tagesaufenthalt (ohne Übernachtung) die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik von Westberlin aus betreten; 5. ausländische Touristen, die zum Tagesaufenthalt ohne Übernachtung in die Deutsche Demokratische Republik einreisen; 6. Inhaber von ausländischen Erlaubnisscheinen für Luftfahrtpersonal, Inhaber von Landgangsscheinen oder Tagespassierscheinen für Bürger nordeuro- . päischer Staaten entsprechend § 17 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 16. September 1963 zum Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 691), die zum Tagesaufenthalt ohne Übernachtung in die Deutsche Demokratische Republik einreisen; 7. Personen, die die Deutsche Demokratische Republik im Transitverkehr (ohne Übernachtung) durchreisen. §2 Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die vorübergehend ihren Wohnsitz in Westdeutschland haben, sowie Bürger der westdeutschen Bundesrepublik, die mit einer Aufenthaltsgenehmigung in die Deutsche Demokratische Republik einreisen, können ihre Meldepflicht nach § 10 der Meldeordnung bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Meldestelle der Deutschen Volkspolizei erfüllen. §3 Die Abmeldung nach der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik und nach Gemeinden in "Grenzgebieten sowie die Anmeldung in diesen Gebieten nach § 7 und § 8 der Meldeordnung sind von der Vorlage einer Zuzugsgenehmigung bzw. Aufenthaltserlaubnis des örtlich zuständigen Staatsorgans abhängig. §4 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1966 ir. Kraft. Berlin, den 16. Juli 1965 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Angehörigen der Grenztruppen Personen gefährdeten. In diesem Zusammenhang konnten weitere Erkenntnisse über eine in Westberlin existierende Gruppe von Provokateuren, die in der Vergangenheit mindestens terroristische Anschläge auf die Staatsgrenze der gibt, rechtzeitig solche politisch-operativen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, die eine P.ealisierung, ein Wirksamwerden auf jeden Pall verhindern. Die konsequente Erfüllung dieser Aufgabe gewinnt unter den neuen Bedingungen weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Staatsgrenze und das Grenzgebiet vor Angriffen aus der Tiefe frei zu halten. Die bestehenden Sicherungsvarianten sind vor allem unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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