Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 746

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 746 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 746); 746 Gesetzblatt Teil II Nr. 106 Ausgabetag: 25. Oktober 1965 §4 Arten der Benutzung Die Bestände der Bibliothek können in Anspruch genommen werden: a) in den vorgesehenen Räumen (z. B. Lesesaal), b) durch Entleihung am Ort, c) durch Entleihung an auswärtige Bibliotheken. § 5 Benutzungskarten 1. Für die Benutzung werden Benutzungskarten ausgestellt, die nicht übertragbar sind. Es gibt Lesesaalkarten und Leihkarten. Jugendliche erhalten die Benutzungskarte dann ausgestellt, Wenn sie eine' Verpflichtungserklärung des Erziehungsberechtigten vorlegen. 2. Lesesaalkarten (Tages- und Jahreskarten) berechtigen zur Benutzung der Bibliotheksbestände innerhalb der Bibliotheksräume sowie der sonstigen Einrichtungen der Bibliothek. 3. Leihkarten (Jahreskarten) berechtigen darüber hinaus zur Benutzung der entliehenen Bücher außerhalb der Bibliothek. Nähere Bestimmungen über die Ausstellung der Leihkarten enthält die Ausleihordnung üir Ribliothek. 4. Einzelbenutzungskarten werden nach Vorlage des Personalausweises und gegebenenfalls des Studentenausweises ausgestellt. 5. Korporativ-Benutzungskarten werden nach Ausfüllung eines besonderen Antragsformulars ausgegeben. 6. Anschriftenänderungen und Verlust der Benutzungskarte sind der Bibliothek umgehend anzuzeigen. Bei Verlust haftet der Benutzer für jeden Schaden, der der Bibliothek durch den Mißbrauch der Benutzungskarte bis zur Meldung des Verlustes entsteht. 7. Für die Ausstellung der Benutzungskarten werden Gebühren gemäß Gebührenordnung erhoben. 8. Studierende erhalten den zur Exmatrikulation erforderlichen Entlastungsvermerk nur dann, wenn die Bibliothek ihnen gegenüber keine Forderungen mehr hat. §6 Öffnungszeiten 1. Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind den Aushängen im Bibliotheksgebäude zu entnehmen. 2. An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Bibliothek geschlossen. §7 Benutzungseinschränkungen 1. Literatur, die gegen die Verfassung, gegen das Gesetz zum Schutze des Friedens oder gegen andere gesetzliche Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik verstößt oder den Auffassungen der sozialistischen Moral widerspricht, steht nur für wissenschaftliche Verwendungszwecke zur Verfügung. Die Bibliothek kann den Nachweis des Verwendungszwecks verlangen. 2. Schöngeistige Literatur, der auf Grund des Sammelauftrages der Bibliothek der Wert von Quellenschrifttum beigemessen wird, steht nur für wissenschaftliche und berufliche Zwecke zur Verfügung. 3. Zur Wahrung der kulturell-erzieherischen Funktion der Bibliothek kann verlangt werden,, daß jugendliche Benutzer ihre Leihwünsche besonders begründen. §8 Verhalten in der Bibliothek 1. Von den Benutzern wird erwartet, daß sie die Bestände und Einrichtungen der Bibliothek als Volkseigentum schonend behandeln. 2. Überkleider, Schirme, Aktentaschen und andere größere Behältnisse sind vor Betreten der Benutzungsräume abzugeben. 3. Die Benutzungskarte ist auf Verlangen vorzuzei-gen. Die Mitarbeiter der Bibliothek sind berechtigt, die Übereinstimmung der Angaben auf der Benutzungskarte mit denen des Personalausweises zu überprüfen. 4. Zur Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen muß von den Benutzern in ihrem eigenen Interesse verlangt werden, in den Benutzungsräumen größte Ruhe zu bewahren und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Rauchen, Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen der Bibliothek gestattet. §9 Kontrolle der mitgeführten Bücher Zur Sicherung der Bestände ist die Bibliothek berechtigt, Benutzer beim Verlassen des Gebäudes durch dazu beauftragte Mitarbeiter auf mitgeführte Bücher zu kontrollieren. § 10 Behandlung der Bücher und Schadenersatzpflicht 1. Bücher, die zur Benutzung außerhalb der Bibliothek entliehen werden, sind in Aktentaschen oder ähnlichen schützenden Behältnissen zu befördern. 2. Es ist untersagt, in den Büchern zu unterstreichen und Bemerkungen anzubringen. Das Unterstreichen, Anbringen von Bemerkungen sowie andere Beschädigungen, wie insbesondere das Entfernen von Seiten, Tafeln, Karten usw., können zivil-bzw. strafrechtlich geahndet werden. ü. Von Benutzern verursachte Schäden werden auf ihre Kosten beseitigt. Ist die Beseitigung der Schäden wegen der Art der Beschädigung nicht möglich oder ist das Buch verlorengegangen, hat der Benutzer innerhalb einer von der Bibliothek festzusetzenden angemessenen Frist ein bibliographisch identisches Ersatzexemplar zu beschaffen und gegebenenfalls die Kosten für den Bibliothekseinband zu tragen. Wird ein Ersatzexemplar nicht beschafft, ist die Bibliothek berechtigt, eine angemessene Ersatzlieferung gegebenenfalls eine Fotokopie zu fordern. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars werden Einarbeitungskosten erhoben, deren Höhe die Bibliothek ermittelt. II. Bestellung der Bücher §11 Bestelleingang 1. Die Bücher sind auf vorgedruckten Bestellscheinen anzufordern, die gegen eine Gebühr gemäß Gebührenordnung abgegeben werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Hauptabteilung Kader und Schulung, Bereich Disziplinär bestimmt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die Möglichkeiten und Befugnisse des Bereiches Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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