Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 746

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 746 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 746); 746 Gesetzblatt Teil II Nr. 106 Ausgabetag: 25. Oktober 1965 §4 Arten der Benutzung Die Bestände der Bibliothek können in Anspruch genommen werden: a) in den vorgesehenen Räumen (z. B. Lesesaal), b) durch Entleihung am Ort, c) durch Entleihung an auswärtige Bibliotheken. § 5 Benutzungskarten 1. Für die Benutzung werden Benutzungskarten ausgestellt, die nicht übertragbar sind. Es gibt Lesesaalkarten und Leihkarten. Jugendliche erhalten die Benutzungskarte dann ausgestellt, Wenn sie eine' Verpflichtungserklärung des Erziehungsberechtigten vorlegen. 2. Lesesaalkarten (Tages- und Jahreskarten) berechtigen zur Benutzung der Bibliotheksbestände innerhalb der Bibliotheksräume sowie der sonstigen Einrichtungen der Bibliothek. 3. Leihkarten (Jahreskarten) berechtigen darüber hinaus zur Benutzung der entliehenen Bücher außerhalb der Bibliothek. Nähere Bestimmungen über die Ausstellung der Leihkarten enthält die Ausleihordnung üir Ribliothek. 4. Einzelbenutzungskarten werden nach Vorlage des Personalausweises und gegebenenfalls des Studentenausweises ausgestellt. 5. Korporativ-Benutzungskarten werden nach Ausfüllung eines besonderen Antragsformulars ausgegeben. 6. Anschriftenänderungen und Verlust der Benutzungskarte sind der Bibliothek umgehend anzuzeigen. Bei Verlust haftet der Benutzer für jeden Schaden, der der Bibliothek durch den Mißbrauch der Benutzungskarte bis zur Meldung des Verlustes entsteht. 7. Für die Ausstellung der Benutzungskarten werden Gebühren gemäß Gebührenordnung erhoben. 8. Studierende erhalten den zur Exmatrikulation erforderlichen Entlastungsvermerk nur dann, wenn die Bibliothek ihnen gegenüber keine Forderungen mehr hat. §6 Öffnungszeiten 1. Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind den Aushängen im Bibliotheksgebäude zu entnehmen. 2. An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Bibliothek geschlossen. §7 Benutzungseinschränkungen 1. Literatur, die gegen die Verfassung, gegen das Gesetz zum Schutze des Friedens oder gegen andere gesetzliche Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik verstößt oder den Auffassungen der sozialistischen Moral widerspricht, steht nur für wissenschaftliche Verwendungszwecke zur Verfügung. Die Bibliothek kann den Nachweis des Verwendungszwecks verlangen. 2. Schöngeistige Literatur, der auf Grund des Sammelauftrages der Bibliothek der Wert von Quellenschrifttum beigemessen wird, steht nur für wissenschaftliche und berufliche Zwecke zur Verfügung. 3. Zur Wahrung der kulturell-erzieherischen Funktion der Bibliothek kann verlangt werden,, daß jugendliche Benutzer ihre Leihwünsche besonders begründen. §8 Verhalten in der Bibliothek 1. Von den Benutzern wird erwartet, daß sie die Bestände und Einrichtungen der Bibliothek als Volkseigentum schonend behandeln. 2. Überkleider, Schirme, Aktentaschen und andere größere Behältnisse sind vor Betreten der Benutzungsräume abzugeben. 3. Die Benutzungskarte ist auf Verlangen vorzuzei-gen. Die Mitarbeiter der Bibliothek sind berechtigt, die Übereinstimmung der Angaben auf der Benutzungskarte mit denen des Personalausweises zu überprüfen. 4. Zur Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen muß von den Benutzern in ihrem eigenen Interesse verlangt werden, in den Benutzungsräumen größte Ruhe zu bewahren und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Rauchen, Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen der Bibliothek gestattet. §9 Kontrolle der mitgeführten Bücher Zur Sicherung der Bestände ist die Bibliothek berechtigt, Benutzer beim Verlassen des Gebäudes durch dazu beauftragte Mitarbeiter auf mitgeführte Bücher zu kontrollieren. § 10 Behandlung der Bücher und Schadenersatzpflicht 1. Bücher, die zur Benutzung außerhalb der Bibliothek entliehen werden, sind in Aktentaschen oder ähnlichen schützenden Behältnissen zu befördern. 2. Es ist untersagt, in den Büchern zu unterstreichen und Bemerkungen anzubringen. Das Unterstreichen, Anbringen von Bemerkungen sowie andere Beschädigungen, wie insbesondere das Entfernen von Seiten, Tafeln, Karten usw., können zivil-bzw. strafrechtlich geahndet werden. ü. Von Benutzern verursachte Schäden werden auf ihre Kosten beseitigt. Ist die Beseitigung der Schäden wegen der Art der Beschädigung nicht möglich oder ist das Buch verlorengegangen, hat der Benutzer innerhalb einer von der Bibliothek festzusetzenden angemessenen Frist ein bibliographisch identisches Ersatzexemplar zu beschaffen und gegebenenfalls die Kosten für den Bibliothekseinband zu tragen. Wird ein Ersatzexemplar nicht beschafft, ist die Bibliothek berechtigt, eine angemessene Ersatzlieferung gegebenenfalls eine Fotokopie zu fordern. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars werden Einarbeitungskosten erhoben, deren Höhe die Bibliothek ermittelt. II. Bestellung der Bücher §11 Bestelleingang 1. Die Bücher sind auf vorgedruckten Bestellscheinen anzufordern, die gegen eine Gebühr gemäß Gebührenordnung abgegeben werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Inhaftierung des Verdächtigen zwingend erforderlich ist und ob diese Maßnahmen unter Berücksichtigung aller bekannten Informationen die umfassende Klärung der bisher meist nur bruchstückhafJbekarmten politisch-operativ.

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