Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 74

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 74 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 74); 74 Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 28. Januar 1965 6. in Verwirklichung der Grundsätze des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems die politische und fachliche Weiterbildung der Mitarbeiter und die Ausbildung der Nachwuchskader zu sichern. (3) Die INTERHOTEL 1. übernimmt die Durchführung derjenigen Teile der Handelstätigkeit der Interhotels, deren Konzentration ein Erfordernis für die Erhöhung der Versorgungsleistungen und des ökonomischen Ergebnisses ist; 2. gewährleistet die wissenschaftliche Planung, Leitung und Abrechnung der Tätigkeit der Interhotels, indem sie die einheitliche Anwendung der modernen Formen der Betriebsorganisation, des Wareneinkaufs und der Betriebswirtschaft in den Interhotels sichert; 3. erhöht auf dieser Grundlage die Verantwortung der Direktoren und der Kollektive der Werktätigen der Interhotels für die Versorgungsleistunsen und die ökonomischen Ergebnisse ihrer Belreu-ung'stätigkeit. §3 Beziehungen zu anderen Organen (1) Die INTERHOTEL entwickelt ihre Beziehungen zu anderen Organen, Betrieben und Organisationen auf der Grundlage dieses Statuts, der Planaufgaben der INTERHOTEL, der gesetzlichen Bestimmungen und der Weisungen des Ministers für Handel und Versorgung. (2) Die INTERHOTEL entwickelt die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter Abschluß entsprechender Vereinbarungen, insbesondere mit 1. dem Reisebüro der Deutschen Demokratischen Republik und anderer, an der Nutzung der Interhotels interessierten Organe; 2. den wirtschaftsleitenden Organen und Betrieben der Industrie; 3. Hoch- und Fachschulen, wissenschaftlichen Instituten sowie anderen Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Leitung der INTERHOTEL §4 (1) Die INTERHOTEL wird durch den Hauptdirektor geleitet. Dieser ist für die Lösung der Betreuungsaufgaben auf der Grundlage des Planes und für die politisch-ideologische und wissenschaftlich-organisatorische Tätigkeit der INTERHOTEL sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und sonstiger verbindlicher Weisungen verantwortlich. Der Hauptdirektor ist gegenüber dem Minister für Handel und Versorgung rechenschaftspflichtig. (2) Der Hauptdirektor leitet die INTERHOTEL nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung und sichert die Durchsetzung seiner Entscheidungen vorwiegend mit ökonomischen Mitteln. (3) Der Hauptdirektor sichert eine enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen. Er gewährleistet die Verallgemeinerung der besten Arbeitsmethoden durch den sozialistischen Wettbewerb, den Erfahrungsaustausch und Betriebsvergleiche zwischen den Interhotels. (4) Im Falle seiner Verhinderung wird der Hauptdirektor durch seinen Stellvertreter vertreten. Ist dieser an der Vertretung verhindert, so bestimmt der Hauptdirektor seine Vertretung. (5) Alle leitenden Mitarbeiter der INTERHOTEL sind persönlich für die Erfüllung der Aufgaben in ihrem Aufgabenbereich verantwortlich, gegenüber den unterstellten Mitarbeitern weisungsbefugt und gegenüber dem übergeordneten Leiter rechenschaftspflichtig. §5 Der Hauptdirektor sichert die Anleitung und Kontrolle der Interhotels. Er ist gegenüber den Direktoren der Interhotels zur Verwirklichung der in diesem Statut festgelegten Aufgaben weisungsbefugt. Weisungen des Hauptdirektors ergehen insbesondere 1. durch die Erteilung der Planaufgaben für die Interhotels unter Beschränkung auf wenige komplexe Aufgaben; 2. zur Festlegung der einheitlichen Formen bei der Anwendung der modernen Methoden der Betriebsorganisation, der Betriebswirtschaft, der vorausschauenden Ermittlung des Dienstleistungsbedarfs, des Waren- und Materialeinkaufs sowie zur Durchführung der Investitionen in den Interhotels; 3. zur Konzentrierung der Aufgaben bei der INTERHOTEL gemäß § 2 Abs. 3; 4. zur Sicherung einer klaren Ordnung und Abgrenzung der Verantwortung in der Zusammenarbeit zwischen der INTERHOTEL und den Interhotels; 5. zur Durchführung von Maßnahmen der Schulung und Qualifizierung der Kader; 6. zur Entwicklung des sozialistischen Wettbewerbs, des Erfahrungsaustausches und der Betriebsvergleiche zwischen den Interhotels. §6 Die INTERHOTEL legt für die Interhotels Dienstleistungsprogramme und Gaststättensortimente fest und schließt auf der Grundlage der in Zusammenarbeit mit den Interhotels erarbeiteten zentralen Einkaufspläne mit den Lieferbetrieben Lieferverträge ab. Die Vereinbarungen und Dispositionen, die die INTERHOTEL beim Abschluß und zur Erfüllung dieser Verträge trifft, begründen unmittelbar Rechte und Pflichten der Interhotels. §7 Wissenschaftlich-ökonomischer Rat (1) Zur Beratung des Hauptdirektors besteht ein Wissenschaftlich-ökonomischer Rat der INTERHOTEL, dem angehören: 1. der Hauptdirektor als Vorsitzender; 2. ein leitender Mitarbeiter der INTERHOTEL als Sekretär; 3. ein Vertreter des Reisebüros der Deutschen Demokratischen Republik; 4. ein Vertreter der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Marx-Universität in Leipzig; 5. ein Vertreter des Instituts für Handelstechnik; 6. Direktoren von 2 Interhotels.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen. Der Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen hat unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher Regelungen zu erfolgen. Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Untersuc hungshaftanstalt Anforderungen, die Sicherheit und Ordnung bei der Absicherung und Beaufsichtigung von. - Absicherung der weiblichen bei Betreuer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von.

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