Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 716

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 716 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 716); 716 Gesetzblatt Teil II Nr. 102 Ausgabetag: 18. Oktober 1965 c) eine wissenschaftliche Forschungs- und Bildungs-arbeit im Sinne der sozialistischen Kulturpolitik der Deutschen Demokratischen Republik durch die Herausgabe von wissenschaftlichen Publikationen und Katalogen, durch die Führungs- und Vortragstätigkeit zu leisten, d) die Besucherwerbung in Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben zu organisieren. (3) Zur Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses kann in den Staatlichen Schlössern und Gärten Potsdam-Sanssouci das Hochschulpraktikum absolviert werden. §3 Leitung (1) Die Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci werden durch den Generaldirektor geleitet, der über die entsprechenden fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Erfahrungen als Kunsthistoriker und Denkmalpfleger verfügen muß. Der Generaldirektor trägt die Verantwortung für die gesamte Tätigkeit der Einrichtung. Er handelt im Namen der Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci und ist berechtigt, auf der Grundlage der für die Tätigkeit der Einrichtung geltenden Bestimmungen und Pläne sowie im Rahmen der Weisungen des Ministers für Kultur alle Angelegenheiten der Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci zu entscheiden. In allen wichtigen Fragen soll er seine Entscheidungen nach Beratung mit den jeweils zuständigen Mitarbeitern und den Vertretern der gesellschaftlichen Organisationen der Einrichtung treffen. (2) Bei Verhinderung des Generaldirektors wird die Einrichtung durch einen vom Generaldirektor bestimmten Stellvertreter geleitet, der Leiter einer Abteilung der Einrichtung sein muß. §4 Struktur Die Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci gliedern sich in folgende Abteilungen: 1. Abteilung Schlösser, unter Leitung des Direktors der Abteilung; 2. Abteilung Gärten, unter Leitung des Gartendirektors; 3. Bauabteilung, unter Leitung des Baudirektors; 4. Restaurierungswerkstatt für Kunslgut aller Art, unter Leitung des Chefrestaurators; 5. Pädagogische Abteilung, unter Leitung des Abteilungsleiters; 6. Abteilung Verwaltung, unter Leitung des Verwaltungsdirektors. §5 Wissenschaftliche Arbeit und Erhaltungs- und Pflegemaßnahmcn 1 (1) Die Arbeit der Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci erfolgt nach einem vom Generaldirektor in Zusammenarbeit mit den leitenden wissen- schaftlichen Mitarbeitern aufgestellten Arbeitsplan. Der Arbeitsplan soll die Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen (Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten), die wissenschaftliche Bearbeitung der Kunstwerke sowie publizistische und volksbildnerische Aufgaben berücksichtigen. (2) Der Jahresarbeitsplan wird auf der Grundlage eines langfristigen Arbeitsprogramms aufgestellt. Der Arbeitsplan und der Bericht über seine Durchführung sind dem Ministerium für Kultur vorzulegen. (3) Der Generaldirektor führt mit den leitenden Mitarbeitern und den Vertretern der gesellschaftlichen Organisationen der Einrichtung monatliche Arbeitsbesprechungen durch. (4) Die Leiter der Abteilungen der Einrichtung regeln die Arbeit in ihrem Aufgabenbereich im Rahmen des Arbeitsplanes und nach den Weisungen des Generaldirektors. Sie führen mit ihren Mitarbeitern regelmäßige Arbeitsbesprechungen durch. Sie sind dem Generaldirektor für ihren Aufgabenbereich persönlich verantwortlich. §6 Berufung und Abberufung sowie Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (1) Der Generaldirektor der Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci wird vom Minister für Kultur berufen und abberufen. (2) Die Mitarbeiter der Einrichtung werden vom Generaldirektor im Rahmen des bestätigten Stellenplanes und nach den gesetzlichen Bestimmungen eingestellt und entlassen. Zur Einstellung und Entlassung der Leiter der Abteilungen und des Kaderleiters bedarf es der Zustimmung des Ministeriums für Kultur. §7 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Die Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci werden im Rechtsverkehr durch den Generaldirektor und bei seiner Verhinderung durch den nach § 3 bestellten Stellvertreter vertreten. (2) Die Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci können auch von anderen Mitarbeitern oder sonstigen Personen im Rahmen der diesen erteilten Vollmachten im Rechtsverkehr vertreten werden. Solche Vollmachten sind schriftlich allein vom Generaldirektor zu erteilen. (3) Verfügungen über Zahlungsmittel bedürfen nach den hierfür gellenden Bestimmungen der Mitwirkung und Gegenzeichnung des Haushaltsbearbeiters, bei dessen Abwesenheit seines Stellvertreters. §8 Finanzierung (1) Die Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci sind Haushaltsorganisation. Die Mittel werden im Haushalt der Republik beim Ministerium füi Kultur bereitgestellt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die Befehle und Weisungen stellen die entscheidende und einheitliche Handlungsgrundlage dar Planung, Leitung und Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit dar. Sie richten die Vorbeugung auf die für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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