Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 715

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 715 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 715); Gesetzblatt Teil II Nr. 102 Ausgabetag: 18. Oktober 1965 715 (2) Die Verleihung der Medaille erfolgt erstmalig am 7. Oktober 1966, dem 17. Jahrestag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik. §8 (1) Die Medaille für 10-, 15- und 20jährige treue Dienste ist rund, aus Bronze, versilbert oder vergoldet und hat einen Durchmesser von 32 mm. Die Vorderseite zeigt im Hintergrund ein Industrieprofil, davor einen Angehörigen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse. Auf der unteren Hälfte der Medaille stehen die Worte „Für treue Dienste“. Die Medaille ist mit einem stilisierten, offenen Lorbeerzweig umrandet. Auf der Rückseite befindet sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Medaille wird an einer großen fünfeckigen Spange getragen, die mit rotem Band bezogen ist. Das Band der Medaille hat silberfarbene Längsstreifen, für 10jährige treue Dienste einen, für 15jährige treue Dienste zwei, für 20jährige treue Dienste drei. §2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. Oktober 1965 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Der Minister für Nationale Verteidigung Dickel H o.f fmann Anordnung über das Statut der Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci. (3) Die Interimsspange ist rechteckig und wie die jeweilige Medaillenspange gekennzeichnet. §9 (1) Das Tragen der Interimsspange an der Uniform der Kampfgruppen ist obligatorisch. (2) Das Tragen der Medaille an der Uniform der Kampfgruppen zu besonderen Anlässen erfolgt auf Anweisung. (3) Die Medaille bzw. die Interimsspange wird auf der linken oberen Brustseite der Uniform der Kampfgruppen getragen. (4) An der Zivilkleidung werden Medaille oder Interimsspange auf der linken oberen Brustseite getragen. §10 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 6. Oktober 1965 §1 § 6 der Verordnung vom 19. März 1964 zum Schutze der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 255) wird durch folgenden Abs. 4 ergänzt: „(4) Gegenstände, die zu einer Straftat gemäß Abs. 1 oder 2 gebraucht wurden oder bestimmt sind, können ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder sonstige Rechte Dritter entschädigungslos eingezogen werden.“ Vom 31. August 1965 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: §1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Die Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci sind juristische Person. Ihr Sitz ist Potsdam. (2) Die Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci unterstehen dem Ministerium für Kultur. (3) Die Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci umfassen die Schlösser und Gärten Sanssouci, Neuer Garten und Babelsberg mit allen ihren Bauwerken und deren historischer Ausstattung, mit ihren Sammlungen, den sonstigen Denkmalen und allen Nutzbauten auf ihrem Gelände. §2 Aufgaben (1) Die Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci sind Stätten der Bildung und Forschung auf wissenschaftlichem und künstlerischem Gebiet. Sie bewahren und pflegen die ihnen zugehörigen Werke der Baukunst, der Gartenkunst, der Malerei, der Plastik und des Kunslhandwerks. Sie vermitteln unser kulturelles Erbe, indem sie diese Kunstschätze der Allgemeinheit nach wissenschaftlichen und volksbildnerischen Grundsätzen zugänglich machen. (2) Insbesondere haben die Staatlichen Sehlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci die Aufgabe: a) die Kunstwerke fachlich zu überwachen, b) alle Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Pflege, zu ihrer sachgemäßen Restaurierung und Konservierung nach den neuesten wissenschaftlichen Methoden durchzuführen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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