Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 711

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 711 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 711); 711 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 14. Oktober 1965 Teil II Nr. 101 Tag Inhalt Seite 9. 9. 65 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts 711 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts. Vom 9. September 1965 Bei der Durchführung des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 107) ergeben sich für das Staatliche Vertragsgericht neue Aufgaben. Zur Änderung der Verordnung vom 18. April 1963 über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts (GBl. II S. 293) wird daher folgendes verordnet: §1 Der § 7 erhält folgende Fassung: „(1) Das Staatliche Vertragsgericht kann den Leitern von Betrieben, Einrichtungen, Vereinigungen Volkseigener Betriebe oder gleichgestellten Organen Auflagen erteilen, wenn es Mängel in den Vertragsbeziehungen oder Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen des Vertragssystems feststellt. Die Auflagen sind innerhalb der festgesetzten Frist zu erfüllen. (2) In den Auflagen können von den Leitern der Betriebe, Einrichtungen, Vereinigungen Volkseigener Betriebe oder gleichgestellten Organe Entscheidungen bei der Leitung der Kooperationsbeziehungen gefordert und Maßnahmen zur Auswertung der Feststellung des Staatlichen Vertragsgerichts verlangt werden. (3) Das Staatliche Vertragsgericht hat bei Erteilung von Auflagen zur Sicherung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben an die Generaldirektoren der Vereinigungen Volkseigener Betriebe oder an die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke die zuständige Fachabteilung des Volkswirtschaftsrates bzw. des zuständigen zentralen Organs zu informieren.“ §2 Der § 8 erhält folgende Fassung: „(1) Das Staatliche Vertragsgericht hat die zuständigen staatlichen Organe zu unterrichten, wenn es bei seiner Tätigkeit eine grobe Verletzung der Planoder Vertragsdisziplin oder wesentliche Mängel in den Vertragsbeziehungen feststellt. (2) Die unterrichteten Organe haben sich auf Verlangen des Staatlichen Vertragsgerichts innerhalb eines Monats schriftlich zu äußern. Sie habet), falls Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel erforderlich waren, deren Durchführung bekanntzugeben.“ §3 Der § 11 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „Die zur Entscheidung befugten Mitarbeiter des Staatlichen Vertragsgerichts werden durch den Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichts berufen und abberufen. Der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts legt ihre Dienstbezeichnung fest.“ §4 Im § 15 Abs. 2 ist anstelle von „Globalverträgen“ das Wort „Koordinierungsvereinbarungen“ zu setzen. §5 Zum § 18 Abs. 2 wird folgender Satz hinzugefügt: „Treffen diese Organe keine Entscheidung, so kann das Staatliche Vertragsgericht deren Verantwortung in bezug auf die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die planmäßige Vorbereitung und Durchführung der Vertragsbeziehungen und beim Eintritt von Schäden die materielle Verantwortlichkeit dieser Organe feststellen.“ §6 Der § 23 erhält folgende Fassung: „(1) Das Staatliche Vertragsgericht kann zur Sicherung der planmäßigen zwischenbetrieblichen Kooperation und zur allseitigen Durchsetzung der Plan-und Vertragsdisziplin Verfahren ohne Antrag einleiten. (2) Verfahren ohne Antrag sollen eingeleitet werden, wenn 1. Wirtschaftsverträge zur Sicherung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen werden; 2. einseitiges betriebliches Verhalten gesamtvolkswirtschaftliche Interessen bei der Gestaltung und Durchführung von zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen beeinträchtigt;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 711 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 711) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 711 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 711)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der nhe führen gründlich zu prüfen und mit Entscheidungsvor lägen den Leitern der Hauptabteilungen selbstän digen Abteil Bezirksverwaltungen zur Bestätigung einzureichen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X