Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 708

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 708 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 708); 708 Gesetzblatt Teil II Nr. 100 Ausgabetag: 12. Oktober 1985 Oberste Gericht in seinem Urteil vom 27. November 1964 - Za 15 64 - (NJ 1965 S. 63) ausgeführt hat. 7. Eine Partei kann somit nach der völligen oder teilweisen Versagung der Vollstreckbarkeitserklärung durch Beschluß des Kreisgerichts jeweils innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung durch Einspruch (Berufung) gemäß § 47 AGO beim Bezirksgericht (Senat für Arbeitsrechtssachen) überprüfen lassen, ob die Versagung der Vollstreckbarkeitserklärung berechtigt ist, oder mit der Klage (Einspruch) gemäß § 21 AGO den vor der Konfliktkommission beratenen Arbeitsstreitfall vor das Kreisgericht (Kammer für Arbeitsrechtssachen) bringen. Dabei wird durch die Inanspruchnahme der Klage (Einspruch) gemäß § 21 AGO. die das weitergehende prozessuale Recht der Partei darstellt. der Einspruch (Berufung) der Partei gegen den Beschluß des Kreisgerichts über die Versagung der Vollstreckbarkeitserklärung konsumiert. Macht die Partei jedoch ohne Erfolg von der ihr gebotenen prozessualen Möglichkeit Gebrauch, den Beschluß des Kreisgerichts über die Versagung oder Teilversagung der Vollstreckbarkeitserklärung mit dem Einspruch (Berufung) anzufechten, so behält sie das Recht zur Klageerhebung gemäß §51 AGO, da ihre Rechtslage nach erfolglosem Einspruch (Berufung) genauso zu beurteilen ist wie unmittelbar nach der Versagung der Vollstreckbarkeitserklärung durch das Kreisgericht. 8. Haben die Beteiligten den Konfliktkommissionsbeschluß nicht mit der Klage (Einspruch) angefoch-ten und legt der Staatsanwalt auf Grund des ihm zustehenden Rechts nach Ablauf der für sie geltenden 14tätigen Anfechtungsfrist beim zuständigen Kreisgericht Einspruch gegen den Beschluß der Konfliktkommission ein, so wird die zunächst eingetretene Rechtskraft des Konfliktkommissionsbeschlusses wieder beseitigt. Damit entfällt eine gemäß §44 in Verbindung mit §52 AGO unerläßliche Voraussetzung für die Erteilung der Vollstreckbarkeitserklärung. Demzufolge ist das Verfahren über einen vor oder nach Einlegung des Einspruchs durch den Staatsanwalt von einem Beteiligten gestellten Antrag auf Erklärung der Vollstreckbarkeit des Konfliktkommissionsbeschlusses, über den bis dahin noch nicht entschieden wurde, vom Kreisgericht gemäß § 33 AGO durch Beschluß auszusetzen. Nach der Beendigung des Verfahrens über den Einspruch des Staatsanwalts ist das Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung fortzusetzen. Der Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung des Konfliktkommissionsbeschlusses ist zurückzuweisen, wenn auf den Einspruch des Staatsanwalts der Beschluß der Konfliktkommission aufgehoben wurde, fern Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung des Konfliktkommissionsbeschlusses ist stattzugeben, wenn der Einspruch des Staatsanwalts zurück-gewiesen wurde und die Voraussetzungen für die Erteilung der Vollstreckbarkeitserklärung vorliegen. 9. Da der Einspruch des Staatsanwalts die bereits eingetretene Rechtskraft des mit ihm angefochtenen Konfliktkommissionsbeschlusses wieder beseitigt, schließt er der Sache nach stets den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstrekkung im Sinne der §§ 707, 719 ZPO in sich ein, auch wenn er nicht ausdrücklich gestellt wurde. Dem- gemäß hat das Kreisgericht die Zwangsvollstrekkung unter Anwendung der genannten Bestimmungen einstweilen einzustellen, wenn der Konfliktkommissionsbeschluß schon vor Einlegung des Einspruchs durch den Staatsanwalt für vollstreckbar erklärt worden ist. Führt der Einspruch des Staatsanwalts zur Aufhebung des Konfliktkommissionsbeschlusses, so wird die Vollstreckbarkeitserklärung gegenstandslos, ohne daß es ihrer ausdrücklichen Aufhebung bedarf. Bereits eingeleitete Vollstrek-kungshandlungen sind durch Beschluß des Kreisgerichts aufzuheben. Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist durch Beschluß des Kreisgerichts aufzuheben, wenn der Einspruch des Staatsanwalts gegen den Konfliktkommissionsbeschluß nicht zum Erfolg geführt hat. Ist die Zwangsvollstreckung schon vor Einlegung des Einspruchs durch den Staatsanwalt beendet worden, so hat der zunächst Berechtigte dem zunächst Verpflichteten das Erlangte entsprechend §§ 812 ff. BGB herauszugeben, soweit das Kreisgericht zu einem vom Beschluß der Konfliktkommission abweichenden Ergebnis kommt. Das Plenum des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik Dr. T o e p 1 i t z Präsident Anordnung über Maßnahmen zur Förderung der Steigerung der Produktion von Gemüse und Obst. Vom 18. September 1965 Im Interesse der weiteren Steigerung der Produktion und der Erträge wichtiger Gemüse- und Obstarten wird folgendes angeordnet: §1 Für die Steigerung der Produktion im Jahre 1966 gegenüber 1965 und den Verkauf im Rahmen des staatlichen Aufkommens von Gemüse und Obst der nachstehenden Arten erhalten GPG. LPG, VEG und halbstaatliche Betriebe Prämien für die Mehrproduktion. Die Prämiensummen beziehen sich auf die Mengen der Produktionssteigerung nach Arten bei Treibgemüse in den im § 2 genannten Zeiträumen und bei Freilandgemüse und Obst vom 1. Januar bis zum 30. November 1966 aus der Ernte 1966. Bei Freilandgemüse werden die Prämien nur ausgezahlt, wenn das Gesamtaufkommen des Betriebes an Gemüse das im gleichen Zeitraum des Jahres 1965 übersteigt. Die Prämien gelangen über die GHG für Obst und Gemüse für Treibgemüse im August 1966 und für Freilandgemüse und Obst im Dezember 1966 zur Auszahlung. §2 Im Interesse der weiteren Konzentration, Spezialisierung und Kooperation des Gemüse- und Obstbaues ist die Gliederung der Mehrproduktionsprämien so erfolgt, daß sie der vorrangigen Entwicklung der Spezialbetriebe für Obst und Gemüse dient.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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