Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 703

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 703 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 703); 703 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 12. Oktober 1965 Teil 11 IN'r. 160 Tag Inhalt Seite 15. 9. 65 Richtlinie Nr. 19 des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik zur Anwendung des § 44 AGO. Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung von Beschlüssen der Konfliktkommissionen I P1R 1 12/65 703 18. 9. 65 Anordnung über Maßnahmen zur Förderung der Steigerung der Produktion von Ge- 708 29. 9. 65 Anordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ausrüstung von Gespannfahrzeugen und deren Anhängern mit betriebsfertigen Leuchten 710 Richtlinie Nr. 19 des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik zur Anwendung des § 44 AGO. Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung von Beschlüssen der Konfliktkommissionen Vom 15. September 1965 - I P1R - 1 - 12 65 - Die Konfliktkommissionen haben sich seit ihrer Bildung im Jahre 1953 zu gesellschaftlichen Rechtspflegeorganen entwickelt, deren Tätigkeit für die Herausbildung und Festigung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins und der sozialistischen Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin der Werktätigen zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Immer mehr werden die den Rechtsverletzungen und Moralverstößen zugrunde liegenden Ursachen von den Konfliktkommissionen aufgedeckt und unter Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte beseitigt, ohne daß es des Eingreifens staatlicher Rechtspflegeorgane bedarf. Durch die Überwindung der in den Rechtsverletzungen und Moralverstößen und ihren Ursachen zum Ausdruck kommenden Hemmnisse der gesellschaftlichen Entwicklung leisten die Konfliktkommissionen einen wesentlichen Beitrag für den gesellschaftlichen Fortschritt, insbesondere für die Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen. Sie haben sich hierdurch unter den Werktätigen große Autorität erworben, die der sozialistische Staat anerkennt und fördert. Die Unterstützung und Förderung der Konfliktkommissionen ist für alle staatlichen Organe, insbesondere für die staatlichen Rechtspflegeorgane, ein wichtiges Arbeitsprinzip, dessen Verwirklichung große Bedeutung für die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Konfliktkommissionen hat. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die Aufgaben zu betrachten, die die Kreisgerichte (Kammern für Arbeitsrechtssachen) gemäß § 44 AGO in Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung von Konfliktkommissionsbeschlüssen zu erfüllen haben. Wie bei der An- t* 4 u i t 1 Tochn.-P.-tv; i fechtung von Konfliktkommissionsbeschlüssen durch Erhebung der Klage (Einspruch) berührt sich auch in diesen Verfahren unmittelbar die Tätigkeit der Konfliktkommissionen als gesellschaftliche Rechtspflegeorgane mit der Tätigkeit der Gerichte als staatliche Rechtspflegeorgane. Die Durchführung der Verfahren und ihre Ergebnisse müssen dem Charakter und der Autorität der Konfliktkommissionen gerecht werden und dazu beitragen, sie in ihrer Tätigkeit anzuleiten und zu Unterstützen. I. Die Bedeutung der Konfliktkommissionsbeschlüsse und ihre Verwirklichung 1. Die Konfliktkommissionen sind gesellschaftliche Rechtspflegeorgane in den Betrieben, denen der sozialistische Staat durch Gesetz u. a. die Aufgabe übertragen hat, Arbeitsstreitigkeiten zu untersuchen und zu entscheiden (§ 142 in Verbindung mit § 144 GBA). Sofern im Betrieb eine Konfliktkommission besteht, setzen die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens und eine gerichtliche Entscheidung über den Arbeitsstreitfall voraus, daß zuvor eine Beratung vor der Konfliktkommission in Anwesenheit der an dem Arbeitsstreitfall Beteiligten (Antragsteller und Antragsgegner) stattgefunden hat (§ 148 Abs. 1 GBA, Ziff. 43 Abs. 2 Konfliktkommissions-Richtlinie; vgl. OG-Urteil vom 23. Februar 1962 Za 1, 62 - OGA Bd. 3 S. 238). 2. Die Beratung vor der Konfliktkommission zur Untersuchung und Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten ist ein rechtlich geregeltes Verfahren, das den gleichen grundlegenden rechtlichen Prinzipien unterliegt und den Beteiligten ebensolche verfahrensmäßigen Rechtsgarantien bietet wie ein arbeitsrechtliches Verfahren vor den Gerichten. Dies zeigt sich z. B. in der Öffentlichkeit, Unmittelbarkeit, Mündlichkeit der Beratung, in der ausschließlichen Bindung der Konfliktkommission an das Gesetz, in der Einspruchsmöglichkeit der Beteiligten gegen Beschlüsse, in der Verpflichtung zur Erforschung der objektiven Wahrheit, in der Mit-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Offizialisierung des Verdachts des dringenden Verdachts dieser Straftat dienen soll; die Verdachtsgründe, die zum Anlegen des operativen Materials führten, im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der ist spürbar gewachsen. Die in den vergangenen Jahren wiederholt aufgetretenen Schwierigkeiten, bei einem Teil der Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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