Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 698

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 698 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 698); 698 Gesetzblatt Teil II Nr. 98 Ausgabetag: 8. Oktober 1965 penprojektierung und für die Bereitstellung von Typenunterlagen für Gebäude, bauliche Anlagen, Sektionen und Segmente verantwortlich. (2) Der Minister für Bauwesen hat die Ausarbeitung der generellen wissenschaftlichen Grundlagen für die Typenprojektierung, die Erprobung der Forschungsergebnisse in Versuchsanlagen und Experimentalbauten und den Nachweis des ökonomischen Nutzens bei neuen Lösungen zu gewährleisten. (3) Die Leiter zentraler Staatsorgane, in deren Bereich ständige bautechnische Projektierungseinrichtungen bestehen, sind auf ihrem Spezialgebiet für die Typenprojektierung verantwortlich. Zur Abgrenzung der Verantwortlichkeit und zur Regelung der Zusammenarbeit haben die Leiter dieser zentralen Staatsorgane mit dem Minister für Bauwesen Vereinbarungen abzuschließen. (4) Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke sind für die planmäßige Durchführung der Typenprojektierung in den ihnen unterstehenden bautechnischen Projektierungseinrichtungen entsprechend dem Plan Neue Technik Bauwesen Teil Typenprojektierung verantwortlich. (5) Die ständigen bautechnischen Projektierungseinrichtungen im Bereich des Ministeriums für Bauwesen sind entsprechend den im Register der volkseigenen Projektierungsbetriebe festgelegten Spezialgebieten für die Durchführung der Typenprojektierung sowie für das Angebot von Typenunterlagen verantwortlich. §4 Der Minister für Bauwesen und die Leiter der zentralen Staatsorgane schließen Vereinbarungen über die Vorbereitung und Durchführung der Typenprojektierung sowie über die Anwendung von Typenunterlagen ab, in denen insbesondere zu regeln ist: 1. Festlegung der Aufgaben der Typenprojektierung im Perspektivplan; 2. Bereitstellung von technisch-ökonomischen Zielstellungen für Typenunterlagen; 3. Bereitstellung und Anwendung von Typenunterlagen; 4. Sicherung der Projektierungskapazitäten für die Typenprojektierung; 5. Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den an der Typenprojektierung beteiligten Institutionen, insbesondere für eine planmäßige Gemeinschaftsarbeit zwischen bautechnischen und technologischen Projektanten sowie der Vorfertigungs- und Bauindustrie und den Ausrüstungsbetrieben; 6. Herausgabe von Informationen und Angeboten. § 5 Für Typenunterlagen sind technisch-ökonomische Zielstellungen auszuarbeiten. Für die Ausarbeitung sind verantwortlich: 1. die zentralen Planträger für Typenunterlagen, die in der Regel ausschließlich in ihrem Bereich Anwendung finden; das Ministerium für Bauwesen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission für den Wohnungsbau; 2. die wissenschaftlichen Einrichtungen des Bauwesens für universell nutzbare Sektionen und Segmente, ausgehend vom volkswirtschaftlichen Bedarf; 3. die ständigen bautechnischen Projektierungseinrichtungen im Rahmen ihrer im Register der, volkseigenen Projektierungsbetriebe festgelegten Spezialgebiete für Gebäude und bauliche Anlagen besonderer Nutzungsart, die in der Regel in mehreren Planträgerbereichen Anwendung finden (wie Heizhäuser, Verwaltungsgebäude. Band- und Rohrbrücken), ausgehend vom volkswirtschaftlichen Bedarf. §6 Die ständigen bautechnischen Projektierungseinrichtungen sind im Rahmen ihrer im Register der volkseigenen Projektierungsbetriebe festgelegten Spezialgebiete insbesondere verantwortlich für die 1. perspektivische Einschätzung der qualitativen und quantitativen Entwicklung des Bedarfs an Typenunterlagen; 2. Aufstellung von Jahresplänen für die Typenprojektierung auf der Grundlage der Perspektivpläne der Zweige und Bereiche der Volkswirtschaft; 3. Ausarbeitung technisch-ökonomischer Zielstellungen gemäß § 5 Ziff. 3; 4. wissenschaftlich-technische Auswertung bei der Erstanwendung von Typenunterlagen; 5. Ausarbeitung von Aufgabenstellungen für Typenunterlagen; 6. Ausarbeitung von Typenunterlagen sowie deren Überarbeitung und Vervollständigung; 7. Ausarbeitung von Informationen und Angeboten; 8. Zusammenarbeit mit den technologischen Projektierungseinrichtungen sowie mit der Vorfertigungs- und Bauindustrie zur Sicherung einer optimalen Anwendbarkeit der Typenunterlagen unter Berücksichtigung der Massenfertigung und Montage von Bau- und Ausrüstungselementen sowie eines verbindlichen Preisangebotes. §7 Planung (1) Der Perspektivplan der Typenprojektierung für Gebäude, bauliche Anlagen, Sektionen und Segmente ist Bestandteil des Perspektivplanes des Bauwesens. In den Plänen Neue Technik sind die Aufgaben der Typenprojektierung festzulegen. Die für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung entscheidenden Aufgaben der Typenprojektierung sind in den Staatsplan Neue Technik aufzunehmen. (2) Die staatlichen Organe, die wirtschaftsleitenden Organe, die ständigen Projektierungseinrichtungen, die Produktionsbetriebe und andere Institutionen können;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei Vereinbarungen über von diesen zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes zur Lösung aller politisch-operativen Aufgaben wahrgenommen werden können, soweit diese als eine abzuwehrende konkrete Gefahr zu tage treten und unabhängig davon, wie die Gefahr verursacht wurde.

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