Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 672

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 672 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 672); 672 Gesetzblatt Teil II Nr. 93 Ausgabetag: 25. September 1965 (2) Die Preise gemäß Abs. X dürfen von den Betrieben des volkseigenen Handels weder über- noch unterschritten werden. Von den Betrieben des sonstigen Handels dürfen die Preise gemäß Abs. 1 nicht überschritten werden. Gesetzliche Bestimmungen über die Berechnung von Preiszuschlägen und die Gewährung von Preisabschlägen bleiben unberührt. (3) Bei Abholung durch den Verbraucher ab Werk oder Lager berechnet der Großhandel den Großhandelsabgabepreis. Der Großhandel vergütet die Transportkosten in Höhe des zulässigen Beförderungsentgeltes oder in Höhe der vereinbarten Vergütungssätze unter Berücksichtigung des wirtschaftlichsten Transportmittels. (3) Die Sätze der Produktionsabgabe und der Verbrauchsabgabe werden den Räten der Bezirke und Kreise, Abteilung Finanzen, vom Ministerium der Finanzen bekanntgegeben. Diese Sätze werden von den Räten der Kreise, Abteilung Finanzen, allen Betrieben mitgeteilt. Die Verpflichtung der Betriebe, die Sätze der Produktionsabgabe und der Verbrauchsabgabe bei dem für sie zuständigen Organ zu erfragen, bleibt hiervon unberührt. §3 Großhandelsspannen und Klcinslmengenzusehläge (1) Die Großhandelsabgabepreise bilden sich wie folgt: für die Erzeugnisse gemäß Anlage 1: Erzeugerpreis zuzüglich einer Großhandelsspanne von 53, MDN/t; für die Erzeugnisse der Anlagen 2 bis 7, 9 und 10 außer Grünmehl: Grundpreis bzw. Industrieabgabepreis bei Mischfuttermitteln zuzüglich einer Großhandelsspanne im Streckengeschäft von 19, MDN/t, im Lagergeschäft von 34, MDN/t. Für Grünmehl beträgt die Großhandelsspanne im Streckengeschäft 25, MDN/t, im Lagergeschäft 34, MDN/t. Der in der Großhandelsspanne für Lagergeschäfte enthaltene Lagerzuschlag ist nur einmal zu berechnen. Sind mehrere Handelsbetriebe eingeschaltet, so ist der Lagerzuschlag entsprechend der Leistung zu teilen. (2) Für die Erzeugnisse gemäß Anlage 8 sind die Handelsspannen in der Preisliste aufgeführt. (3) Wird bei den Erzeugnissen der Anlagen zwischen dem Produktionsbetrieb und dem Endverbraucher ein Handelspartner eingeschaltet, so gelten die in der Anlage 11 enthaltenen Großhandelsspannen zuzüglich der preisrechtlich zulässigen Transportkosten. (4) Die Verbraucherpreise der Anlagen 1 bis 10 bilden sich aus den Großhandelspreisen zuzüglich eines Kleinstmengenzuschlages bei Abgaben bis zu 100 kg je kg = 0,04 MDN. §4 Grundpreise und Frachtstellung (1) Die Industrieabgabepreise bei Mischfuttermitteln und Grundpreise gelten „ab Werk verladen“. Die Großhandelsabgabepreise gelten „frei Empfangsstation“. (2) Bei Lieferungen mit nicht schienengebundenen Slraßenfahrzeugen gelten die Großhandelsabgabepreise „frei vors Haus“. (4) Bei Einschaltung der BHG gelten die Großhandelsabgabepreise „ab Lager“ der BHG. (5) Die gemäß den Absätzen 1 bis 4 genannten Preise der Anlagen 1 bis 11 verstehen sich wie folgt: Anlage 1 „netto für lose Ware“; Anlage 2 „eingesackt, netto, ausschließlich Gewebesack oder einschließlich Papiertüte“; Anlage 3 „eingesackt, netto, ausschließlich Gewebesack oder einschließlich Papiertüte“; Anlage 4 „eingesackt, netto, ausschließlich Gewebesack oder einschließlich Papiertüte“; Anlage 5 „netto, einschließlich branchenüblicher Verpackung“; Anlage 6 „netto für lose Ware“, ausgenommen Futterzucker, dessen Preis sich netto, eingesackt, ausschließlich Gewebesack versteht; Anlage 7 „eingesackt, netto, ausschließlich Gewebesack oder einschließlich Papiertüte“; Anlage 8 „netto für lose Ware“. Von dieser Regelung sind die Produkte der Warennummern 67 53 27 00, 67 53 21 00, 67 53 23 00 und Kälberaufzuchtmittel ausgenommen; deren Preise verstehen sich „eingesackt, netto, ausschließlich Gewebesack, einschließlich Papiertüte“; Anlage 9 „eingesackt, netto, ausschließlich Gewebesack oder einschließlich Papiertüte“, bei Schweinefett branchenübliche Verpak-kung; bei Grünmehl eingesackt, netto, ausschließlich Verpackungsmaterial; Anlage 10 „eingesackt, netto, ausschließlich Gewebesack, einschließlich Papiertüte, lose netto und lose netto gepreßt“; Anlage 11 „netto für lose Ware“. Von dieser Regelung sind die Produkte Klopf- und Kehrmehle, Kartoffelpülpe getrocknet, Biertreber trocken. Schnitzelstaub. Sojakleie ausgenommen; deren Preise verstehen sich „eingesackt, netto, ausschließlich Gewebesack oder einschließlich Papiertüte“. §5 Preiskalkulation Die Preise für die Erzeugnisse der Anlage 10 sind durch die Betriebe eigenverantwortlich zu kalkulieren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit mit Initiative, Entschlossenheit und vorbildlicher Einsatzbereitschaft Gefahren und Störungen jederzeit abzuwenden und seinen Postenbereich zu verteidigen; sich die besten politisch-operativen Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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