Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 67

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 67 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 67); Gesetzblatt Teil II Nr. 11 Ausgabetag: 27. Januar 1965 67 (2) Mindergewinne und außerplanmäßige Verluste sind als Verpflichtung gegenüber der WB, WH bzw. dem Kombinat auszuweisen. (3) Der Finanzbedarf, der durch Mindergewinne bzw. außerplanmäßige Verluste in den VEB bzw. Betriebsteilen auftritt, ist durch die WB bzw. WH sowie die Kombinate zu regeln. (4) Der Generaldirektor bzw. Hauptdirektor der WB, WH bzw. des Kombinates entscheidet in der Rechenschaftslegung des Werkleiters über die Behandlung der Finanzschuld im Rahmen seiner Pflichten und Rechte, die in den folgenden Abschnitten festgelegt sind. §3 (1) Erfüllen die WB, WH bzw. Kombinate die Abführungen aus der Erwirtschaftung des Gewinnes gegenüber dem Staatshaushalt nicht, so ist der fehlende Betrag als Verpflichtung gegenüber dem Staat auszuweisen. (2) Die WB, WH bzw. Kombinate weisen die Mindergewinne bzw. außerplanmäßigen Verluste und die Überplangewinne der VEB bzw. Betriebsteile monatlich aus. (3) Der Minister für Bauwesen hat bei Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten der unterstellten WB, WH bzw. Kombinate in den Rechenschaftslegungen der Generaldirektoren bzw. Hauptdirektoren die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Verlustursachen und zur Erschließung von Reserven mit dem Ziel zu treffen, die Erfüllung des geplanten Gewinnes zu sichern. (4) Der Minister für Bauwesen legt dem Ministerrat nach Abschluß der Jahres-Rechenschaftslegungen, spätestens bis zum 31. Mai eines jeden Jahres, eine Vorlage über die Finanzschulden der WB, WH bzw. Kombinate und deren Behandlung nach Abstimmung mit dem Minister der Finanzen zur Beschlußfassung vor. III. Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten der VEB und WB und der WH sowie der Betriebsteile der Kombinate §4 (1) Die Höhe des Mindergewinnes bzw. außerplanmäßigen Verlustes (Finanzschuld) der Betriebe der WB, WH bzw. der Betriebsteile der Kombinate ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Ist-Ergebnisses zum 31. Dezember des Planjahres mit der staatlichen Aufgabe. Die Finanzschuld ist bei der Aufstellung des Jahreskontrollberichtes bzw. Jahresabschlusses zu ermitteln. (2) Der Generaldirektor bzw. Hauptdirektor der WB, WH bzw. des Kombinates bestätigt in der Rechenschaftslegung die Höhe der Finanzschuld der VEB bzw. Betriebsteile. Er legt die Maßnahmen und Bedingungen für die Aufholung der Rückstände fest. (3) Der Generaldirektor bzw. Hauptdirektor der WB, WH bzw. des Kombinates ist berechtigt, Finanzschulden der VEB bzw. Betriebsteile im Rahmen der überplanmäßig erwirtschafteten Gewinne zu erlassen. Voraussetzung ist, daß die WB, WH sowie das Kombinat die Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt erfüllt hat. IV. Behandlung und Finanzierung von Mindcrgewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten der WB, WH bzw, Kombinate §5 (1) Die WB, WH bzw. Kombinate können Überbrückungskredite bei der Deutschen Notenbank bzw. Deutschen Investitionsbank beantragen, wenn wegen Mindergewinnen oder außerplanmäßigen Verlusten geplante Investitionen und Umlaufmittel oder andere Aufgaben nicht finanziert werden können. (2) Die Deutsche Notenbank bzw. Deutsche Investitionsbank gewährt keine Kredite zur Finanzierung der Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt. (3) Mit der Aufstellung des Jahreskontrollberichtes ist die Finanzschuld der WB, WH bzw. Kombinate zu ermitteln. (4) Die Finanzschuld ist wie folgt zu berechnen: Summe der Mindergewinne bzw. außerplanmäßigen Verluste der VEB bzw. Betriebsteile + / ./. Ergebnisabweichungen der VVB'VVH-Zen-trale bzw. der Kombinatsleitung ./. Überplangewinne und Verlustunterschreitungen der VEB der WB gemäß §4 Abs. 2 Buchst, b der Anordnung vom 11. September 1963 über die Verwendung der Gewinne in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. II S. 655) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Anordnung vom 4. Januar 1964 über die Neuregelung der Finanzierung der dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. III S. 47) der VEB der WH Baumaterialien auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der Betriebsteile der Kombinate gemäß Abschn. III Abs. 3 Buchst, c der Gemeinsamen Anweisung 56/63 des Ministers der Finanzen und des Ministers für Bauwesen vom 20. Dezember 1963 über die vorläufige Regelung der Finanzierung der zentralgeleiteten Bau- und MontagekombinateIII. * + / ./. Sonstige Erhöhungen und Verminderungen des planmäßigen Gewinnes auf Grund gesetzlicher Bestimmungen = Finanzschuld der WB/WH/des Kombinates Abweichungen von dieser Berechnungsmethode legt der Minister der Finanzen fest. (5) Die Höhe der Finanzschuld der WB, WH bzw'. Kombinate wird in der Rechenschaftslegung des Generaldirektors bzw. Hauptdirektors vor dem Minister für Bauwesen festgelegt. §6 (1) Die endgültige Bestätigung der Finanzschuld der WB, WH bzw. Kombinate und die Beschlußfassung über die Deckung des Finanzbedarfes erfolgt durch den Ministerrat. * Wurde den Kombinaten direkt zugestellt. (;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staats bürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie für den relativ schnellen Übergang zu staatsfeindlichen Handlungen aus, wie Terror- und Gewaltakte gegen die Staatsgrenze der DDR.

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