Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 641

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 641 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 641); 6ESETZBLAT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 1. September 1965 Teil II Nr. 87 Tag Inhalt Seite 17.8.65 Vierte Durchführungsbestimmung zum Entschädigungsgesetz 641 20. 8. 65 Fünfte Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz. Änderung des Aus- und Einfuhrverfahrens 642 12. 8. 65 Anordnung Nr. 2 über die planmäßige Grundüberholung von Lastkraftwagen und Kraftomnibussen 642 18. 8. 65 Anordnung Nr. 2 über die Verrechnung von Geldforderungen und Geldverbindlich- keiten aus Warenlieferungen und sonstigen Leistungen im Lastschriftverfahren. Lastschrift-Anordnung Nr. 2 643 18.8.65 Anordnung Nr. 8 über Umsatzsteuerbefreiung 643 Berichtigung 644 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 646 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 647 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST" 647 Vierte Durchführungsbestimmung* zum Entschädigungsgesetz. Vom 17. August 1965 Auf Grund des § 18 des Gesetzes vom 25. April 1960 über die Entschädigung bei Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz. Entschädigungsgesetz (GBl. I S. 257) wird folgendes bestimmt: ■* Zu § 11 des Gesetzes: §1 (1) Der Erlaß von Forderungen volkseigener Gläubiger, die aus der Entschädigung nicht befriedigt werden, ist bei Gesamtschuldverhältnissen möglich, soweit ein oder mehrere der Gesamtschuldner in ihrer Person die Voraussetzung des § 7 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 30. April 1960 zum Entschädigungsgesetz (GBl. I S. 336) für den Erlaß erfüllen. (2) Die Forderung, die dem im Sinne des Abs. 1 erlaßberechtigten Gesamtschuldner gegenüber erlassen werden kann, bestimmt sich nach der Höhe des gesetzlich, vertraglich oder testamentarisch bestimmten Bruchteils. Sind die Anteile nicht bestimmt, so kann ein Erlaß bis zu der Höhe erfolgen, der bei Aufteilung zu gleichen Teilen auf den oder die Erlaßberechtigten entfällt. ■ 3. DB vom 24. Januar 1961 (GBl. II 1961 Nr. 8 S. 31) (3) Der Erlaß gemäß Abs. 2 wirkt auch für die übrigen Gesamtschuldner in Höhe der jeweils erlassenen Forderung. Ein Rückgriff der nicht erlaßberechtigten Gesamtschuldner gegen den Erlaßberechtigten ist ausgeschlossen. (4) Der nicht erlassene Teil der volkseigenen Gesamtforderung wird gegenüber dem erlaßberechtigten Gesamtschuldner nicht geltend gemacht. Zu § 14 des Gesetzes: §2 Ansprüche aus Rechten, die der Verordnung vom 6. September 1951 über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 839) unterliegen, werden nach den Bestimmungen dieser Verordnung geregelt. §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. August 1965 Der Minister der Finanzen I. V.: Sandig Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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