Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 637

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 637 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 637); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 27. August 1965 Teil II Nr. 86 Tag Inhalt Seite 1.8.65 Zweite Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Verkehrsregelung und -Überwachung durch freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei 637 10. 8. 65 Anordnung über die Auflösung des Kreisgerichts und des Staatlichen Notariats Seehausen 637 11.8. 65 Anordnung über den Aufenthalt ausländischer Kriegsschiffe in den Gewässern der Deutschen Demokratischen Republik 638 16. 8. 65 Anordnung zur Ergänzung der Richtlinien über die Besteuerung des Arbeitseinkommens (AStR) 340 Zweite Durchführungsbestimmung* zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Verkehrsregelung und -Überwachung durch freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei Vom 1. August 1965 Gemäß § 54 der Straßenverkehrs-Ordnung StVO vom 30. Januar 1964 (GBl. II S. 357) wird folgendes bestimmt: §1 (1) Freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei, die zur Gewährleistun" der Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs eingesetzt und gemäß § 3 Abs. 3 Buchst, c der Verordnung vom 16. März 1964 über die Zulassung und die Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee (GBl. II S. 241) zur Verkehrsregelung und -Überwachung besonders befugt sind, gelten als ermächtigte Personen im Sinne des § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung. (2) Sie sind berechtigt, zur Regelung des Straßenverkehrs und zum Anhalten von Verkehrsteilnehmern, die im § 2 Absätzen 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung festgelegten Zeichen und Weisungen zu geben. §2 (1) Bei der Durchführung der Verkehrsüberwachung mit Kraftfahrzeugen müssen die hierzu ermächtigten freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei ihre Fahrzeuge durch eine weiß-rote Kennleiste mit volkspolizeilicher Prägemarke kennzeichnen. (2) Die Kennleiste wird an Kraftwagen waagerecht an der Heckscheibe geführt. Die Ausmaße der Kennleiste betragen 4 cm X 40 cm; sie besteht aus 3 weißen und 2 roten je 8 cm langen Feldern. (3) An Krafträdern wird die Kennleiste waagerecht über der Kennzeichentafel geführt. Die Ausmaße der Kennleiste betragen 3 cm X 20 cm; sie besteht ai s " weißen und 2 roten je 4 cm langen Feldern. 1. DB vom 7. Mal 1965 (GBl. II Nr. 54 S. 375) §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. August 1965 Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung über die Auflösung des Kreisgerichts und des Staatlichen Notariats Seehausen. Vom 10. August 1965 Durch Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Juli 1965 über die Veränderung der territorialen Gliederung der Kreise Osterburg und Seehausen, Bezirk Magdeburg (GBl. I S. 156), werden die Kreise Osterburg und Seehausen zusammengelegt und in den Grenzen der bisherigen Territorien beider Kreise der Kreis Osterburg gebildet. Um die Übereinstimmung des örtlichen Zuständigkeitsbereiches der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe mit dem Bereich der Kreisgerichte gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. April 1963 (GB1.I S. 45) und der Staatlichen Notariate gemäß §3 der Verordnung vom 15. Oktober 1952 über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen Notariats (GBl. S. 1055) herbeizuführen, wird folgendes angeordnet: §1 (1) Das Kreisgericht Seehausen und das Staatliche Notariat Seehausen stellen mit Wirkung vom 10. Oktober 1965 ihre Tätigkeit ein. (2) Die bis zu diesem Zeitpunkt vom Kreisgericht Seehausen wahrgenommenen Aufgaben gehen auf das Kreisgericht Osterburg über.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise dos gegnerischen Vorgehens zu informieren. Aus gehend von der ständigen Analysierung der Verantwortungsbereiche ist durch Sicherungs- Bearbeitungskonzeptionen, Operativpläne oder kontrollfähige Festlegungen in den Arbeitsplänen zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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