Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 630

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 630 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 630); Gesetzblatt Teil II Nr. 84 Ausgabetag: 14. August 1965 630 höhung des Niveaus in Lehre und Forschung und die Hauptaufgaben des Perspektivplanes, auf eine enge Verbindung zur sozialistischen Praxis und auf die Erhöhung der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuches stimulierend wirken. Die Anwendung ökonomischer Hebel muß daher auf der Grundlage des Leistungsprinzips in enger Verbindung mit den erzieherischen Faktoren und der Entfaltung moralisch-ideeller Triebkräfte erfolgen. § 4 (1) Das Staatssekretariat bestimmt entsprechend den Richtlinien des Staatssekretariats für Forschung und Technik die Forschungsschwerpunkte für die Universitäten, Hoch- und Fachschulen. (2) Das Staatssekretariat sichert die planmäßige Entwicklung seines Bereiches auf der Grundlage der in den Perspektivplänen festgelegten Entwicklung der Wissenschaftszweige und die Konzentration auf die Schwerpunkte der volkswirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere auf die führenden Wirtschaftszweige und deren perspektivische Entwicklung. (3) Das Staatssekretariat sichert auf der Grundlage der zwischen ihm und den zentralen staatlichen Organen abgeschlossenen Rahmenverträge, daß die Universitäten, Hoch- und Fachschulen bzw. Fakultäten der Universitäten und Hochschulen mit den WB, VEB, VEG und anderen Institutionen Verträge über die Zusammenarbeit in Forschung, Lehre und Bildung abschließen. o , § 5 (1) Das Staatssekretariat ist verantwortlich für die Ausarbeitung und Durchsetzung einheitlicher Grundsätze für die planmäßige Entwicklung der Hoch- und Fachschulbeziehungen zum Ausland entsprechend den inneren Erfordernissen und der Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik. Dazu gehört vor allem die Auswertung der hoch- und fachschulpoliti-schen Erfahrungen der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Länder, das Studium der Entwicklung in den kapitalistischen Ländern, die Sicherung der Erfüllung aller vertraglich festgelegten internationalen Verpflichtungen im Bereich des Hoch- und Fachschulwesens, die wissenschaftliche Unterstützung der antiimperialistischen Nationalstaaten und die systematische Auslandsinformation über das Hoch- und Fachschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Das Staatssekretariat plant, koordiniert und leitet in Abstimmung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, dem Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel und der Staatlichen Plankommission die Entwicklung des Ausländerstudiums an allen Hoch- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik. Es sichert ein systematisches Studium der Bedürfnisse, besonders der Nationalstaaten, eine rechtzeitige Auswahl und gründliche Vorbereitung auf das Fachstudium in der Deutschen Demokratischen Republik, legt einheitliche Grundsätze für die Bildung und Erziehung fest und kontrolliert deren Durchsetzung. (3) Das Staatssekretariat plant, koordiniert und leitet in Abstimmung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, der Staatlichen Plankommission und anderen zentralen staatlichen Organen das Auslandsstudium. Es garantiert eine perspektivische Planung, die Ermittlung der günstigsten Ausbildungsmöglichkeiten, eine rechtzeitige Auswahl und Vorbereitung der Kader, eine vertraglich gesicherte Entsendung und qualifizierte Ausbildung, die einheit- liche Erziehung der Studenten und Aspiranten im Ausland und übt die Kontrolle über die Fachberatungen und den Absolventeneinsatz in Abstimmung mit den dafür zuständigen zentralen staatlichen Organen aus. o n § 6 Das Staatssekretariat ist weiterhin verantwortlich für: 1. die Bestätigung der Nomenklaturen der Fachrichtungen; 2. die Entwicklung und Durchsetzung einer höheren Qualität der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit im gesamten Bereich des Hoch- und Fachschulwesens; 3. die Ausarbeitung und Bestätigung von Grundsätzen für die Bildung und Erziehung der Studierenden und der Angehörigen des wissenschaftlichen Nachwuchses in engstem Zusammenwirken mit Wissenschaftlern, Vertretern der Praxis, gesellschaftlichen Organisationen und den Studierenden. Hierbei sind die Prinzipien der Einheit von Lehre und Erziehung, Theorie und Praxis und Lehre und Forschung zugrunde zu legen; 4. die Sicherung des Studiums der Grundlagenwissenschaften. die Bestätigung der Lehrprogramme und Studienpläne; 5. die Durchführung einer einheitlichen Studentenpolitik sowie die Ausarbeitung von Zulassungsrichtlinien, Prüfungsordnungen, Stipendienordnungen u. a.; 6. die Leitung der studentischen Körpererziehung und des Sprachunterrichts an allen Hoch- und Fachschulen; 7. die Sicherung der planmäßigen Ausbildung und Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten und Hochschulen; 8. die Gewährleistung der militärischen Ausbildung entsprechend den Richtlinien des Ministers für Nationale Verteidigung; 9. die Entwicklung von Lehrbüchern, Studienmaterialien, Lehrfilmen und wissenschaftlichen Publikationen für die Fachrichtungen im Bereich des Staatssekretariats. II. Leitung des Staatssekretariats - § 1 (1) Der Staatssekretär leitet das Staatssekretariat nach dem Prinzip der Einzelleitung. Er ist für die gesamte Tätigkeit des Staatssekretariats sowie für die Tätigkeit der ihm unterstellten Institutionen gegenüber dem Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschafts-pflich’tig. (2) Der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen entscheidet auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der gesetzlichen Bestimmungen alle im Aufgabenbereich des Staatssekretariats vorliegenden grundsätzlichen Fragen der Planung und Leitung des Hoch- und Fachschulwesens. Er trifft seine Entscheidungen unter Beachtung der Empfehlungen des Hoch- und Fachschulrates, der wissenschaftlichen Beiräte und der Fachkommissionen sowie nach Beratung mit Wissenschaftlern und Praktikern und nach Abstimmung mit anderen zuständigen Staats- und Wirtschaftsorganen und Vertretern gesellschaftlicher Organisationen. (3) Der Staatssekretär ist berechtigt, den Leitern der zentralen staatlichen Organe, denen Hoch- und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, Artikel Strafgesetzbuch und und gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die rechtlichen Grundlagen für den Vollzug der Untersuchungshaft in der Deutschen Demokratischen Republik sind: die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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