Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 622

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 622 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 622); 622 Gesetzblatt Teil II Nr. 82 Ausgabetag: 11. August 1965 die Unterstützung der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit zur Entwicklung eines regen geistig-kulturellen Lebens in den Volkskunstgruppen und Zirkeln; die Untersuchung und Verallgemeinerung der besten Formen und Methoden zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des künstlerischen Volksschaffens; die Beratung der zuständigen staatlichen Organe und Leitungen der Trägerorganisationen der Volkskunstbewegung bei der Durchsetzung des Auftragswesens, das zum Entstehen neuer Werke für die Volkskunstgruppen beiträgt; die Ausarbeitung von Analysen, Kritiken, Einschätzungen von neuen Werken sowie von Inszenierungen und Programmen; die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Qualifizierung künstlerischer Leiter. § 4 (1) Die Arbeitsgemeinschaften sollen sich aus den erfahrensten und besten Laien- und Berufskünstlern, aus Kulturfunktionären der staatlichen Organe und der Leitungen der Trägerorganisationen der Volkskunstbewegung sowie Mitgliedern von Volkskunstgruppen und Zirkeln zusammensetzen. (2) Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften werden von den im Abs. 1 genannten staatlichen Organen, Leitungen der Trägerorganisationen der Volkskunstbewegung, Volkskunstgruppen und Zirkeln delegiert. Auf die Mitarbeit von Frauen und Jugendlichen ist besonderer Wert zu legen. § 5 (1) Die Arbeitsgemeinschaften wählen einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Sekretär und weitere Mitglieder als Sekretariat der Arbeitsgemeinschaft. (2) Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär werden von dem zuständigen Mitglied für Kultur des Rates des Kreises oder Bezirkes bzw. von dem zuständigen Stellvertreter des Ministers für Kultur bestätigt. § 6 (1) Die Arbeitsgemeinschaften führen mindestens einmal im Quartal ihre Beratungen durch. In der Zwischenzeit setzt das Sekretariat die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft fort. (2) Beratungen der Arbeitsgemeinschaften und des Sekretariats werden im Aufträge des Vorsitzenden vom Sekretär einberufen. §7 (1) Zur einheitlichen Verwirklichung der im zentralen Arbeitsplan des künstlerischen Volksschaffens festgelegten Aufgaben helfen die Zentralen Arbeitsgemeinschaften den Bezirksarbeitsgemeinschaften und werten deren Erfahrungen, Vorschläge und Anregungen für ihre eigene Arbeit aus. Im gleichen Sinne werden die Bezirksarbeitsgemeinschaften gegenüber den Kreisarbeitsgemeinschaften wirksam. (2) Die Arbeitsgemeinschaften können ständige und zeitweilige Arbeitsgruppen bilden. (3) Die Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften können an Veranstaltungen und Proben der Volkskunstgruppen und Zirkel sowie an Beratungen der Arbeitsgemeinschaften ihres Fa chgebietes gemäß Abs. 1 teil- nehmen. Sie erhalten eine Legitimation vom Rat des Kreises bzw. Bezirkes, Abteilung Kultur, oder vom Ministerium für Kultur. II. Wissenschaftlich-künstlerischer Beirat für Volkskunst § 8 (1) Beim Ministerium für Kultur wird ein wissenschaftlich-künstlerischer Beirat für Volkskunst (nachstehend Beirat genannt) gebildet. (2) Der Beirat ist ein beratendes Organ des Ministeriums für Kultur und wirkt bei der Durchsetzung der wissenschaftlichen und einheitlichen Leitung des künstlerischen Volksschaffens mit. (3) Der Beirat hat die Aufgabe die Perspektive des künstlerischen Volksschaffens zu beraten und auf dieser Grundlage die Maßnahmen der zentralen Arbeitsgemeinschaft zu koordinieren; Vorschläge zur Lösung grundsätzlicher Probleme der Entwicklung des künstlerischen Volksschaffens zu unterbreiten und auf die Erhöhung der künstlerischen Qualität und Wirksamkeit des künstlerischen Volksschaffens einzuwirken; eine enge Zusammenarbeit zwischen Berufs- und Laienkünstlern und zwischen den Arbeitsgemeinschaften und den Künstlerverbänden zu fördern sowie an der Verwirklichung der Grundsätze des Auftragswesens zur Entstehung neuer Werke für das künstlerische Volksschaffen mitzuarbeiten; Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung der Qualifizierungsmöglichkeiten für künstlerische Leiter der Volkskunstgruppen und Zirkel und Volkskunstschaffende zu empfehlen. § 9 (1) Dem Beirat gehören an: die Vorsitzenden der zentralen Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens, zwei Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB, ein Vertreter des Zentralrats der FDJ und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, ein Vertreter des Ministeriums des Innern, ein Vertreter des Ministeriums für Volksbildung, ein Vertreter des Ministeriums für Nationale Verteidigung, ein Vertreter der Gesellschaft für Deutsch-Sowje- tische Freundschaft, ein Vertreter des Deutschen Kulturbundes, Wissenschaftler, Berufs- und Laienkünstler, der Direktor des Zentralhauses für Kulturarbeit, der Direktor des Instituts für Volkskunstforschung, der Chefredakteur der Zeitschrift „Volkskunst“, der Leiter des Sektors künstlerisches Volksschaffen im Ministerium für Kultur (als Sekretär des Beirats). (2) Die Mitarbeit im Beirat ist ehrenamtlich. Sie ist an die Person gebunden. (3) Die Mitglieder des Beirats werden vom zuständigen Stellvertreter des Ministers für Kultur ernannt und abberufen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit überprüft. Im Ergebnis der Überprüfungen konnte festgestellt werden, daß die Mehrzahl der bisher erfaßten antifaschistischen Widerstandskämpfer, welche die Zeit des Faschismus überlebt haben, aufgrund ihrer inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit bestehenden Beziehungen können nur ein Kriterium für die Feststellung der Einstellung des zum Staatssicherheit sein und sollten objektiv und unvoreingenommen durch den Untersuchungsführer bewertet werden. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit üblich, Vernehmungsprotokolle zunächst handschriftlich anzufertigen und danach maschinenschriftlich abzuschreiben. Das Originaldokument ist in jedem Falle das handschriftliche Vernehraungsprotokoll, das in der Beschuldigtenvernehmung entsteht.

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