Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 559

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 559 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 559); 559 7 '■') 1965 Tag GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Berlin, den 23. Juli 1%5 Teil 11 Nr. 73 Inhalt Seite 14.7.65 Anordnung über die Wahl der Richter und Schöffen der Kreisgerichte. Wahlordnung 4 559 Anordnung über die Wahl der Richter und Schöffen der Kreisgerichte. Wahlordnung Vom 14. Juli 1965 Auf Grund des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Juii 1965 über die Wahl der Richter und Schöffen der Kreisgerichte im Jahre 1965 (GB1.I S. 157) wird im Einvernehmen mit dem Präsidium des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, dem Bundesvorstand des FDGB und dem Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte folgendes angeordnet: I. Aufgaben der Wahlbüros in den Bezirken und Kreisen §1 (1) Das Bezirkswahlbüro leitet im Bezirk gemäß der durch den Zentralen Wahlausschuß gegebenen Wahlanleitung die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Richter und Schöffen der Kreisgerichte auf der Grundlage der wahlgesetzlichen Bestimmungen. (2) Das-Bezirkswahlbüro sichert, daß in den Kreisen die Gesetzlichkeit der Wahlvorbereitung und -durch-führung sowie die gestellten Termine eingehalten und die Einbeziehung der Bevölkerung in die Wahlvorbereitung und -durchführung gewährleistet werden. Das Bezirkswahlbüro berichtet dem Zentralen Wahlausschuß über die Wahlvorbereitung und die Wahlergebnisse. (3) Das Bezirkswahlbüro nimmt seine Tätigkeit bis zum 10. August 1965 auf. § 2 (1) Das Kreiswahlbüro sichert die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Richter und Schöffen des Kreisgerichts unter Beachtung der Verantwortlichkeit des Kreistages. für die Wahl der Richter. In Vorbereitung der Wahl der Richter unterstützt das Kreiswahlbüro das Auftreten der Richterkandidaten vor der Bevölkerung. Das Kreiswahlbüro hat zu Einwendungen der Bevölkerung gegen Richterkandidaten Stellung zu nehmen Die Stellungnahme ist über das Bezirkswahlbüro dem Minister der Justiz zur Entscheidung zuzuleiten. (2) In Vorbereitung der Wahl der Schöffen hat das Kreiswahlbüro a) die vorschlagsberechtigten Parteien und Massenorganisationen zur Einreichung der Wahlvor- schläge aufzufordern und sie bei der Kandidatengewinnung zu unterstützen, b) die Wahlvorschläge auf das Vorliegen der gesetz-li dien Voraussetzungen zu prüfen, c) die öffentliche Auslegung der Kandidatenliste und Bekanntmachung der Schöffenkandidaten zu gewährleisten, d) Einwendungen der Bevölkerung gegen Kandidaten zu prüfen und darüber zu entscheiden, e) die Pläne des Kreisausschusses der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und des Kreisvorstandes des FDGB für die Wahlveranstaltungen zusammenzufassen und die Durchführung der Wahlversammlungen gemäß den wahlgesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten, f) den Stand der Wahlvorbereitungen einzuschätzen, g) dem Bezirkswahlbüro das Wahlergebnis und eine abschließende Gesamteinschätzung der Wahldurchführung mitzuteilpn. (3) Das Kreiswahlbüro nimmt seine Tätigkeit bis zum 10. August 1965 auf. II. Wahl der Richter § 3 (1) Die Wahl der Richter der Kreisgerichte erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 51 und 52 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. April 1963 (GBl. I S. 45). (2) Soweit sich aus der Wahlordnung keine Abweichungen ergeben, bestimmen sich die unmittelbare Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses nach der für die Beschlußfassung des Kreistages geltenden Geschäftsordnung. § 4 Die Anzahl der für jedes Kreisgericht zu wählenden Richter wird durch gesonderte Anordnung des Ministers der Justiz festgelegt. § 5 Die Vorschläge für die Richter und Direktoren der Kreisgerichte werden vom Minister der Justiz im Einvernehmen mit den Kreisausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und für die Richter der Kammern für Arbeitsrechtssachen im Einvernehmen mit den Kreisvorständen des FDGB beim Rat des Kreises eingereicht. ■ B! b I! o 1 h e k Techn.-pn s. c -t. i IInlv. Jen* I Eng. 1 I. AUS. i?65 !;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind. Während die Anordnung der Untersuchungshaft unumgänglich und eine konsequente Bestrafung der Handlung mit Freiheitsentzug erforderlich. Allerdings ist auch hier zu beachten, daß in Einzelfällen aus politischen Erwägungen, die sich aus der jeweiligen Planstelle Dienststellung ergeben und schriftlich fixiert und bestätigt wurden. sind die Gesamtheit der wesentlichen, besonderen funktionellen Verantwortungen, notwendigen Tätigkeiten und erforderlichen Befugnisse zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit.

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