Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 540

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 540 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 540); 540 Gesetzblatt Teil II Nr. 71 Ausgabetag: 17. Juli 1965 (2) Jeder Werktätige der Seeverkehrswirtschaft ist verpflichtet und berechtigt, sich ständig gesellschaftlich und fachlich zu qualifizieren, kritisch zu allen Mängeln und Schwächen der Arbeit Stellung zu nehmen, sich mit Vorschlägen und Beschwerden an den Vorgesetzten oder an übergeordnete Stellen zu wenden. II. Auszeichnungen der Werktätigen der Seeverkehrswirtschaft §5 c) Aushändigung einer Ehrenurkunde, d) bezorzugte Delegierung zu Qualifizierungslehrgängen bzw. auf Spezial-, Fach- oder Hochschulen. III. Belohnung der Werktätigen der Seeverkehrswirtschaft für treue Dienste §9 (1) Die Werktätigen der Seeverkehrswirtschaft erhalten bei Vollendung der Beschäftigungszeit von 10, 15, 25 und 40 Jahren eine Prämie und eine Ehrenurkunde für treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit. (2) Die Mittel sind aus den Prämienfonds der Betriebe und Einrichtungen der Seeverkehrswirtschaft bereitzustellen. Zu Ehren der Werktätigen der Seeverkehrswirtschaft wird in jedem Jahr der 13. Oktober der Jahrestag der Indienststellung des ersten Hochseehandelsschiffes der Deutschen Demokratischen Republik als „Tag der Seeverkehrswirtschaft“ festlich begangen. §6 (1) Für vorbildliche und disziplinierte Arbeit zur Stärkung der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik, für entscheidende Förderung der Einführung und Weiterentwicklung der neuen Technik in der Seeverkehrswirtschaft sowie für die Anwendung neuer Methoden, mit denen bessere Arbeitsergebnisse erreicht, die Arbeitsproduktivität gesteigert und die Selbstkosten gesenkt werden, wird der Ehrentitel „Verdienter Seemann“ geschaffen. (2) Die Verleihung des Ehrentitels „Verdienter Seemann“ wird durch die anliegende Ordnung geregelt (Anlage 1). (3) Der Ehrentitel „Verdienter Seemann“ wird erstmalig im Jahre 1965 verliehen. (3) Die Prämie beträgt bei einer Beschäftigungszeit von * 10 Jahren 15 Jahren 25 Jahren 40 Jahren 100,- MDN 150,- MDN 250,- MDN 500,- MDN. § 10 (1) Bei ununterbrochener Beschäftigungszeit von 15, 25 und 40 Jahren wird den Werktätigen der Seeverkehrswirtschaft die „Medaille für treue Dienste in der Seeverkehrswirtschaft“ in Bronze. Silber und Gold verliehen. Am Tage des 15-, 25- bzw. 40jährigen Dienstjubiläums ist der Jubilar unter Fortzahlung seines Durchschnittsverdienstes von der Arbeitsleistung befreit. (2) Die Verleihung der „Medaille für treue Dienste“ wird durch die anliegende Ordnung geregelt (Anlage 3). IV. §7 (1) Zur Würdigung besonderer Leistungen wird die „Verdienstmedaille der Seeverkehrswirtschaft“ gestiftet. (2) Die Verleihung der „Verdienstmedaille der Seeverkehrswirtschaft“ wird durch die anliegende Ordnung geregelt (Anlage 2). Schlußbestimmungen §H Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Verkehrswesen. §12 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1965 in Kraft. Berlin, den 1. Juli 1965 §8 Werktätige, die ihre Dienstpflichten vorbildlich erfüllen, können in einer der folgenden Formen ausgezeichnet werden: Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender a) Belobigung, b) Auszeichnung mit einer Geldprämie, Der Minister für Verkehrswesen Kramer;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit und zur weiteren gesellschaftlichen Entwicklung im Grenzgebiet. Es geht dabei um folgende wesentliche Aufgabenstellungen: Im Mittelpunkt aller Maßnahmen und Veränderungen hat die Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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