Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 537

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 537 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 537); Gesetzblatt Teil II Nr. 70 Ausgabetag: 7. Juli 1965 537 h) ausgebaute Betriebsanlagen und -einrichtungen, die nach dem Ausbau noch Gefahren in sich bergen, die im Instandsetzungsbetrieb nicht ohne weiteres übersehen werden können, ausreichend kenntlich zu machen und auf die Art der Gefahr, gegebenenfalls auch auf die zur Beseitigung der Gefahr notwendigen Maßnahmen hinzuweisen. (3) Betriebsleiter und leitende Mitarbeiter des Betriebes, die Instandsetzungsarbeiten in anderen Betrieben durchführen, sind insbesondere verpflichtet, a) die Arbeitssicherheit bei der Erfüllung der spezifischen Aufgaben ihres Betriebes auch am jeweiligen Einsatzort der Werktätigen zu gewährleisten, b) vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten die Freigabe und die notwendigen technischen Informationen vom Betriebsleiter oder leitenden Mitarbeiter des anderen Betriebes einzuholen, c) die besonderen Weisungen, Arbeitsschutz- und Brandschutzinstruktiönen des Betriebsleiters oder der leitenden Mitarbeiter des Betriebes, in dem Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden sollen, zu befolgen, d) nach Beendigung der Instandsetzungsarbeiten eine Fertigmeldung über die ordnungsgemäß durchgeführten Arbeiten zu erstatten. (4) Betriebsleiter und leitende Mitarbeiter der an Instandsetzungsarbeiten beteiligten Betriebe haben zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit eng zusammenzuarbeiten. §3 Organisatorische Maßnahmen (1) Soweit es die betrieblichen Verhältnisse erfordern, hat der Betriebsleiter für die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten zusätzliche Weisungen zu erlassen. Die Weisungen müssen die jeweiligen örtlichen und betrieblichen Verhältnisse und Besonderheiten berücksichtigen und insbesondere folgendes regeln: a) die Form (z. B. mündlich, schriftlich, schriftlich gegen Quittung) der Freigabe der Arbeitsstätten, Betriebsanlagen und -einrichtungen zur Durchführung der Instandsetzungsarbeiten, b) die Verantwortung der leitenden Mitarbeiter und gegebenenfalls die Mitwirkung weiterer betrieblicher Organe, z. B. der Sicherheitsinspektion, des Brandschutzverantwortlichen, der Technischen Eigenüberwachung, der Kabelmeisterei, c) die vor Beginn der Arbeiten durchzuführenden Sondermaßnahmen, z. B. Gasanalysen, Freischaltungen zur Beseitigung besonderer Gefahren, z. B. in feuer- und explosionsgefährdeten Betriebsstätten, an Anlagen mit brennbaren Stoffen, an elektrischen Anlagen, d) die Aufsicht durch leitende Mitarbeiter oder Sicherheitsposten der jeweiligen Betriebsabteilungen oder der speziellen betrieblichen Organe bei Instandsetzungsarbeiten an Anlagen mit besonderen Gefahrenmerkmalen, z. B. in feuer- und explosionsgefährdeten oder explosivstoffgefährdcten Betriebsstätten, an Anlagen mit brennbaren Stoffen, an elektrischen Anlagen, Kranarilagen, e) das Meldeverfahren für Werktätige aus anderen Betrieben, die Art der Belehrung über besondere Betriebsgefahren und das Verhalten bei Störungen und Bränden sowie die Kontrolle durch den Betriebsleiter oder die leitenden Mitarbeiter für die Werktätigen aus anderen Betrieben. (2) Zusätzliche Weisungen für die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten sind dann entbehrlich, wenn sich auf Grund des Charakters der Produktion, der örtlichen Verhältnisse, der Art oder des Umfanges des Betriebes Besonderheiten nicht ergeben und die Arbeitssicherheit gewährleistet ist. §4 Sonderaufsicht und Kontrolle (1) Werden an in Betrieb befindlichen Betriebsanlagen und -einrichtungen mit besonderen Gefahrenmerkmalen Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, ist die Durchführung dieser Arbeiten besonders zu beaufsichtigen. (2) Verantwortung, Art und Umfang der besonderen Aufsicht sind gemäß § 3 Abs. 1 Buchstaben a bis e festzulegen. §5 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft., (2) Soweit nach §3 für die Durchführung von In-standsetzungsarbeiten Weisungen erforderlich sind, müssen sie spätestens 6 Monate nach Verkündung dieser Anordnung vom Betriebsleiter herausgegeben sein. (3) Liegen in Betrieben bereits Weisungen für die Durchführung von Inslandsetzungsarbeiten vor, sind diese der Anordnung innerhalb von 6 Monaten nach Verkündung anzupassen. Berlin, den 23. Juni 1965 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Straube Stellvertreter des Vorsitzenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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