Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 53

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 53 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 53); 53 hf t 1/ / ./ f f t / ) , J 7 7 / /) 7 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 26. Januar 1965 Teil II Nr. 10 Tag Inhalt Seite 23.12.64 Verordnung über die Tierseuehen-Entschädigung 53 23.12. 64 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tierseuchen-Entschädigung 54 31.12.64 Erste Durchführungsbestimmung zur Futtermittelverordnung 56 31.12.64 Zweite Durchführungsbestimmung zur Futtermittelverordnung 58 Verordnung über die Tierseuehen-Entschädigung. Vom 23. Dezember 1964 ' Zur Durchführung des § 22 des Gesetzes vom 20. Juni 1962 über das Veterinärwesen (GBl. I S. 55) wird auf Grund des § 32 Abs. 1 des Gesetzes folgendes verordnet: §1 (1) Zur Bildung des von der Deutschen Versicherungs-Anstalt zu verwaltenden Tierseuchen-Entschädigungsfonds werden von den Haltern von Einhufern, Rindern, Schweinen und Bienen Beiträge erhoben, deren Höhe vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen festgelegt wird. (2) Für Tiere, die a) in wissenschaftlichen Instituten ohne landwirtschaftliche Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur Herstellung von Impfstoffen gehalten werden, b) sich in zoologischen Gärten, Zirkusunternehmen und ähnlichen Einrichtungen zu Schauzwecken befinden, c) in Schlachthöfen oder Schlachthäusern zum Zwecke der Schlachtung aufgestellt sind, werden keine Beiträge erhoben. Eine Entschädigung in diesen Fällen ist ausgeschlossen. (3) Die Beiträge werden von der Deutschen Versicherungs-Anstalt nach dem Tierbestand der letzten amtlichen Viehzählung des Vorjahres berechnet und im ersten Quartal eines jeden Jahres von den Tierhaltern für das laufende Kalenderjahr im voraus erhoben. §2 (1) Übersteigen die Einnahmen aus den Beiträgen für die Tierseuehen-Entschädigung die Ausgaben eines Jahres, so ist der Überschuß einem Reservefonds für die Tierseuehen-Entschädigung zuzuführen. (2) Reichen die Einnahmen aus den Beiträgen und der Reservefonds für die Tierseuehen-Entschädigung im laufenden Jahr nicht aus, so ist der Mehraufwand aus der Sicherheitsrücklage der Deutschen Versicherungs-Anstalt zu finanzieren und aus den Beiträgen der nächsten Jahre für die Tierseuehen-Entschädigung zurückzuzahlen. (3) Forderungen und Verbindlichkeiten aus der bisherigen Durchführung der Tierseuehen-Entschädigung werden von der Deutschen Versicherungs-Anstalt mit dem nach § 1 neu zu bildenden Tierseuchen-Entschädigungsfonds verrechnet. §3 (1) Die nach § 1 einzuhebenden Beiträge sind zu verwenden für: a) Entschädigungen für Tierverluste, soweit diese durch Tierseuchen entstanden sind, die in einer vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik zu erlassenden Durchführungsbestimmung als entschädigungspflichtig festgelegt werden, b) Entschädigung für Tiere, die wegen eines Seuchenverdachtes auf tierärztliche Anordnung getötet wurden und bei denen sich nach der Tötung herausstellte, daß der Seuchenverdacht unbegründet war, c) Entschädigung für Tiere, bei denen festgestellt wurde, daß sie infolge einer auf Grund veterinärgesetzlicher Bestimmungen angeordneten Impfung, Behandlung oder Kastration gefallen sind oder getötet werden mußten, d) Entschädigung bei Härtefällen gemäß § 22 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1962 über das Veterinärwesen. Die Entscheidung über diese Entschädigungen trifft der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Soweit es nach Abstimmung mit der Deutschen Versicherungs-Anstalt die Mittel im Tierseuchen-Entschädigungsfonds zulassen, können vom Landwirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik besonders festgelegte prophylaktische Maßnahmen, die der Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen oder ihrem frühzeitigen Erkennen dienen, aus den Beiträgen finanziert werden. LZ IbJictadk TöChn.-Phyg. ir.it. 1 U.niv. Jen* I jj Rn'" ■* - s r;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden Erfordernissen des sofortigen und differenzierten frühzeitigen Reagierens auf sich vollziehende Prozesse und Erscheinungen von Feindtätigkeit gewinnt die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten rechtzeitig zu planen und nachzuweisen. Sichtbare Verbesserungen sind erzielt worden, damit Verhaftete sich mit dem aktuell-politischen Tagesereignissen vertraut machen können.

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