Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 522

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 522 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 522); 522 Gesetzblatt Teil II Nr. 69 Ausgabetag: 5. Juli 1965 (2) Die Berichterstattung der Betriebe, WB, Wirtschaftsräte der Bezirke und ihnen gleichgestellten Organe, insbesondere die Materialstatistik, muß gewährleisten, daß die Lenkungsorgane zur Steuerung der Hauptprozesse der Absatz- und Versorgungsbeziehungen besser in das Informationssystem einbezogen werden. Unter Leitung der Staatlichen Zentralverwallung für Statistik ist schrittweise ein Kennziffernsystem zu schalten, das wichtige materielle Beziehungen analysiert, die Entwicklung der Gesamlvorräte, die Bildung und Vei'wendung materieller Reserven sowie die ökonomische Materialverwendung im volkswirtschaftlichen Maßstab sichtbar macht und eine Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen bildet. Diese Kennziffern sind weitgehend aus bereits laufenden Berichterstattungen zu entnehmen. (3) Durch die Lenkungsorgane sind zur komplexen Analyse aller den Absatz- und Versorgungsprozeß beeinflussenden Faktoren weitere Kennziffern, die Bestandteil anderer Berichterstattungen sind, heranzuziehen. §11 Optimierung der Produktions- und Zirkulationsvorräte (1) Die Bilanzorgane haben in Zusammenarbeit mit den WB, Wirtschaftsräten der Bezirke und ihnen gleichgestellten Organen bei ihrer Bilanzierungstätigkeit auf die begonnene Optimierung der Vorräte der einzelnen Vorratsträger (Produktionsmittelhandel, Kon-sumgtitergroßhandel, Lieferwerke und Verbraucher) dahingehend einzuwirken, daß schrittweise eine volkswirtschaftliche Optimierung der Produktions- und Zir-kulationsvorräle erreicht wird, wobei die Importe besonders zu berücksichtigen sind. Dazu sind von den Bilanzorganen Konzeptionen für die Entwicklung ökonomisch begründeter Vorräte bei entsprechender Festlegung der Höhe und Proportionierung der Produk-tiors- und Zirkulationsvorräte zwischen den einzelnen Vorratsträgern auszuarbeiten, von dem übergeordneten Organ zu bestätigen und die materiellen Bilanzen zu den Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftsplänen zugrunde zu legen. (2) Die Bilanz- und Lenkungsorgane haben im Verlaufe der Plandurchführung weitere Reserven für die volkswirtschaftliche Vorratshaltung aufzudecken und zu nutzen. § 12 Bildung und Verwendung von operativen Bilanzreserven 1 (1) Die operativen Bilanzreserven sind als nicht verfügtes Aufkommen in den materiellen Bilanzen der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftspläne enthalten. Die Auflösung der operativen Bilanzreserven und die Verwendung des Aufkommens aus der Übererfüllung von Produktionsaufgaben erfolgen im Verlaufe der Plandurchführung durch die Lenkungsorgane und werden durch entsprechende Absatz- und Versorgungsbeziehungen realisiert. Die den Lenkungsorganen übergeordneten Bilanzorgane können sich die Zustimmung über die Verwendung von operativen Bilanzreserven und des Aufkommens aus der Übererfüllung von Produkt ionsaufgaben Vorbehalten. (2) Die operativen Bilanzreserven und das Aufkom- . men aus der Übererfüllung von Produktionsaufgaben sind bei der Sortimentsbilanzierung und Lieferplanung durch die Lenkungsorgane für folgende Zwecke zu verwenden: 1. zur Deckung zusätzlichen Bedarfs während der Plandurchführung, insbesondere für den Export, die Versorgung der Bevölkerung und Investitionen, die der Kontrolle des Minislerrates unterliegen: 2. zur Bildung oder Erhöhung von materiellen Zirku-lations- und Produktionsreserven, wenn das die bewegliche Gestaltung der Absatz- und Versorgungsbeziehungen bei der Plandurchführung erfordert; 3. zur Bildung oder Erhöhung sortimentsgerechter Zirkulationsvorräte im Produktionsmittelhandel. Dazu sind die WB, Wirtschaftsräte der Bezirke, die Organe des Außenhandels, Konsumgütcr- und Produktionsmittelhandels und weitere gleichgestellte Organe der Abnehmer berechtigt, an die Lenkungsorgane begründete Anforderungen zu richten. (3) Die Abrechnung über die Realisierung der operativen Bilanzreserven und des Aufkommens aus der Übererfüllung von Produktionsaufgaben ist von den Lieferern und Abnehmern nach den Richtlinien der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik über die liefet'- und verbraucherseitige Abrechnung durchzuführen. §13 Bildung und Verwendung von planmäßigen materiellen Reserven (Materialreserven) (1) Die planmäßigen materiellen Reserven (ohne Staatsreserve und Sonderreserven), insbesondere Rohstoffe, Materialien und Halbfabrikate, sind in der in den materiellen Bilanzen zu den Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftsplänen ausgewiesenen Höhe auf Lager zu nehmen und dürfen nur zeitweilig in Anspruch genommen werden. (2) Die Bildung, Lagerung, Entnahme und Auffüllung von planmäßigen materiellen Reserven sowie ihre Finanzierung und Abrechnung sind nach den Festlegungen gemäß Anlage vorzunehmen. Abschnitt II Aufgaben, Pflichten und Rechte der Bilanz-und Lenkungsorgane §14 Staatliche Plankommission (1) Die Staatliche Plankommission hat in enger Zusammenarbeit mit dem Volkswirtschaftsrat und anderen zentralen Staatsorganen das System der materiellen Bilanzierung im Rahmen der Bilanzpyramide aufzubauen und ständig weiterzuentwickeln. In der Staatlichen Plankommission ist ein Stellvertreter des Vorsitzenden bei der Ausarbeitung des Volkswirtschafts-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentralen, der kriminellen Mens chenhändlerbanden und der in feindlicher Absicht handelnden Personen innerhalb der rechtzeitig aufgedeckt und konsequent bekämpft werden.

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