Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 503

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 503 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 503); Gesetzblatt Teil II Nr. 67 Ausgabetag: 1. Juli 1965 503 Das Gesamtsystem der Ausbildung und Qualifizierung der Kader der Materialwirtschaft ist in folgender Grundrichtung zu verbessern: Im Bereich der Industrie ist in der Berufsausbildung die systematische Heranbildung von Fachkadern für die Materialversorgung bzw. den Absatz zu sichern. Für den Bereich des Produktionsmittelhandels ist der Lehrberuf „Handelskaufmann für Produktionsmittel“ durch das Ministerium für Volksbildung zu schaffen. Die Übernahme des vorhandenen Lehrberufes des Lagerarbeiters ist für den Produktionsmittelhandel und die Industrie durch den Volkswirtschaftsrat mit dem Ministerium für Volksbildung zu vereinbaren. Für Hochschulkader, die bisher auf dem Gebiet der Materialwirtschaft noch keine spezifische Ausbildung erhalten haben, hat die Hochschule für Ökonomie postgraduale Lehrgänge durchzu führen. Außerdem sind Sonderlehrgänge für Hochschulkader und hervorragende Fachschulkader durchzuführen, in denen neue Erkenntnisse und Probleme der Materialwirtschaft gelehrt werden. Die Ausbildung von Hochschulkadern für den Produktionsmittelhandel erfolgt im Institut für Pro-duktionsmittelhandel der Karl-Marx-Universität Leipzig. Die Karl-Marx-Universität Leipzig hat Sonderlehrgänge für Hoch- und Fachschulkader durchzuführen. Weiterhin hat sie ein Teilstudium einzurichten, das für Hochschulkader als Weiterbildung wirksam wird (Fernstudium). Die Fachschulausbildung ist durch den Volkswirtschaftsrat in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen zu sichern. Die Ausbildung von Fachschulkadern für die Bereiche Absatz und Materialversorgung der Industrie erfolgt im Rahmen der ingenieurökonomischen Ausbildung innerhalb der Vertiefungsrichtung Organisation und Planung. Für die Kader des Produktionsmittelhandels ist die Fachschulausbildung im Direkt- und Fernstudium in der Fachrichtung Produktionsmittelhandel in der Fachschule Rodewisch aufzubauen. Von der Fachschule sind Möglichkeiten eines Ergänzungsstudiums ab 1966 und des Teilstudiums ab 1967 unter Leitung des Staatssekretariats für das Hoch-und Fachschulwesen zu schaffen. Das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen hat eine Vertiefungsrichtung Materialwirtschaft vorzubereiten und schrittweise an den Hoch- und Fachschulen einzuführen. Zur Erwachsenenqualifizierung sind im Rahmen der Betriebsakademien Sonderlehrgänge zur Vermittlung des Grundwissens auf dem Gebiet der Materialwirtschaft für solche Kader durchzuführen, denen auf Grund ihres Alters oder aus anderen Gründen die Facharbeiterprüfung oder ein Vollstudium nicht zugemutet werden kann. Für Materialwirtschaftler ohne Berufsausbildung auf diesem Gebiet ist ein Befähigungsnachweis über ein Mini- mum an technisch-ökonomischen Kenntnissen zu erbringen. Für die Organisierung dieser Lehrgänge sind (jeweils für ihre Kader) die Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates, die anderen zentralen staatlichen Organe, die WB Wirtschaftsräte der Bezirke. Staatlichen Kontore und Betriebe unter Nutzung der Erfahrungen der Betriebsakademie der Staatlichen Plankommission und des Volkswirtschaftsrates verantwortlich. 4. Die Anwendung ökonomischer Hebel zur Ökonomisierung der Materialwirtschaft und ihre sinnvolle Abstimmung und Einordnung in das in sich geschlossene System ökonomischer Hebel der Volkswirtschaft Die wirtschaftliche Rechnungsführung der WB, die neuen Industriepreise, der Gewinn, die neuen Grundmittelwerte. die Produktionsfondsabgabe und das Vertragsgesetz sind wichtige Bestandteile des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, die u. a. Einfluß auf die Materialwirtschaft ausüben. Zur weiteren Ökonomisierung der Materialwirtschaft wird die Anwendung nachstehender ökonomischer Hebel experimentell erprobt bzw. schrittweise eingeführt: 4.1 Anwendung ökonomischer Hebel bei der Planung und Durchführung ökonomisch begründeter Absatz-und Versorgungsbeziehungen Zur Erhöhung der Realität der Bedarfsermittlung unter frühzeitiger Einbeziehung der Verbraucher kann der Lieferer bei langfristiger und realer Bedarfsangabe Frühzeitigkeitsrabatt gewähren. Andererseits können in Koordinierungsvereinbarungen Sanktionen für die Veränderung übergebener Bedarfsangäben außerhalb vereinbarter Toleranzen und Termine und bei Fondsüberschreitung festgelegt werden. Bei nicht mengen-, Sortiments-, termin- oder quali- tätsgerechter Abdeckung des Bedarfs auf der Grundlage der allseitig abgestimmten Perspektiv-und Jahrespläne und der bestätigten Bilanzen sind die übergeordneten Organe der Besteller berechtigt, gegenüber den bilanzierenden bzw. lenkenden Organen finanzielle Sanktionen als prozentualen Anteil vom Industrieabgabepreis des nicht abgedeckten Bedarfs geltend zu machen. Das Neue bei der Organisation der Absatz- und Versorgungsbeziehungen mit Hilfe der Wirtschaftsverträge soll u. a. darin bestehen, daß ergänzend zu den bisherigen Sanktionen, wie Vertragsstrafen und Schadenersatz, verstärkt wirksame ökonomische Hebel anzuwenden sind, die spürbar über Kosten und Gewinn auf das materielle Interesse der Werktätigen. Betriebe und WB wirken und mit deren Hilfe die Erfüllung des Planes stimuliert werden soll. Bei der Anwendung von ökonomischen Hebeln sind in den Wirtschaftsverträgen über den Rahmen der im Vertragsgesetz feslgelegten Sanktionen hinaus Preisaufschläge experimentell zu erproben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

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