Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 5

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 5 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 5); ux/l 5 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 8. Januar 1965 Teil II Nr. 2 Tag Inhalt Seite 16. 12. 64 Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufhebung der Richtlinie Nr. 11. I P1B 4,'61 5 10.12. 64 Anordnung über die Bildung und die Aufgaben der Eiskommission 5 23.12.64 Anordnung über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiet der Metallurgie ,7 15.12. 64 Anordnung Nr. 2 zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen der Deutschen Reichs- bahn und den Anschlußbahnen 7 Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufhebung der Richtlinie Nj. 11. - I - P1B - 4/64 -Vom 16. Dezember 1964 Die Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. April 1958 über die Anwendung der §§ 268 ff. StPO Richtlinie Nr. 11 RP1. 1/58 (GBl. II S. 93) wird aufgehoben. Gründe: Die Richtlinie Nr. 11 entspricht nicht mehr dem Stand der Rechtsentwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik. Sie kann den Gerichten keine Anleitung für die Durchsetzung der Prinzipien des Erlasses des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege im Anschlußverfahren geben. Sie konnte ebenfalls die neuen Probleme, die sich aus dem LPG-Gesetz und dem Gesetzbuch der Arbeit für das Anschlußverfahren ergeben, nicht berücksichtigen. Sie entspricht deshalb nicht mehr den Anforderungen, die an eine Richtlinie des Obersten Gerichts als verbindliche Grundlage für die gerichtliche Tätigkeit auf solch wichtigen Rechtsgebieten wie dem der LPG- und arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit sowie der zivil-rechtlichen Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Strafverfahren zu stellen sind. Der Erlaß einer neuen Richtlinie für das zivilrechtliche Anschlußverfahren ist jedoch nicht zweckmäßig, da sie mit der zu erwartenden gesetzlichen Neuregelung des Strafverfahrensrechtes gegenstandslos würde. Andererseits hat sich die zutreffende Auslegung, die die Richtlinie zu den §§ 268 ff. StPO enthält, in der Praxis im wesentlichen durchgesetzt. Für die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche arbeits- und LPG-recht-licher Natur im zivilrechtlichen Anschlußverfahren hat das Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts- sachen des Obersten Gerichts in „Neue Justiz“ 1964 S. 331 ff. Standpunkte veröffentlicht, die eine ausreichende Anleitung geben. Berlin, den 16. Dezember 1964 Das Plenum des Obersten Gerichts Der Präsident Dr. T o e p 1 i t z Anordnung über die Bildung und die Aufgaben der Eiskonimission. Vom 10. Dezember 1964 Zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Seeverkehr, in der Hafenwirtschaft, der Hochseefischerei und in den Werftbetrieben in den Wintermonaten wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: §1 Mit Wirkung vom 1. Dezember 1964 wird beim Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik die Eiskommission für die See- und Hafenwirtschaft, die Hochseefischerei und die Werftbetriebe im Bereich der Seewasserstraßen (nachstehend Eiskommission genannt) mit dem Silz in Rostock gebildet. Die Eiskommission ist ein Organ des Ministeriums für Verkehrswesen. Der Vorsitzende der Eiskommission untersteht dem Minister für Verkehrswesen. §2 (1) Die Eiskommission schafft die Voraussetzungen für einen sicheren Verkehr aller Handels-, Fischerei-und technischen Fahrzeuge, die die Seehäfen der Deutschen Demokratischen Republik anlaufen oder aus die-, I sen auslaufen, für die Durchführung von Probe- und rt -52;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten. Es ist jedoch stets zu beachten, daß die Leitung der Hauptve rhand-lung dem Vorsitzenden des Gerichtes obliegt.

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