Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 493

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 493 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 493); Gesetzblatt Teil II Nr. 66 Ausgabetag: 30. Juni 1965 493 Staatlichen Plankommission gemäß der Anlage zu dieser Ordnung zu richten. Importanträge sind von den Antragstellern nach der Begutachtung durch eine Arbeitsgruppe der Kommission „Maschinelle Datenverarbeitung“ vor der Kommission „Maschinelle Datenverarbeitung“ zu verteidigen. Die Bestätigung der Importanträge erfolgt durch den Vorsitzenden der Kommission „Maschinelle Datenverarbeitung“. (3) Nach Bestätigung der Importanträge nimmt die WB Datenverarbeitungs- und Büromaschinen die Bestellung des Bedarfsträgers entgegen und sichert über das Außenhandelsunternehmen Büromaschinen-Export GmbH den Vertragsabschluß. (4) Der Planträger ist für die Sicherung ausreichender Vorbereit.ungsarbeiten zum Einsatz der Anlagen verantwortlich. Die Einsatzvorbereitungen sind Bestandteil des Planes der Einrichtung der Anlage beim Nutzer. §3 Sonderregelungen für die Planung und Bestätigung von Importen Werden Importe von Datenverarbeitungsanlagen mit Valutamitteln finanziert, über die einzelne Organe selbständig verfügen, oder werden Datenverarbeitungsanlagen als Teil kompletter Projekte (z. B. Industrieanlagen) importiert, dann gelten folgende Festlegungen: 1. Die aufzuwendenden Valutamittel werden nicht im Rahmen der vom Ministerrat bestätigten Mittel für Datenverarbeitungsanlagen bilanziert. 2. Der Planträger ist verpflichtet, vor Aufnahme von Importverhandlungen über Rechen- und Datenverarbeitungsanlagen ein Gutachten der Arbeitsgruppe gemäß § 2 Abs. 2 einzuholen. Ausfertigungen des Gutachtens erhalten der Vorsitzende der Kommission „Maschinelle Datenverarbeitung“ und der Planträger. 3. Die Bestätigung des Importes erfolgt nach schriftlicher Zustimmung durch das übergeordnete zentrale staatliche Organ durch den Vorsitzenden der Kommission „Maschinelle Datenverarbeitung“. §4 Sicherung eines sach- und plangerechten Importes von elektronischen Rechen- und Datenverarbeitungsanlagen (1) Das Institut für Datenverarbeitung hat bis zum 30. Juni 1965 eine Übersicht über importwürdige elektronische Rechen- und Datenverarbeitungsanlagen in Abstimmung mit dem Außenhandelsunternehmen Büromaschinen-Export GmbH zu erarbeiten. Diese Übersicht ist ständig auf dem neuesten Stand zu halten und den Bedarfsträgern auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. (2) Anfragen über Liefermöglichkeiten von elektronischen Rechen- und Datenverarbeitungsanlagen an Produzenten oder Händler außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik erfolgen nur über das Außenhandelsunternehmen Büromaschinen-Export GmbH. (3) Für Importverträge von elektronischen'Rechen-und Datenverarbeitungsanlagen, von Teilen derselben und peripheren Geräten ist nur das Außenhandelsunternehmen Büromaschinen-Export GmbH zuständig. (4) Die Investitionsträger bzw. späteren Nutzer der zu importierenden Anlagen sind grundsätzlich vom Außenhandelsunternehmen Büromaschinen-Export GmbH iri die Verhandlungen mit den in Frage kommenden ausländischen Lieferern vor Vertragsabschluß einzu beziehen. (5) Reisen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik zu Produzenten oder Händlern elektronischer Datenverarbeitungsanlagen außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik organisiert das Außenhandelsunternehmen Büromaschinen-Export GmbH und stimmt sie mit der WB Datenverarbeitungs- und Büromaschinen ab. §5 Import von Lochkartenmaschinen (1) In Anlehnung an die Verfahrensweise beim Import elektronischer Rechen- und Datenverarbeitungsanlagen erarbeitet die Staatliche Plankommission Orientierungsziffern für den Import von Lochkarten-und elektronischen Tabelliermaschinen, aufgeschlüsselt nach Jahren und Wirtschaftszweigen. (2) Auf der Grundlage der Orientierüngsziffern der Staatlichen Plankommission erarbeiten die zentralen staatlichen Organe Verteilungsprogramme für ihren Bereich und übergeben diese der WB Datenverarbeitungs- und Büromaschinen als bilanzierendem Organ. Die WB' Datenverarbeitungs- und Büromaschinen hat zu prüfen, ob bei den Bedarfsträgern die Voraussetzungen für den Einsatz der zu importierenden Anlagen gegeben sind. (3) Der Abschluß von Importanträgen hat nur durch das Außenhandelsunternehmen Büromaschinen-Export GmbH zu erfolgen. Anlage zu vorstehender Ordnung Angaben zur Begründung von Importanträgen für elektronische Rechen- und Datenverarbeitungsanlagen 1. Kurze Charakteristik des Zweiges bzw. Betriebes, in dem die Anlage zum Einsatz kommen soll. 2. Beschreibung der zu automatisierenden ökonomischen bzw. technologischen Prozesse. 3. Angaben über Vorbereitungen für den Einsatz von elektronischen Rechen- und Datenverarbeitungsanlagen. 3.1 Angaben zur Organisation der Einsatzvorbereitung Arbeitsprogramm für die Einsatzvorbereitung einschließlich Terminfestlegungen und Kostenabschätzung für die Einsatzvorbereitung; Umfang der zu verarbeitenden Daten, Art der Datenträger, Herstellung der Datenträger; Datenflußpläne; Maßnahmen zur Erfüllung der kadermäßigen Voraussetzungen; z. Z. erreichter Stand der Einsatzvorbereitungen; Darüber hinaus sind beim Einsatz von Prozeßrechnern anzugeben:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Reise eines Instrukteurs in das Operationsgebiet zur Wahrnehmung des Treffs ist ein Reiseplan auszuarbeiten, der entsprechend der bestehenden Ordnung durch den zuständigen Dienstvorgesetzten zu bestätigen ist.

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