Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 479

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 479 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 479); '■ J GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 28. Juni 1965 Teil II Nr. 65 * 1 Tag Inhalt Seite 14. 6. 65 Bekanntmachung des Beschlusses des Ministerrates über Veränderungen der Leitung, Organisation- und Arbeitsweise des Liegenschaftswesens 479 1. 6. 65 Dritte -Verordnung über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte an den Fachschulen 481 28. 5. 65 Anordnung über das öffentliche gewerbsmäßige Veranstalten von Spielen 482 1.6.65 Anordnung über die Neugestaltung der Ausbildung von Ökonomen an den Ingenieur- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen .Republik 484 9. 6. 65 Anordnung über die Besteuerung der Umsätze und Gewinne aus dem freien Verkauf pflanzlicher und tierischer .Erzeugnisse privater Betriebe 485 9.6.65 Anordnung zur Änderung der Richtlinien über die Besteuerung des Arbeitsein- kommens (AStR) 486 Bekanntmachung des Beschlusses des IVynistcrrates über Veränderungen der Leitung, Organisation und Arbeitsweise des Liegenschaftswesens. Vom 14. Juni 1965 Nachstehend wird der Beschluß des Ministerrates vom 8. Dezember 1964 über Veränderungen der Leitung, Organisation und Arbeitsweise des Liegenschaftswesens (Auszug) bekanntgemacht. Berlin, den 14. Juni 1965 Der Leiter des Büros des Ministerrates Dr. Rost Staatssekretär Beschluß über Veränderungen der Leitung, Organisation und Arbeitsweise des Liegenschaftswesens. Vom 8. Dezember 1964 (Auszug) In Durchführung der Beschlüsse des Ministerrates zum neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ist es notwendig, die Leitung, Organisation und Arbeitsweise auf dem Gebiet des Liegenschaftswesens zu verändern. Dazu beschließt der Ministerrat folgendes: 1. (1) Auf dem Gebiet des Liegenschaftswesens sind als Fachorgane der Räte der Bezirke mit Wirkung vom 1. Januar 1965 Liegenschaftsdienste zu bilden, deren Aufgaben und Zuständigkeit sich jeweils auf den territorialen Bereich eines Bezirkes erstrecken. Die Fachorgane des Liegenschaftswesens führen die Bezeichnung: „Rat des Bezirkes Liegenschaftsdienst“. (2) Der Leiter des Liegenschaftsdienstes des Rates des Bezirkes ist dem Stellvertreter des Vorsitzenden für Inneres des Rates des Bezirkes unmittelbar zu unterstellen. (3) Die Anleitung und Kontrolle der Liegenschaftsdienste der Räte der Bezirke erfolgt durch das Ministerium des Innern. Daraus ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben: Planung der Perspektivaufgaben des Liegenschaftswesens entsprechend den volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen in Abstimmung mit den beteiligten Staats- und Wirtschaftsorganen, staatlichen Einrichtungen und wissenschaftlichen Institutionen; Ausarbeitung von Maßnahmen zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und zur systematischen Anwendung ökonomischer Hebel auf dem Gebiet des Liegenschaf tswesens; Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts auf dem Gebiet des Liegenschaftswesens und Mitwirkung bei der Ausarbeitung von gesetzlichen Bestimmungen; Kontrolle der Erfüllung der Hauptaufgaben und Erarbeitung von grundsätzlichen Analysen auf dem Gebiet des Liegenschaftswesens; perspektivische Planung der Entwicklung und Qualifizierung der Kader, insbesondere der Leitungskräfte des Liegenschaftswesens. ßlbflothek 'ChtvPhyg. Ir,,; I„;V ) r- jtij i 'X o;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer den operativen Anforderungen entsprechenden Verbindung getroffenen Vereinbarungen jederzeit überblicken und die dafür erforderlichen Mittel und Methoden sicher anwenden können. Besondere Aufmerksamkeit ist der ständigen Qualifizierung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden.

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