Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 446

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 446 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 446); 446 Gesetzblatt Teil II Nr. 63 Ausgabetag: 23. Juni 1965 b) Keimfähigkeit Zeitpunkt der Entgegennahme bis 4 Wochen nach dem der Lieferung folgenden agrotechnisch günstigsten Aussaattermin der betreffenden Fruchtart und Sorte, c) alle anderen Qualitätsmerkmale 10 Tage seit Entgegennahme, d) vom Lieferer wird keine Garantie übernommen, daß der Feldbestand bei Gerste und Weizen frei von Flugbrand ist; für Pflanzkartoffeln: a) Sortenechtheit und Sortenreinheit Zeitpunkt der Entgegennahme bis zur Feststellung des Mangels im Feldbestand, spätestens jedoch bis zur Vollblüte der vertraglich vereinbarten Sorte im Feldbestand, b) alle anderen Qualitätsmerkmale 48 Stunden seit Entgegennahme. Bei den der amtlichen Pflanzgutkontrolle unterliegenden Sorten und Stufen seit Eingang des Ergebnisses der amtlichen Pflanzgutkontrolle beim Lieferer, spätestens jedoch bis 28. Februar des Anbaujahres. 5.2 Für sonstige vereinbarte Eigenschaften wird Garantie bis 10 Tage nach Entgegennahme der Ware geleistet. 6. Mängelanzeigefristen 6.1 Bei Saatgut: Die Mängelanzeigefrist hat unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Ablauf der Garantiefrist, zu erfolgen. Der Mangelanzeige ist von jeder Partie ein Sackanhänger und Einleger, bei Mängeln an gartenbaulichem Saatgut in Packungen unter 1 kg Füllmasse die Originalverpackung und bei Gewichtsbeanstandungen die Wiegekarte beizufügen. Die angezeigten Mängel gelten durch den DSG-Betrieb oder den Dritten als anerkannt, wenn sie nicht innerhalb einer Woche nach Eingang der Mangelanzeige schriftlich abgelehnt werden. Das gleiche gilt, wenn nicht von ihm mitgeteilt wird, daß ein Gutachten bei der Zentralstelle für Sortenwesen beantragt worden ist. 6.2 Bei Pflanzkartoffeln: Bei Mängeln der Sortenechtheit und Sortenreinheit hat die Mängelanzeige unverzüglich nach Feststellung zu erfolgen. Es ist ein Feldbestandsgutachten bei der Zentralstelle für Sortenwesen innerhalb von 2 Tagen nach Feststellung der Mängel zu beantragen. Der Zeitpunkt der Begutachtung muß dem Leistenden und dem Dritten so rechtzeitig durch den Auftraggeber mitgeteilt werden, daß ihre Teilnahme an der Begutachtung möglich ist. Andere Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf der Garantiefrist durch Übersendung des Gutachtens des Pflanzenschutzamtes anzuzeigen. Der Befund des Gutachtens ist dem Leistenden spätestens 12 Stunden nach Ablauf der Garantiefrist telegrafisch oder fernschriftlich bekanntzugeben. 6.3 Inhalt des Telegramms oder Fernschreibens Das Telegramm oder Fernschreiben hat zu enthalten die Nummer des Transportmittels, Angabe der Sorte und Stufe, Name der Verladestation, Bezeichnung des Lagerortes, Angaben über die im Gutachten festgestellten Mängel abzüglich der Mängelfreigrenzen, Grad der Minderung und Minderwert, darunter Minderungen, die auf Verladung in offenen Waggons zurückzuführen sind, festgelegter Verwendungszweck, festgelegter Sortierlohn, Abnahmeverweigerung ja/nein. 7. Verbindlichkeit von Gutachten 7.1 Kommt es bei mangelhafter Leistung nicht zu einer Einigung über das Vorhandensein und den Umfang des Mangels, gelten als Beweismittel bei Mängeln der Sortenechtheit und Sortenreinheit das Feldbestandsgutachten, das Ergebnis der Begutachtung von Parallelanbau-fläehen und der Sortenprüfungsbefund der Zentralstelle für Sortenwesen, bei Mängeln der Keimfähigkeit die Begutachtung der bei der Zentralstelle für Sortenwesen hinterlegten Rüeklageproben, bei Mängeln der äußeren Qualität der Pflanzkartoffeln die Gutachten des Pflanzenschutzamtes, bei Gewichtsbeanstandungen Nachweis einer amtlichen Verwiegung, bei Mängeln der Reinheit das Untersuchungsergebnis der Zentralstelle für Sortenwesen nach Probenahme durch einen zugelassenen Probenehmer. Die Ergebnisse der Begutachtung der Zentralstelle für Sortenwesen sind endgültig für alle anderen Lieferungen des Saatgutes derselben Partie hinsichtlich der gleichen Mängel. 7.2 Wurde bei Pflanzkartoffeln eine Qualitätsabnahme beim Vermehrungsbetrieb durchgeführt, so ist das beim Besteller gefertigte Gutachten dann verbindlich, wenn der im Gutachten festgestellte Gesamtminderwert von dem im Protokoll über die Qualitätsabnahme festgestellten Gesamtminderwert wie folgt abweicht: bei einem im Protokoll über die Qualitätsabnahme festgestellten Gesamtminderwert bis 50/o um mehr als 1 % Minderwert; bei einem im Protokoll über die Qualitätsabnahme festgestellten Gesamtminderwert über 5 % um mehr als 20 % des im Protokoll festgestellten Minderwertes. 7.3 Bei den der amtlichen Pflanzgutkontrolle unterliegenden Sorten und Stufen von Pflanzkartoffeln ist das Ergebnis der Pflanzgutkontrolle für die Partner verbindlich. 7.4 Das Ergebnis der Begutachtung ist endgültig. Es ist den Beteiligten unverzüglich zuzustellen. Bei Mängeln, die durch die amtliche Pflanzgutkontrolle festgestellt werden, hat der Leistende das Ergebnis dem Auftraggeber innerhalb von;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit. Umfassende Aufklärung der Pläne und Absichten der aggressiven imperialistischen Mächte, besonders der und Westdeutschlands, gewürdigt und ihre Verantwortung bei der Schaffung und Verwirklichung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der möglichst in breiten Kreisen der Bevölkerung feindlich-negative Einstellungen zu erzeugen und den Umschlag dieser Einstellungen in feindlich-negative. Handlungen zu bewirken.

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