Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 444

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 444 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 444); 444 Gesetzblatt Teil II Nr. 63 Ausgabetag: 23. Juni 1965 17.fi Bei Ersatzleistung beginnt mit der Entgegennahme ein neuer Garantiezeitraum. 17.7 Ist die Ersatzleistung nicht oder nicht rechtzeitig möglich und eine Verwendung des gelieferten mangelhaften Zuchttieres auch bei Minderung nicht zumutbar, so kann der Besteller vom Vertrag zurück treten. Mit dem Rücktritt vom Vertrag erlöschen die Verpflichtungen zur Leistung. Bereits Geleistetes ist zurückzugewähren. 18. Nebenforderungen 18.1 Entstehen dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausübung der Abnahmeverweigerung oder der Durchsetzung von Garantieforderungen Aufwendungen, so hat der Lieferer auch diese zu ersetzen. Zu den Aufwendungen gehören insbesondere Kosten für Be- und Entladung. Fütterung und Pflege, Frachten. Benachrichtigung sowie für die notwendige Prüfung und Begutachtung des gelieferten Zuchttieres. 18.2 Sind die Garantieforderungen nicht begründet, so hat der Besteller die dem Lieferer durch die Mitwirkung bei der Prüfung entstandenen Kosten zu ersetzen. 19. Mangelanzeige 19.1 Stellt der Besteller bei Entgegennahme des Zuchttieres oder innerhalb des Garantiezeitraumes eine Verletzung der vorgeschriebenen oder vereinbarten Qualitätsmerkmale (Mängel) fest, so ist er verpflichtet, die Mängel anzuzeigen und dem Leistenden alle zur Beurteilung und Klärung des Sachverhaltes erforderlichen Angaben mitzuteilen, es sei denn, der Leistende hat selbst auf den Mangel hingewiesen. 19.2 Ist ein besonderes Prüfverfahren vorgeschrieben oder vereinbart, so hat die Prüfung in diesem Verfahren innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zu erfolgen. 19.3 Die Mängelanzeige soll innerhalb eines Monats nach Feststellung des Mangels und schriftlich erfolgen. 19.4 Der Besteller ist verpflichtet, alle Beweismaßnahmen über die Art und den Umfang des Mangels zu treffen, damit der Lieferer in der Lage ist, Ansprüche gegenüber Dritten durch zusetzen. 20. Folgen der nicht rechtzeitigen Anzeige 20.1 Garantieforderungen und Forderungen auf Vertragsstrafe und Schadenersatz wegen nicht qualitätsgerechter Leistung stehen dem Besteller nur zu, wenn er den Mangel innerhalb des Garantiezeitraumes festgestellt und spätestens innerhalb eines Monats nach dessen Ablauf angezeigt hat. Diese Frist verlängert sich in der Kooperationskette für jeden Lieferer um einen weiteren Monat. 20.2 Erfolgt eine Qualitätsprüfung, stehen dem Auftraggeber Forderungen wegen der im besonderen Prüfverfahren festgestellten Män- gel nur zu, wenn er diese innerhalb eines Monats nach Ablauf der vorgesehenen Prüffrist angezeigt hat. 21. Ablieferungs- und Kaufbescheinigungen 21.1 Das . für den Lieferer zuständige Handelsorgan hat dem Lieferer eine Ablieferungsbescheinigung und dem Endempfänger eine Kaufbescheinigung/Rechnung auszustellen, die Angaben über Stückzahl, Tierart, Gattung, Alter, Zuchtwertklassen, Rasse, Kennzeichen und Preise enthalten muß. Auf der Ablieferungsbescheinigung muß außerdem evtl. Anrechnung auf die Pflichtablieferung des Lieferers vermerkt sein. 21.2 Von der Ablieferungsbescheinigung und Rechnung ist die erste Ausfertigung dem Lieferer bzw. Endempfänger innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. nach Empfang der Verkaufsmeldung bei Direktverträgen auszuhändigen. Eine Ausfertigung der Bescheinigung erhält bei der Lieferung aus der individuellen Produktion der Genossenschaftsmitglieder der Vorstand der LPG. 22. Preise 22.1 Die Lieferung und Abnahme von Zuchttieren durch die WB Tierzucht und ihre nach-geordneten Organe erfolgt zu den gesetzlichen Preisen. Die Preise werden von der Körkommission bzw. deren Beauftragten verbindlich für Lieferer und Besteller festgelegt. Die gesetzlichen Preisbestimmungen haben auch für Direktlieferungen Gültigkeit. 22.2 Vergünstigungen für den An- und Verkauf von Zuchttieren werden durch das Handelsorgan entsprechend den gültigen Bestimmungen gewährt. 22.3 Bei der Lieferung und Abnahme von Zuchttieren durch das Handelsorgan sowie bei Direktbeziehungen zwischen sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben werden Körgebühr, Deckerlaubnisgebühr. Zuchtforderungsgebühr und Gebühren für Abstammungsnachweise durch das Handelsorgan vom Lieferer bzw. Endempfänger auf der Grundlage der gültigen Gebührenordnung eingezogen. 23. Kosfenregeluug 23.1 Die Kosten für den Transport von Zuchttieren gehen ab Leistungsort des Erstlieferers zu Lasten des Endempfängers. 23.2 Die Kosten für die Verladeuntersuchung, die Anfuhr von Transportfutter sowie für Halfter und Anbindestricke trägt der Lieferer. 23.3 Die Kosten für Transportbegleiter, Waggonausrüstung, Transportfutter und Entladeuntersuchung, Entseuchung des Transportmittels sowie alle von der Deutschen Reichsbahn berechneten Frachtnebenkosten gehen zu Lasten des Endempfängers, ebenso die Kosten für die Dauerimmunitäts- und Transportschutzimpfung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

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