Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 420

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 420 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 420); 420 Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 19. Juni 1965 Verordnung über die Rohholzerzeugung außerhalb des Waldes. Vom 21. Mai 1965 Zur Steigerung der Rohholzproduktion in der Forstwirtschaft und der nachhaltigen und qualitätsgerechten Versorgung der Volkswirtschaft mit Rohholz wird folgendes verordnet: § 1 (1) Zur Steigerung der Rohholzerzeugung außerhalb des Waldes und zur Schaffung von Erholungslandschaften sind alle Produktionsmöglichkeiten, soweit nicht andere wirtschaftliche Interessen entgegenstehen, durch geeigneten Flurholzanbau voll zu nutzen. (2) Die Nutzungsberechtigten von Flächen, die außerhalb des Waldes liegen und für die Rohholzerzeugung geeignet sind, haben diese mit Nutzholzarten zu bepflanzen, sofern auf ihnen keine landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzung sowie Obstanbau gemäß Beschluß des Ministerrates vom 31. Januar 1963 über Maßnahmen zur Steigerung der Obstproduktion - Auszug (GBl. II S. 111) in Betracht kommen und keine wasserwirtschaftlichen Belange entgegenstehen. (3) Die Verpflichtungen gemäß Abs. 2 obliegen auch den Räten der Städte und Gemeinden, sofern diese Rechtsträger oder sonstige Nutzungsberechtigte von für die Rohholzerzeugung geeigneten Flächen sind. §2 Die Projektierung des Anbaues von Nutzholzarten hat auf der Grundlage eines standortskundlichen Gutachtens über die Bepflanzungsmöglichkeiten zu erfolgen. Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe haben diese Gutachten jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahres fertigzustellen. §3 Die Räte der Kreise haben jährlich im III. Quartal das Programm für den Pappel- und Flurholzanbau sowie die Rohholzbereitstellung von nicht forstlich genutzten Flächen für das folgende Jahr zu bestätigen. Auf dieser Grundlage hat die Bestätigung der Programme für den Bezirk durch die Räte der Bezirke zu erfolgen. Die Unterlagen und Vorschläge hierzu sind für die Räte der Kreise von den zuständigen Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben und für die Räte der Bezirke von der zuständigen WB Forstwirtschaft in Zusammenarbeit mit Vertretern der Städte und Gemeinden, sozialistischer Landwirtschaftsbetriebe, der Staatlichen Straßenunterhaltungsbetriebe und der zuständigen Oberflußmeisterei. der Bahnmeisterei der Deutschen Reichsbahn, der Wasserstraßenämter, des VEB Meliorationsbau. der Abteilung Städtebau und Projektierung des Bezirksbauamtes und dem zuständigen Naturschutzbeauftragten auszuarbeiten. § 4 Für den Zeitraum 1967 bis 1930 sind von den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben bis 31. Dezember 1966 gemeinsam mit den im § 3 genannten staatlichen Organen genaue Unterlagen für die Rohholzerzeugung außerhalb des Waldes zu erarbeiten. § 5 (1) Die Produktion von Steckhölzern für den Anbau von Pappeln und Baumweiden außerhalb und innerhalb des Waldes ist im Zentralen Pappelgarten des Instituts für Forstpflanzenzüchtung der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften in Graupa und in den von diesem Institut kontrollierten Muttergärten vorzunehmen. (2) Die für den Anbau von Pappeln und Baumweiden benötigten Pflanzen sind durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe zu planen, anzuziehen und den Nutzungsberechtigten der zu bepflanzenden Flächen zur Verfügung zu stellen. Sozialistische Landwirtschaftsbetriebe, örtliche Räte, gesellschaftliche Massenorganisationen und Bürger erhalten die Pflanzen kostenlos. § 6 Auf Grund des gemäß § 2 anzufertigenden Gutachtens ist die Projektierung des Nutzholzanbaues außerhalb des Waldes vorzunehmen. Die Projektierung muß sich auf die Angabe rler anzubauenden Baumarten bzw. Sorten, Pflanzabstände, ein- oder zweiseitige Bepflanzung von Gräben. Wegen und Straßen und auf die einzuselzende Technik beziehen. § 7 (1) Der Anbau von Nutzholzarten außerhalb des Waldes erfolgt auf der Grundlage von Anbauverträgen, die zwischen dem Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb und dem jeweiligen Nutzungsberechtigten abzuschließen sind. Pflanzung und Pflege sind nach den gültigen Fachbereichstandards entweder durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe bzw. anderen Institutionen (z. B. VEB Meliorationsbau) auf Kosten der Nutzungsberechtigten oder durch die Nutzungsberechtigten selbst auszuführen. (2) Für Pflanzung, Düngung und Pflege werden den im § 5 Abs. 2 Genannten je gepflanzte Pappel oder Baumweide 0,90 MDN im Herbst des Pflanzjahres durch den zuständigen Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb gezahlt, wenn sie die erforderlichen Arbeiten selbst und ordnungsgemäß durchgeführt haben. § 8 (1) Alle Pflanzungen mit Nutzholzarten in der offenen Landschaft, an Straßen sowie innerhalb der Gemeinden und Städte sind bis zum 31. März 1966 zu inventarisieren. Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe haben zu sichern, daß diese Pflanzungen im hiebreifen Alter planmäßig genutzt werden und sämtliches Nutzholz zweckentsprechend verwertet wird. (2) Die Inventarisierung der Nutzholzarten ist an den Straßen von den Staatlichen Straßenunterhaltungsbetrieben und den volkseigenen Straßenobstbaubetrieben, in den Städten und Gemeinden, soweit sich die Anpflanzungen nicht an Straßen befinden, von den Räten der Städte und Gemeinden unter ehrenamtlicher Mitarbeit der Bevölkerung und für alle anderen Anpflanzungen außerhalb des Waldes durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe durchzuführen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Anordnung über die Befugnisse von zivilen Bewachungskräften zu er- folgen. Diese Befugnisse dürfen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit jedoch nicht wahrgenommen werden. Die Durchsuchung von Personen zwecks Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Linie anzufertigen Durohsuchungsprotokoll. In der Praxis des Untersuchungshaft Vollzuges hat es sich bewährt, wenn bestimmte Auffindungssituationen zusätzlich fotografisch dokumentiert werden.

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