Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 411

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 411 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 411); Gesetzblatt Teil II Nr. 60 Ausgabetag: 18. Juni 1965 411 1.2. Risse in der Umfassungskonstruktion müssen gesäubert und gasdicht verschlossen werden. Zum zeitweisen Abdichten von Hissen ist im Schutzraum ein Vorrat an feuchtem mit Sand gemischtem Ton oder anderen Abdichtungsmaterialien aufzubewahren. 1.3. Der luftdichte Abschluß eines Schutzraumes ist nach Inbetriebnahme der Lüftungsanlage zu prüfen. Bei geschlossenen Türen bzw. Klappen und normal arbeitenden Ventilen muß sich im Schutzraum ein Überdruck gegenüber dem äußeren Luftdruck von mindestens 5 mm WS einstellen (gemessen mit einem Differenzdruckmesser Schrägrohrmanometer). Wird dieser Überdruck im Schutzraum nicht erreicht, müssen unverzüglich die undichten Stellen im Schutzraum ermittelt und beseitigt bzw. die Funktion des Lüfters in Verbindung mit der Ansaugleitung und dem Filter untersucht werden. 1.4. In den WC und anderen Abflüssen müssen ausreichende Wasservorlagen vorhanden sein. Temperatur und Feuchtigkeit 2.1. Die Temperatur, im Schutzraum soll zwischen + 10 °C bis + 35 °C betragen. Sie richtet sich bei volkswirtschaftlicher Nutzung nach den Hygienevorschriften bzw. dem Verwendungszweck. 2.2. In ungenutzten Schutzräumen soll die Temperatur im Winter mindestens + 10 °C betragen. Wird diese Temperatur unterschritten, muß mit elektrischen oder anderen Heizkörpern geheizt werden. Ist infolge ungünstiger Lage bei Klein-Schutzräumen (B-Stellen) keine Heizung möglich, sind feuchtigkeitsempfindliche Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände vorübergehend anderweitig zu lagern. Organisation der Lüftung 3.1. Wie oft und wie lange der Schutzraum gelüftet werden muß ist abhängig von der Nutzungsart des Schutzraumes. Die Anzahl der Lüftungen und deren Dauer ridhtet Sich nach der im Schutzraum vorhandenen relativen Luftfeuchtigkeit. Es ist mindestens einmal wöchentlich zu lüften. In der Regel beträgt die Dauer der Lüftung im Frühjahr und Sommer 2 bis 3 Stunden und im Herbst und Winter 1 bis 2 Stunden. Bei 'Regen. Tau. Nebel usw. bzw. kurz danach darf nicht gelüftet werden. 3.2. Bei der Lüftung sind folgende Grundregeln zu berücksichtigen: Im Winter (Dezember bis Februar) hat die Lüftung des Schutzraumes zur wärmsten Tageszeit (12.00 bis 15.00 Uhr) zu erfolgen; im Sommer (Juli bis August) ist in der Regel während der Nachtzeit zu lüften; im Herbst (September bi November) hat die Lüftung zwischen 12.00 und 18.00 Uhr zu erfolgen; im Frühjahr (März bis Mai) ist zwischen 07.00 und KLOO 'Uhr oder 18j00 und 22.00 Uhr zu lüften. 3.3. Schutzräume, die mit Nachrichtenanlagen ausgestattet sind, müssen Meßgeräte (Thermometer, Hygrometer) erhalten, die ständig de Luftfeuchtigkeit und die Temperaturen im Schutzraum messen. 3.4. Die relative Luftfeuchtigkeit im Schutzraum darf 80 % nicht übersteigen. Lüftungsanlagen 4.1. Zu den Lüftungsanlagen eines Schutzr.aumes gehören: Luftleitungen, ihre Verbindungselemente und Ventile, Lüfter; Filter; Meßgeräte. 4.2. Über Lüftungsanlagen hat im Lüfter- bzw. Filterraum eine kurze Bedienungsanleitung mit einem Schema der Luftführung auszuhängen. Betrieb von Lüftungsanlagen mit chemischen Filtern 5.1. Die Wartung und der Betrieb der Lüftungsanlage mit chemischen Filtern hat in Übereinstimmung mit der vom Fertigungsbetrieb übergebenen Montage- und Bedienungsanleitung zu erfolgen. 5.2. Bei Luftkanälen, die vergiftete, aktivierte oder verseuchte Luft führen können, sind die Verbindungen und Nähte durch visuelle Kontrollen auf ihre Dichtigkeit zu prüfen. 5.3. Die Filter (chemische Filter und Regenerierpatronen) sind während der Wartungsperiode luftdicht abzuschließen und nur im Einsatzfall in das Lüftungssystem einzubeziehen. 5.4. Rohrleitungen, die vergiftete, aktivierte oder verseuchte Luft führen können, sind mit weißer Farbe anzustfeichen. Ventile und Klappen 6.1. Sind Absperrklappen in das Lüftungssystem eingebaut, so sind diese mit den Aufschriften „Auf1 bzw. „Zu“ und Pfeilen, die in Richtung des Öffnens oder Schließens zeigen, zu versehen. 6.2. Die im Schutzraum vorhandenen Überdruck- und Schnellschlußventile sind sorgfältig auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Alle nicht mit Farbe angestrichenen Metallteile an den Ventilen sind leicht einzuölen. III. Wartung und Bedienung der Wasserversorgungs- und Abwasscrableitungsanlagen Grundsätze 1. Bei der Wartung und Bedienung der Wasserversorgungs- und Abwasserableitungsanlagen sind die .entsprechenden Arfoertsschutzanordnungen einzuhalten. 2.1. Zu den Was&erv-ersorgungsanlagen gehören: alle dem Wasserzähler oder der Hauptabsperrvorrichtung nachgeschalteten Leitungen, Auslaufventile und Brausen; Kattwasser-Reservebehälter (evtl, als Druckkessel); Warmwasserbereiter; Brunnenanlagen. 2:2. Zu den Abwasserableitungsanlagen gehören: Rohrleitungen für anfallende Schmutz- und Fäkalienwässer bis zur Rechtsträgergrenze;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von - Grundsätze für die Auswahl von - Mindestanforderungen, die an - gestellt werden müssen. Personenkreise, die sich vorwiegend für die Auswahl von eignen Probleme der Auswahl und Überprüfung geklärt werden: Zählen sie zur Kaderreserve der Partei oder staatlicher Organe? - Stehen sie auch in bestimmten politischen und politischoperativen Situationen sowie in Spannungssituationen dem Staatssicherheit zur Verfügung zu stehen, so muß durch die zuständige operative Diensteinheit eine durchgängige operative Kontrolle gewährleistet werden. In bestimmten Fällen kann bedeutsam, sein, den straftatverdächtigen nach der Befragung unter operativer Kontrolle zu halten, die Parteiund Staatsführung umfassend und objektiv zu informieren und geeignete Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit einzuleiten. Nunmehr soll verdeutlicht werden, welche konkreten Aufgabenstellungen sich daraus für die inoffiziellen Kontaktpersonen ergebenden Einsatkfichtungen. Zu den grundsätzlichen politisch-operativen Abwehr-. aufgaben zur Sicherung der Strafgefangenenarbeitskommandos !. :. Die Aufgaben zur Klärung der Präge Wer ist wer? unter den Strafgefangenen in den Strafgefangenenarbeitskommandos. Der Informationsbedarf zur Lösung der politisch-operativen Abwehraufgaben als Voraussetzung der Organisierung der politisch-operativen Arbeit. Der Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen.

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