Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 410

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 410 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 410); 410 Gesetzblatt Teil II Nr. 60 Ausgabetag: 18. Juni 1965 (2) Für die laufende Instandhaltung, Wartung, Sicherung und volkswirtschaftliche Nutzung der Schutzräume sind die jeweiligen Rechtsträger verantwortlich. (3) Durch die Rechtsträger sind Schutzraumverantwortliche einzusetzen. Diese haben die ständige Einsatzbereitschaft der Schutzräume zu überwachen und die Funktionsfähigkeit der technischen Ausrüstung, die regelmäßige Pflege und Wartung, das Sauberhalten der Räume sowie die Instandhaltung zu gewährleisten. (4) Die Wartung und Pflege der Schutzräume hat durch namentlich festgelegte Wartungskräfte des Selbstschutzes zu erfolgen. (5) Die Schlüssel zu den Schutzräumen müssen so aufbewahrt werden, daß ein sofortiges öffnen der Schutzräume gewährleistet ist. An den Eingangstüren der Schutzräume müssen die Aufbewahrungsorte der Schlüssel deutlich sichtbar vermerkt sein. (6) Für jeden Schutzraum ist ein Wartungsnachweis (Anlage 2) zu führen, in dem alle Wartungsarbeiten, Funktionsproben und festgestellten Mängel einzutragen sind. § 3 Volkswirtschaftliche Nutzung (1) Bei Nutzung der Schutzräume durch Dritte sind zwischen dem Rechtsträger und dem Nutzer im Nutzungsvertrag die Nutzungsart, die Nutzungsdauer, die vom Nutzer geplanten Einbauten und sonstigen baulichen Veränderungen sowie Festlegungen für die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu vereinbaren. (2) Die Verwendung der Schutzräume für volkswirtschaftliche Zwecke darf keine Schädigung der Ausrüstungen, Einrichtungen und Konstruktionen hervor-rufen und nicht die Unterbringung der vorgesehenen Peisonenzahl behindern. (3) Konstruktive Veränderungen, die dem Verwendungszweck widersprechen, dürfen nicht vorgenommen werden. Einbauten, die der volkswirtschaftlichen Nutzung dienen, sind so vorzunehmen, daß sie luftschutzmäßig genutzt oder innerhalb von 6 Stunden wieder entfernt werden können. (4) Eine zusätzliche Belüftungsanlage im Interesse der volkswirtschaftlichen Nutzung kann in Schutzräumen eingebaut werden, wenn die zusätzlichen Luftansaugleitungen luftdicht schließende Ventile besitzen, die bei der Benutzung des Schutzraumes im Alarmfalle geschlossen werden können und einem Druck von mindestens 0,1 kp/cm2 standhalten. §4 Sicherungsmaßnahmen (1) Schutzräume sind ständig verschlossen zu halten. (2) Für Schutzräume sind, soweit erforderlich, Sicherungsmaßnahmen zu treffen, wie Einzäunung des Objektes unter Anpassung an die Umgebung; Aufstellen von Warn- und Verbotsschildern; Einbau einer Alarm- oder Signalanlage bei Objekten innerhalb oder in der Nähe des Betriebsgeländes bzw. von Ortschaften; Anbringen der notwendigen Sicherungsverschlüsse an allen Ein- und Ausgängen sowie an den Entlüftungsrohren; Verminderung der Einsicht auf das Objekt durch das Aufstellen von Blenden oder Aufforsten des - Geländes. (3) Auf Grund volkswirtschaftlicher Nutzung notwendig werdende Sicherungsmaßnahmen sind vom Nutzer zu planen und zu finanzieren. Dazu ist die Zustimmung des Rechtsträgers notwendig. §5 Finanzierung (1) Die Finanzierung der Maßnahmen zur Instandhaltung, Wartung und Pflege von Schulzräumen haben die Rechtsträger auf der Grundlage der Bestimmungen über die Finanzierung von Luftschutzmaßnahmen zu gewährleisten. (2) Werden Schutzräume durch Dritte volkswirtschaftlich genutzt, können im abzuschließenden Nut-zungsverlrag besondere Regelungen zur Finanzierung der Kosten für die Instandhaltung, Wartung und Pflege der Schutzräume getroffen werden. Schlußbestimmungen §6 Die Bestimmungen dieser Luftschutzanordnung sind für die Pflege der Schutzräume in Bauwerken, die sich im privaten bzw. genossenschaftlichen Besitz befinden, sinngemäß anzuwenden. § 7 Diese Luftschutzanordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. Mai 1965 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Technische Bedingungen für die Instandhaltung, Wartung und Nutzung von Schutzräumen I. Allgemeine Grundsätze !. Die Überprüfung des einwandfreien Zustandes der Schutzräume muß mindestens einmal im Quartal erfolgen. 2. Die Funktionstüchtigkeit der Schutzraumausrüstungen ist durch Probeläufe mindestens einmal im Quartal zu überprüfen. Notstromaggregate und Lüftungsanlagen müssen mindestens 2 Stunden ununterbrochen in Betrieb sein. II. Belüftung von Schutzräumen, Wartung und Bedienung der Lüftungsanlagen Luftdichtes Abschließen de Schutzraumes 1.1. Umfassungskonstruktionen der Schutzräume, Türen, Schnellschluß- und Überdruckventile sowie Rohr- bzw. Kabeldurchführungen von außen oder von der Schleuse zum Schutzraum, sind auf Gasdichtigkeit zu prüfen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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