Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 41

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 41 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 41); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 19. Januar 1965 Teil II Nr. 8 Tag Inhalt Seite 13. 1.65 Anordnung über die Versorgung der allgemeinbildenden Oberschulen, und Einrichtungen der Berufsbildung mit Schul- und Lehrbüchern . Sonderschulen 41 Anordnung über die Versorgung der allgemeinbildenden Oberschulen, Sonderschulen und Einrichtungen der Berufsbildung mit Schul- und Lehrbüchern. Vom 13. Januar 1965 Die Versorgung der Schulen und Ausbildungsstätten mit Schul- und Lehrbüchern ist eine wichtige politische Aufgabe. Sie erfordert eine gewissenhafte und verantwortungsvolle Bedarfsermittlung und Auslieferung. Die rechtzeitige Belieferung der Schulen sichert den geordneten Erziehungs- und Bildungsprozeß. Zur termingerechten und vollständigen Belieferung der Oberschulen, erweiterten Oberschulen, Sonderschulen und Einrichtungen der Berufsbildung mit Schul- und Lehrbüchern wird folgendes angeordnet: I. Schul- und Lehrbücher, die unentgeltlich an die Schüler und Lehrlinge ausgegeben werden (Freiexemplare) §1 (1) Die Schulbücher für den allgemeinbildenden Unterricht, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit an Schüler der Oberschulen, erweiterten Oberschulen und Sonderschulen sowie Lehrlinge der Berufs- und Betriebsberufsschulen unentgeltlich ausgegeben werden, sind vom Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel zu liefern. (2) Die Lehrbücher für die Berufsausbildung, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit an Lehrlinge und Oberschüler ausgegeben werden, sind durch den örtlichen Buchhandel zu beziehen. §2 (1) Die unentgeltlich ausgegebenen Schul- und Lehrbücher sind grundsätzlich Volkseigentum und bleiben in der Verwaltung der Schule. Am Schluß des Schul- und Lehrjahres sind sie von den Schülern und Lehrlingen zurückzugeben. Der Direktor entscheidet darüber, welche Bücher nicht mehr auszugeben sind, und führt sie der Altpapierverwertung zu. Von Schulbüchern, die für ungültig erklärt werden und für die Wiederholung noch geeignet sind, können bis zu 5 Exemplaren in die Schülerbücherei aufgenommen bzw. den Schülern überlassen werden. (2) Die Direktoren der Berufs- und Betriebsberufsschulen entscheiden nach Absprache mit den Leitern der Methodischen Kommissionen bzw. den Fachlehrern, welche Schul- und Lehrbücher leihweise und welche als Eigentum an die Schüler und Lehrlinge ausgegeben werden. (3) Die Dauer der Ausleihe der Schul- und Lehrbücher wird durch die Hinweise im Bücherverzeichnis des Volkseigenen Verlages Volk und Wissen für das jeweilige Schul- und Lehrjahr festgelegt. In besonderen Fällen wird darin auch der Übergang von bestimmten Büchern in das Eigentum der Schüler nach Ablauf der Ausleihfrist geregelt. (4) Die ausgeliehenen Bücher sind von den Schülern und Lehrlingen schonend zu behandeln. Die Klassenleiter kontrollieren in angemessenen Zeitabständen den Zustand und die Pflege der Bücher. (5) Bei Umschulungen in andere Schulen werden die ausgeliehenen Bücher den Schülern belassen, in den Umschulungspapieren ist ein entsprechender Vermerk einzutragen. Bei Lehrlingen, die ihre Ausbildungsstätte wechseln, ist sinngemäß zu verfahren. (6) Bei Einweisung in Sonderschulen werden solche Schulbücher zurückbehalten, die die Schüler in der Sonderschule nicht benötigen. §3 Titel, die im Bücherverzeichnis des Volkseigenen Verlages Volk und Wissen als Klassensätze gekennzeichnet sind, werden den Schulen in der entsprechenden An-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der gemeinsamen Festlegungen den Vollzug der Untersuchungshaft so zu organisieren, damit optimale Bedingungen für die Entlarvung des Feindes während des Ermittlungsverfahrens und seine Bestrafung in der gerichtlichen Hauptverhandlung verwendet werden können. Sachverständiger am Strafverfahren beteiligte Person, die über Spezialkenntnisse auf einem bestimmten Wissensgebiet verfügt und die die staatlichen Strafverfolgungsorgane auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens der DDR; der Untersuchung von Terror- und Mordverbrechen; der Ereignis ortuntersuchung; der eigenständigen Suche, Sicherung und Delaborierung.

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