Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 41

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 41 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 41); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 19. Januar 1965 Teil II Nr. 8 Tag Inhalt Seite 13. 1.65 Anordnung über die Versorgung der allgemeinbildenden Oberschulen, und Einrichtungen der Berufsbildung mit Schul- und Lehrbüchern . Sonderschulen 41 Anordnung über die Versorgung der allgemeinbildenden Oberschulen, Sonderschulen und Einrichtungen der Berufsbildung mit Schul- und Lehrbüchern. Vom 13. Januar 1965 Die Versorgung der Schulen und Ausbildungsstätten mit Schul- und Lehrbüchern ist eine wichtige politische Aufgabe. Sie erfordert eine gewissenhafte und verantwortungsvolle Bedarfsermittlung und Auslieferung. Die rechtzeitige Belieferung der Schulen sichert den geordneten Erziehungs- und Bildungsprozeß. Zur termingerechten und vollständigen Belieferung der Oberschulen, erweiterten Oberschulen, Sonderschulen und Einrichtungen der Berufsbildung mit Schul- und Lehrbüchern wird folgendes angeordnet: I. Schul- und Lehrbücher, die unentgeltlich an die Schüler und Lehrlinge ausgegeben werden (Freiexemplare) §1 (1) Die Schulbücher für den allgemeinbildenden Unterricht, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit an Schüler der Oberschulen, erweiterten Oberschulen und Sonderschulen sowie Lehrlinge der Berufs- und Betriebsberufsschulen unentgeltlich ausgegeben werden, sind vom Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel zu liefern. (2) Die Lehrbücher für die Berufsausbildung, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit an Lehrlinge und Oberschüler ausgegeben werden, sind durch den örtlichen Buchhandel zu beziehen. §2 (1) Die unentgeltlich ausgegebenen Schul- und Lehrbücher sind grundsätzlich Volkseigentum und bleiben in der Verwaltung der Schule. Am Schluß des Schul- und Lehrjahres sind sie von den Schülern und Lehrlingen zurückzugeben. Der Direktor entscheidet darüber, welche Bücher nicht mehr auszugeben sind, und führt sie der Altpapierverwertung zu. Von Schulbüchern, die für ungültig erklärt werden und für die Wiederholung noch geeignet sind, können bis zu 5 Exemplaren in die Schülerbücherei aufgenommen bzw. den Schülern überlassen werden. (2) Die Direktoren der Berufs- und Betriebsberufsschulen entscheiden nach Absprache mit den Leitern der Methodischen Kommissionen bzw. den Fachlehrern, welche Schul- und Lehrbücher leihweise und welche als Eigentum an die Schüler und Lehrlinge ausgegeben werden. (3) Die Dauer der Ausleihe der Schul- und Lehrbücher wird durch die Hinweise im Bücherverzeichnis des Volkseigenen Verlages Volk und Wissen für das jeweilige Schul- und Lehrjahr festgelegt. In besonderen Fällen wird darin auch der Übergang von bestimmten Büchern in das Eigentum der Schüler nach Ablauf der Ausleihfrist geregelt. (4) Die ausgeliehenen Bücher sind von den Schülern und Lehrlingen schonend zu behandeln. Die Klassenleiter kontrollieren in angemessenen Zeitabständen den Zustand und die Pflege der Bücher. (5) Bei Umschulungen in andere Schulen werden die ausgeliehenen Bücher den Schülern belassen, in den Umschulungspapieren ist ein entsprechender Vermerk einzutragen. Bei Lehrlingen, die ihre Ausbildungsstätte wechseln, ist sinngemäß zu verfahren. (6) Bei Einweisung in Sonderschulen werden solche Schulbücher zurückbehalten, die die Schüler in der Sonderschule nicht benötigen. §3 Titel, die im Bücherverzeichnis des Volkseigenen Verlages Volk und Wissen als Klassensätze gekennzeichnet sind, werden den Schulen in der entsprechenden An-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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