Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 398

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 398 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 398); 398 Gesetzblatt Teil II Nr. 58 Ausgabetag: 12. Juni 1965 (2) Die auf Grund der Anordnung vom 3. April 1959 über den Amateurfunk Amateurfunkordnung (GBl. I S. 472) ausgestellten Genehmigungsurkunden für Klasse 2 werden Genehmigungen für Klasse 1 nach den Bestimmungen dieser Anordnung. Sie sind bis zum 31. Juli 1965 an die zuständige Bezirksdirektion der Deutschen Post zur Umschreibung einzureichen. Während der Zeit der Umschreibung ist jeder Betrieb der Amateurfunkstelle untersagt. (3) Genehmigungsurkunden, die umzuschreiben sind, aber nicht bis zu dem im Abs. 2 festgelegten Termin zur Umschreibung eingereicht werden, verlieren mit diesem Termin ihre Gültigkeit. Es treten die Bestimmungen des § 36 dieser Anordnung in Kraft. (4) Amateurfunkstellen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung bereits von der Deutschen Post abgenommen sind, müssen bis zum 1. Juni 1966 mit einer Frequenzkontrolleinrichtung gemäß § 19 Abs. 1 ausgerüstet sein. §39 Schlußbestimmungen (1) Die Deutsche Post ist berechtigt, die Amateurfunkstellen auf Einhaltung dieser Bestimmungen zu kontrollieren. (2) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. 1 S. 365) als Ordnungswidrigkeiten (§ 63) bzw. als Straftaten (§§ 56 ff.) bestraft. §40 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1965 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 3. April 1959 über den Amateurfunk Amateurfunkordnung (GBl. I S. 472) außer Kraft. Berlin, den 22. Mai 1965 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen Schulze Anlage 1 zu § 8 Abs. 2 vorstehender Anordnung Prüfungsgebietc Die Prüfungsgebiete zur Erlangung einer Genehmigung gliedern sich entsprechend der Klasse der Genehmigung wie folgt: A. Gesetzliche und sonstige Bestimmungen für alle Klassen B. Fertigkeiten im Aufbau und Schalten von Geräten für Klasse 1 und für Klasse S C. Funktechnik für Klasse 1 und für Klasse S D. Funktechnik für Klasse 2 und für Klasse FS E. Funkbetrieb für Klasse 1 und für Klasse S F. Funkbetrieb für Klasse 2 und für Klasse FS G. Sonderbedingungen zur Ablegung von Prüfungen. A. Gesetzliche und sonstige Bestimmungen für alle Klassen a) Bestimmungen des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I S. 365) für das Herstellen, Errichten und Betreiben von Funkanlagen, b) Anordnung vom 22. Mai 1965 über den Amateurfunkdienst Amateurfunkordnung (GBl. II S. 393), c) Anordnung vom 3. April 1959 über die Entstörungspflicht funkstörender Erzeugnisse Funk-Entstörungsordnung (GBl. I S. 498), d) einschlägige Arbeitsschutzanordnungen und sonstige technische Vorschriften sowie bautechnische Bestimmungen, e) internationale Bestimmungen für den Amateurfunkdienst. B. Fertigkeiten im Aufbau und Schalten von Geräten für Klasse 1 und für Klasse S Dieses Prüfungsgebiet wird nur bei Bewerbern geprüft, die eine Genehmigung gemäß § 5 Ziffern 1 und 2 beantragen wollen. Der Bewerber muß in der Lage sein, fachtechnische Erklärungen über den Aufbau einer Amateurfunkstelle (Sender, Empfänger und andere Geräte und Einrichtungen) zu geben. Insbesondere hat er zu erklären, warum in den einzelnen Geräten bestimmte technische Maßnahmen, wie Anordnung der Bauelemente. Abschirmungen, Verdrosselungen usw., notwendig sind. C. Funktechnik für Klasse 1 und für Klasse S a) Wirkungsweise von Elektronenröhren bzw. von Transistoren, b) Verstärker- und Empfängerschaltungen, c) Schaltung und Aufbau von Oszillatoren und Sendern, d) Bedingungen für Übertragungsgüte sowie Frequenzkonstanz eines Senders, e) Sendearten und ihre Zulässigkeit im Amateurfunkdienst, f) technische Maßnahmen zur Vermeidung von Funkstörungen (unerwünschte Aussendungen), g) Leistungs- und Frequenzmessungen, Handhabung von Frequenzmessern, h) Sende- und Empfangsantennen ihr Aufbau und ihre Wirkungsweise, i) Aufbau und Wirkungsweise von Netzteilen (Strom versorgu ng). D. Funktechnik für Klasse 2 und für Klasse FS Die Bewerber haben allgemeine technische Grundkenntnisse über den Aufbau und die Funktion der technischen Einrichtung einer Amateurfunkstelle entsprechend der Klasse der von ihnen zu beantragenden Genehmigung nachzuweisen. Die allgemeinen technischen Grundkenntnisse müssen den Umfang haben, der erforderlich ist, einfache Betriebsstörungen an der jeweiligen technischen Einrichtung der Amateurfunkstelle zu erkennen und zu beseitigen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 398 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 398) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 398 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 398)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen. Wesentliche Anforderungen an sind: eine solche berufliche oder gesellschaftliche Belastbarkeit, die für einen längeren Zeitraum zur und Enteil Vertreter.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X